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Mitteilungsvorlage (Anfragen der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
18.09.18, 14:29
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 277/2018 Erstellt am: 06.09.2018 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 18.09.2018 Betreff Anfragen der SPD-Fraktion Mitteilung Per Schreiben vom 31.08.2018 stellte die SPD-Fraktion folgende Anfragen: I. Sachstandsbericht zur Kooperation der Stadt Pulheim mit der Stadt Köln bzgl. des Schulzentrums Brauweiler  In welchem Stand sind diese Verhandlungen? Wir bitten auch um eine Darstellung der Zwischenergebnisse.  Wann sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein? Hierzu wird auf den mündlichen Bericht der Verwaltung verwiesen. II. SEP Primarstufe  Seite 18 „Prognose Pulheim Var A“: Im Geburtenjahrgang 2011/12 führen 169 Geburten zu einer Einschulung von 220. Im Geburtenjahrgang 2013/14 sollen gleich viele Geburten nur zu 194 Einschulungen führen. Kann das stimmen?  Seite 13 / 18: Stommelner / Nichtstommelner Kopfbuche: Wie viele Schülerinnen und Schüler an der Kopfbuche kommen aus Stommeln, bitte nach Jahrgang geschlüsselt?  Seite 19 mittlere Tabelle: Sind die Zahlen zu "Einschulung (historisch)" korrekt?  Seite 21: Woher stammen die Zahlen für die blauen Linien ab 2018? Hierzu wird auf das Protokoll der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF) und des Liegenschafts- und Hochbauausschusses (LHA) vom 28.06.2018 verwiesen. III. Renovierungsstau Schulzentrum Pulheim-Mitte  Wie hoch ist der Anteil der Renovierungskosten an den Gesamtkosten, also notwendiger Aufwand ohne ein neues Pädagogisches Konzept?  Wie hoch ist der Anteil der Kosten für energetische Maßnahmen an den Gesamtkosten? Vorlage Nr.: 277/2018 . Seite 2 / 3 Es sind vermutlich die Sanierungskosten gemeint. Diese lassen sich nicht ohne weiteres von den Gesamtmaßnahmen trennen, da umfassende Eingriffe in die Raumraster der Gebäude vorgesehen waren. Dasselbe gilt für die Kosten der energetischen Sanierung. IV. Erneuerung der Sitzreihen im Physikhörsaal  Wann ist mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage 81/2017 vom 04.04.2017 „Erneuerung der Sitzreihen im Physikhörsaal“ zu rechnen? Die Beauftragung soll noch in 2018 erfolgen. V. Physikräume Geschwister-Scholl-Gymnasium  Sind diese Mängel der Verwaltung bekannt?  Ist eine kurzfristige Abhilfe geplant und falls ja, bis wann?  Gibt es eine Schätzung der Verwaltung zur Höhe der Kosten zur Mängelbehebung? Der aktuelle Zustand der Räume ist der Verwaltung bekannt. In den Sommerferien 2018 fand eine Begehung der Fachräume aller weiterführenden Schulen statt, um die erforderlichen Renovierungs- und Sanierungsbedarfe zu ermitteln. Eine erste, grobe Kostenschätzung der Verwaltung für die Behebung der Mängel inkl. Planungskosten beläuft sich auf rd. 310.000 Euro. Diese sollen, wenn möglich, im Rahmen des Haushaltes 2019/20 berücksichtigt werden. VI. Zweiter Bildungsfachtag  Wie ist der aktuelle Sachstand? Welche dieser Punkte sind umgesetzt, welche Handlungsbedarfe bestehen weiter?  Für welche weiteren Punkte der Liste aus der Vorlage 31/2017 besteht weiter Handlungsbedarf?  Welche Mittel sind dafür im künftigen Haushalt anzusetzen? Die Fragen werden zum Protokoll beantwortet. VII. Förderschule Jahnstraße: aktueller Sachstand  Im Gegensatz zu der Information, die diesem Beschluss damals zugrunde lag, ist der Fortbestand der Förderschule auch in ihrer neuen Form gebunden an eine Mindestzahl an Schülern. Gibt es inzwischen konkrete Angaben der Landesregierung zu den erforderlichen Schülerzahlen?  