Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
10.12.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
357/2018
Erstellt am:
14.11.2018
Aktenzeichen:
I /100
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
18.12.2018
Betreff
1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Pulheim vom 17.12.2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 357/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt folgende 1. Änderung der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Pulheim:
1. § 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Vergaben mit einem Auftragswert von mehr als 7.500 €uro netto sind vom Rechnungsprüfungsamt vor der Zuschlagserteilung zu prüfen. Die Prüfung von Vergaben geringeren Umfangs im Einzelfall liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Rechnungsprüfungsamtes.
2. Die Änderung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Erläuterungen
Im Rahmen des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (2. NKFWG NRW), das eine Änderung der Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) vorsieht, soll u.a. der Aufgabenkatalog für die örtliche Rechnungsprüfung geändert und erweitert werden. Das 2. NKFWG NRW befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren (vgl. Landtagsdrucksache 17/3570); die
Stellungnahmen der Spitzenverbände und Sachverständigen liegen vor.
Schwerpunktmäßig sollte das RPA neben den in § 103 GO NRW normierten Aufgaben in eine prozessbegleitende Unterstützung der Fachämter einsteigen; Stichwort Wirksamkeitsprüfung. Bedingt durch diese Aufgabenverschiebung wird
verwaltungsseitig eine Änderung der Vergabeordnung (s. hierzu Vorlage 358/2018) und letztendlich der Rechnungsprüfungsordnung vorgeschlagen. Konkret soll – im Ergebnis einer mit der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes erfolgten
Abstimmung – die in § 6 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung festgesetzte Wertgrenze für die Prüfung von Vergaben
von 2.500 € auf 7.500 € netto angehoben werden, um das örtliche Rechnungsprüfungsamt entsprechend zu entlasten.
Die Änderung soll analog zum geplanten Inkrafttreten der GO-Änderung zum 01.01.2019 erfolgen.
Darüber hinaus soll nicht nur die Gemeindeordnung NRW geändert werden; auch die Gemeindehaushaltsverordnung
NRW soll durch eine Kommunalhaushaltsverordnung NRW abgelöst werden (s. hierzu Vorlage 312/2018). Änderungen,
die sich hieraus ergeben, können erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eingearbeitet werden, da dieses
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht weit genug fortgeschritten ist.
Die Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung in diesen Angelegenheiten muss verwaltungsseitig noch erfolgen.
Die Änderungen werden dem Rat im ersten Halbjahr 2019 (vorbehaltlich des Abschlusses der Gesetzgebungsverfahren)
zur Kenntnis gegeben.