Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
10.12.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
302/2018
Erstellt am:
10.10.2018
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
18.12.2018
Betreff
Jahresabschluss 2017
Verwendung des Jahresüberschusses
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 302/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, den Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2017 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) in Höhe von 13.817.039,01 € der Ausgleichsrücklage zur Deckung von evtl. Defiziten zukünftiger Jahre zuzuführen.
Erläuterungen
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 in seiner Sitzung
am 30.10.2018 vorgelegt. Nach § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss fest und entlastet den Bürgermeister.
Neben der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zugleich
über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 13.817.039,01 € soll vollständig der Ausgleichsrücklage
zugeführt werden. Demnach stehen 17.361.543,55 € zur Finanzierung von Defiziten späterer Jahre zur Verfügung. Dies
entspricht rd. 8,56% des Eigenkapitals.