Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
10.12.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
337/2018
Erstellt am:
06.11.2018
Aktenzeichen:
I / 100 - pa
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
18.12.2018
Betreff
Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Pulheim, Sinnersdorf, Orr
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 337/2018 . Seite 2 / 2
Wahlvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim wählt Herrn David Oitzinger als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk, Pulheim, Sinnersdorf, Orr für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren.
Erläuterungen
Herr David Oitzinger ist seit der Änderung der Schiedsamtsbezirke im Jahr 2014 (Vorlage 104/2014) Schiedsmann in
diesem Bezirk. Vorher war er bereits Schiedsmann im ehemaligen Bezirk Pulheim II.
Mit Einverständniserklärung vom 02.10.2018 hat Herr Oitzinger erklärt, dass er bereit ist, im Falle der Wahl durch den
Rat der Stadt Pulheim, das Amt des Schiedsmanns für eine weitere Wahlperiode auszuüben. Die Bezirksvereinigung der
Schiedspersonen hat gegen die Wiederwahl keine Einwände.
Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre, gerechnet ab dem Tage der Bestätigung der Wahl durch den Direktor des Amtsgerichtes
Bergheim bzw dem darin festgelegten Amtsbeginn.