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Beschlussvorlage (Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Pulheim, Sinnersdorf, Orr)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
10.12.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:25
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 337/2018 Erstellt am: 06.11.2018 Aktenzeichen: I / 100 - pa Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 18.12.2018 Betreff Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Pulheim, Sinnersdorf, Orr Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 337/2018 . Seite 2 / 2 Wahlvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim wählt Herrn David Oitzinger als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk, Pulheim, Sinnersdorf, Orr für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren. Erläuterungen Herr David Oitzinger ist seit der Änderung der Schiedsamtsbezirke im Jahr 2014 (Vorlage 104/2014) Schiedsmann in diesem Bezirk. Vorher war er bereits Schiedsmann im ehemaligen Bezirk Pulheim II. Mit Einverständniserklärung vom 02.10.2018 hat Herr Oitzinger erklärt, dass er bereit ist, im Falle der Wahl durch den Rat der Stadt Pulheim, das Amt des Schiedsmanns für eine weitere Wahlperiode auszuüben. Die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen hat gegen die Wiederwahl keine Einwände. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre, gerechnet ab dem Tage der Bestätigung der Wahl durch den Direktor des Amtsgerichtes Bergheim bzw dem darin festgelegten Amtsbeginn.