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Beschlussvorlage (Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2019/2020)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
13.12.18, 18:31
Aktualisiert
30.12.18, 00:25
Beschlussvorlage (Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2019/2020) Beschlussvorlage (Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2019/2020) Beschlussvorlage (Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2019/2020) Beschlussvorlage (Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2019/2020)

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Inhalt der Datei

Erstellt am: 359/2018 1. Ergänzung 04.12.2018 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Vorlage Nr.: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 18.12.2018 Betreff Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2019/2020 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2019 nein Vorlage Nr.: 359/2018 1. Ergänzung . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt 1. die in den als Anlage beigefügten Listen 1 und 2 dargestellten Veränderungen zum Haushaltsentwurf 2019/2020. 2. die in der als Anlage beigefügten Zusammenfassung der Listen 3 und 4 enthaltenen Veranschlagungen zum Bürgerhaushalt und Bürgerbudget. 3. den Stellenplan 2019/2020. 4. die Kreditermächtigung für Investitionen für das Haushaltsjahre 2019 auf 5.403.900 € und für das Haushaltsjahr 2020 auf 4.625.110 € festzusetzen. 5. 232.000 € aus der Tranche 2020 des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ für den 3. und 4. Bauabschnitt der Fenstersanierung an der Realschule Pulheim zu verwenden 6. die Festsetzungen im Ergebnisplan inkl. der vorher beschlossenen Änderungen. 7. die Festsetzungen im Finanzplan inkl. der vorher beschlossenen Änderungen. 8. den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 mit ihren Anlagen gem. § 80 Abs. 4 GO NRW inkl. der vorher beschlossenen Änderungen. Erläuterungen Nach der Aufstellung und Einbringung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2019/2020 im Rat am 06.11.2018 müssen Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan neueren Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst werden. Diese wurden in den als Anlage beigefügten Veränderungslisten (Liste 1 konsumtiv und Liste 2 investiv) aufgenommen und im Haupt- und Finanzausschuss am 04.12.2018 dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Veränderungen, die sich aus der Umsetzung der Vorschläge aus Bürgerhaushalt und Bürgerbudget ergeben könnten, sind in Liste 3 (Bürgerhaushalt) und Liste 4 (Bürgerbudget) dargestellt. zu 1. Veränderungsliste konsumtiver Bereich des Haushalts (Liste 1) Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses im Ergebnisplan 2019 aus den in Liste 1 ausgewiesenen Veränderungen eine Verbesserung von 332.650 €. Für den Ergebnisplan 2020 ergibt sich eine Verbesserung von 428.550 €. Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses sind als Summe für die Jahre 2019 – 2023 bei den jeweiligen Positionen dargestellt. Im Finanzplan ergibt sich unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses für den konsumtiven Bereich in 2019 eine Verbesserung von 358.700 € und in 2020 eine Verbesserung von 196.550 €. Auf die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen in Liste 1 wird verwiesen. Sofern die Veränderungen für die Jahre 2019 und 2020 auch die Folgejahre 2021 bis 2023 tangieren, erfolgte eine Anpassung. Veränderungsliste investiver Bereich des Haushalts (Liste 2) Die Veränderungen wurden in der beigefügten Liste 2 je Maßnahme gesondert dargestellt. Sofern auch die Folgejahre betroffen sind, erfolgte eine Anpassung. Auf die Begründungen zu den einzelnen Positionen wird verwiesen. Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses führen 2019 im investiven Teil des Finanzplans zu einer Belastung von 772.800 € und 2020 zu einer Belastung von 518.500 € gegenüber der bisherigen Entwurfsplanung. zu 2. Bürgerhaushalt und Bürgerbudget (Listen 3 und 4) Entsprechend des Beratungsergebnisses des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018 wurden die zu finanzierenden Vorschläge der Liste 3 (Bürgerhaushalt) und 4 (Bürgerbudget) zusammenfassend dargestellt. Die Bereitstellung der jeweiligen Haushaltsmittel (insgesamt 55.000 €) erfolgt in den jeweiligen Produkten des Haushalts im Haushaltsjahr 2019. Vorlage Nr.: 359/2018 1. Ergänzung . Seite 3 / 4 zu 4. Kreditermächtigung für Investitionen Für das Jahr 2020 erhöht sich unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen die im Entwurf ausgewiesene Kreditermächtigung um 321.950 €. Soweit auch in den Folgejahren 2021 – 2023 eine Änderung der voraussichtlichen Kreditaufnahme notwendig wurde, erfolgte eine Anpassung im Finanzplan. zu 6. Zusammenfassend werden die Auswirkungen der Veränderungen auf den Ergebnisplan nachfolgend dargestellt: Defizit im Ergebnisplan gemäß des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2019 Verbesserung in 2019 gemäß Liste 1 Defizit Ergebnisplan 2019 ./. 2.287.090 € 332.650 € ./. 1.954.440 € Das nunmehr ausgewiesene Defizit im Ergebnisplan 2019 von rd. 1,95 Mio. € kann über eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sichergestellt werden. Überschuss im Ergebnisplan gemäß des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2020 Verbesserung in 2020 gemäß Liste 1 Überschuss Ergebnisplan 2020 6.737.200 € 428.550 € 7.165.750 € Der Überschuss im Ergebnisplan 2020 von rd. 7,2 Mio. € kann der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. zu 7. Zusammenfassend werden die Auswirkungen der Veränderungen auf den Finanzplan nachfolgend dargestellt: Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit gem. des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2019 Verbesserung in 2019 gemäß Liste 1 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2019 Saldo aus Investitionstätigkeit gem. des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2019 Verschlechterung in 2019 gemäß Liste 2 Saldo aus Investitionstätigkeit 2019 4.841.270 € 358.700 € 5.199.970 € ./. 20.771.100 € ./. 772.800 € ./. 21.543.900 € Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit ändert sich 2019 nicht. Insgesamt verringert sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln in 2019 somit um rd. 17,9 Mio. €. Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit gem. des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2020 Verbesserung in 2020 gemäß Liste 1 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2020 Saldo aus Investitionstätigkeit gem. des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2020 Verschlechterung in 2020 gemäß Liste 2 Saldo aus Investitionstätigkeit 2020 Saldo aus Finanzierungstätigkeit gem. des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2020 Verbesserung in 2020 gemäß Liste 2 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 2020 17.525.920 € 196.550 € 17.722.470 € ./. 17.229.080 € ./. 518.500 € ./. 17.747.580 € ./. 296.840 € 321.950 € 25.110 € Vorlage Nr.: 359/2018 1. Ergänzung . Seite 4 / 4 Insgesamt ändert sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln in 2020 nicht. zu 8. Haushaltssatzung Entsprechend der Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses ändern sich die Festsetzungen  für den Haushaltsplan in § 1 (vgl. Erläuterungen zu 6. und 7.),  für die Kreditermächtigung für Investitionen in § 2 (vgl. Erläuterungen zu 4.),  für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (vgl. Erläuterungen zu Liste 2, lfd. Nr. 29 sowie beigefügte geänderte Anlage zum Haushaltsplan) sowie  für die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage für das Jahr 2019 (vgl. Erläuterungen zu 6.).