Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
17.09.18, 16:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
274/2018
Erstellt am:
05.09.2018
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
7
X
18.09.2018
Rat
9
X
25.09.2018
Betreff
Antrag der SPD-Fraktion, hier: Schülertransporte Fahrtkosten KGS Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 274/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Rat beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.
Erläuterungen
Die SPD-Fraktion beantragt, „die Kosten für den Schülertransport zur Grundschule an der Kopfbuche weiterhin zu bezahlen, auch wenn diese Grundschule nicht die wohnortnahste sein sollte.“
Mit Beschluss vom 23.06.2015 hat der Rat den Umzug der KGS „An der Kopfbuche“ an den Standort der Hauptschule
Escher Straße zur Aufnahme des Schulbetriebes ab dem Schuljahr 2017/18 beschlossen. In diesem Zusammenhang
hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die für die Realisierung des Umzuges und die zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots erforderlichen Maßnahmen mit den beteiligten Schulen abzustimmen. Am 04.04.2017 hat der Rat der
Stadt Pulheim beschlossen, diesen Umzug um zwei Jahre zu verschieben (Vorlage 97 / 2017).
Die Verschiebung dieses Umzuges hat insbesondere die Pulheimer Familien betroffen, deren Kinder zum Zeitpunkt des
Beschlusses bereits die KGS An der Kopfbuche besuchen oder die ihre Kinder dort zum Schuljahresbeginn 2017/18
angemeldet haben. Diese Anmeldungen sind im Vertrauen auf den in 2017 geplanten Umzug erfolgt. Die Eltern haben
sich darauf verlassen, dass ihre Kinder ab dem Schuljahr 2017/18 in Pulheim zur Schule gehen können. Daher genießen sie Vertrauensschutz. Ihr auf eine bestimmte Beschlusslage (Umzug 2017/18) gegründetes Verhalten darf nicht
durch eine Beschlussänderung (Verschiebung des Umzuges um zwei Jahre) anders bewertet und getroffene Dispositionen dadurch nicht entwertet werden.
Eltern dagegen, die ihre Kinder nach der Beschlussänderung an der KGS An der Kopfbuche angemeldet haben, wussten um den verschobenen Umzug und hatten daher die Möglichkeit, sich auf die damit zunächst noch verbundene Beförderungssituation einzustellen. Dies hatten übrigens auch die Eltern der Kinder getan, die bis April 2017 bereits die
KGS An der Kopfbuche besuchten. Insofern können sich die Eltern der Erstklässler aus dem Jahrgang 2018/19 nicht auf
Vertrauensschutz berufen.
Des Weiteren bleibt anzumerken, dass die zusätzlichen Beförderungskosten einen Betrag von rd. 14.000 Euro für das
Schuljahr 2018/19 ausmachen würden.