Falls es solche Zahlen (in offizieller oder nichtoffizieller Form) gibt: Ist der Fortbestand der Förderschule damit voraussichtlich gesichert?  Gibt es für den Fall, dass die erforderliche Mindestzahl an Schülerinnen und Schülern nicht auf Dauer erreicht wird, alternative Pläne, um für die Schülerinnen und Schüler, die nicht am inklusiven Unterricht teilnehmen können, ein passendes Angebot zu sichern, z.B. durch Kooperation mit anderen Kommunen?  Die Verwaltung wurde in Ziffer I.3 beauftragt, „für Schülerinnen und Schüler der Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Sprache“ Möglichkeiten zu eruieren und ggf. Kooperationsvereinbarungen auszuarbeiten, um die zukünftige Beschulung betroffener Pulheimer Kinder und Jugendlicher sicherzustellen.“ Wie ist der aktuelle Sachstand zu diesem Auftrag? Aktuell liegt ein Entwurf zur 2. Änderung der Mindestgrößenverordnung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vor. In diesem Entwurf werden lediglich die ehemals geltenden Mindestschülerzahlen für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie Verbundsförderschulen bei denen Lernen einen Schwerpunkt darstellt abgesenkt. Vorlage Nr.: 277/2018 . Seite 3 / 3 Für weitere Förderschwerpunkte, wie z.B. emotionale und soziale Entwicklung, werden keine Änderungen der Mindestgrößenverordnung vorgenommen. Der Verwaltung liegen aktuell die Anmeldezahlen für den ersten wiederaufnehmenden Jahrgang der Förderschule an der Jahnstr vor (siehe Statusbericht des BKSF vom 12.07.2018). Hieraus lässt sich keine seriöse Prognose über die künftigen Anmeldungen ableiten. Grundsätzlich wird auf die Vorlagen 81 / 2018 (Genehmigung der Bezirksregierung zur Wiedererrichtung der Förderschule) aus der Sitzung des BKSF vom 22.03.2018 und 318 / 2017 (Moratorium der Landesregierung betreffend Schließung von Förderschulen, hier: Aufhebung des Schließungsbeschlusses für die Förderschule an der Jahnstr.) vom 14.11. (BKSF) / 28.11. (HFA) und 12.12.2017 (Rat) verwiesen. Die dort dargestellten Chancen und Risiken sind nach wie vor gültig. Die Entscheidung zum Erhalt der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist aus Sicht der Verwaltung auch unter Berücksichtigung der im Referentenentwurf vorgenommenen Änderungen am aussichtsreichsten. Sollte der Fall eintreffen, dass die für den Erhalt der Schule erforderlichen Schülerzahlen nicht erreicht werden, könnte die Beschulung durch die Heinrich-Böll-Förderschule (Schwerpunkt ES, Primarstufe, Entfernung zu Brauweiler 7 km) und Albert-Einstein-Förderschule (Schwerpunkt ES, Sekundarstufe I, Entfernung zu Brauweiler 10 km) in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises in Frechen erfolgen. Gemäß § 20, Abs. 2 SchulG NRW findet „sonderpädagogische Förderung … in der Regel in der allgemeinen Schule statt.“ Dies ist insbesondere bei den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache in Pulheim durchgängig gegeben. Angesichts dieser Tatsache und aufgrund der hohen Aufgabendichte wurden seitens der Verwaltung weitergehende Kooperationsvereinbarungen zur Beschulung an explizit ausgewiesenen Förderschulen in anderer Trägerschaft Zurückgestellt. Ggf. muss in Einzelfällen eine individuelle Lösung gefunden werden.