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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2017 Verwendung des Jahresüberschusses)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
10.12.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:25
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2017
Verwendung des Jahresüberschusses) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2017
Verwendung des Jahresüberschusses)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 302/2018 Erstellt am: 10.10.2018 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 18.12.2018 Betreff Jahresabschluss 2017 Verwendung des Jahresüberschusses Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 302/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt, den Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2017 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Höhe von 13.817.039,01 € der Ausgleichsrücklage zur Deckung von evtl. Defiziten zukünftiger Jahre zuzuführen. Erläuterungen Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 in seiner Sitzung am 30.10.2018 vorgelegt. Nach § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest und entlastet den Bürgermeister. Neben der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 13.817.039,01 € soll vollständig der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Demnach stehen 17.361.543,55 € zur Finanzierung von Defiziten späterer Jahre zur Verfügung. Dies entspricht rd. 8,56% des Eigenkapitals.