Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
17.09.18, 16:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
262/2018
Erstellt am:
24.08.2018
Aktenzeichen:
IV/61
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
7
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
25.09.2018
Betreff
Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe:
Hier: Beauftragung eines externen Planungsbüros für die Erarbeitung einer Rahmenplanung / ISEK für die
Ortsmitte Brauweiler (siehe SV 246/2018 für den Planungsausschuss)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
50.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
50.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
- Siehe Beschlussempfehlung -
ja
x nein
Vorlage Nr.: 262/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt-und Finanzausschuss und beschließt
die Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000 € für die externe Erarbeitung
einer Rahmenplanung / integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Ortskern Brauweiler.
Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 09 01 01 Sachkonto 5249160 / 7249160 (Wettbewerb Kaiser-Otto-Straße 15.000
€) und aus dem Produkt 09 01 01 Sachkonto 5429000 / 7429000 (Sachverständigen-, Gerichts,- Berater- und Gutachterkosten mit 35.000 €).
Erläuterungen
Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Vorlage 246/2018 für den Planungsausschuss (Anlage1). Dort lautet der
Beschlussvorschlag, die Rahmenplanung Brauweiler 2030 um den Inhalt eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) zu ergänzen und mit externer Hilfe kurzfristig auf den Weg zu bringen.
Die Mittel stehen innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie zur Verfügung,
allerdings auf Sachkonten mit einem anderen Verwendungszweck.