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Beschlussvorlage (Gute Schule 2020 - Festlegung von weiteren Maßnahmen 2019)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
17.09.18, 16:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Beschlussvorlage (Gute Schule 2020 - Festlegung von weiteren Maßnahmen 2019) Beschlussvorlage (Gute Schule 2020 - Festlegung von weiteren Maßnahmen 2019) Beschlussvorlage (Gute Schule 2020 - Festlegung von weiteren Maßnahmen 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 278/2018 Erstellt am: 07.09.2018 Aktenzeichen: III/20 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 25.09.2018 Betreff Gute Schule 2020 - Festlegung von weiteren Maßnahmen 2019 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2.139.177 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2018 1.828.980 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2019 310.197 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag Vorlage Nr.: 278/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. 2. 3. 4. Der Rat nimmt die Erläuterungen zur Finanzierung des Mehrbedarfs von 406.460 € bei der Maßnahme „Umbau Schule Escher Straße“ zustimmend zur Kenntnis. Der Rat stimmt unter Verzicht auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss zur Herstellung der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.828.980 € auf dem Konto M 26180300.7831000 „Umbau Schule Escher Straße“ zu. Die Deckung erfolgt a. in Höhe von 1.224.300 € durch das Konto 01/12/02.7231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“, b. in Höhe von 280.000 € durch das Konto M 26170300.7831000 „Umzug GS Kopfbuche/Escher Straße“, c. in Höhe von 166.130 € durch das Konto 01/12/02.7231000 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden“, d. in Höhe von 158.550 € durch das Konto M 26150301.7831000 „Schaffung von Asylbewerberunterkünften“. Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, einen weiteren Teilbetrag in Höhe von 247.910 € aus dem Kreditkontingent 2019 aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zum Umbau der Schule Escher Straße zu verwenden. Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, einen Teilbetrag in Höhe von 62.287 € aus dem Kreditkontingent 2019 aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zur Ertüchtigung der ITAusstattung und die Vorbereitung der Breitbandanbindung an den Pulheimer Schulen zu verwenden. Erläuterungen Der Stadt Pulheim stehen im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) von 2017 bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 703.897 € zur Verfügung (bisher wurde mit einem Betrag von 708.802 €/Jahr gerechnet; dies entsprach dem Gesetzesentwurf). Die jeweiligen Kreditkontingente der Jahre 2017 – 2019 sind einmal in das Folgejahr übertragbar. Eine Übertragung des Kreditkontingents 2020 in das Jahr 2021 ist ausgeschlossen. Bei Abruf der Fördermittel müssen diese innerhalb von 30 Monaten verwendet werden. Eine gesetzliche Anpassung zur Verlängerung der Verwendungsfrist auf 48 Monate ist beabsichtigt. Zur Verwendung der Fördermittel muss die Kommune ein Konzept zur Inanspruchnahme des Kreditkontingents vorlegen. Entsprechende Beschlüsse für die Tranchen 2017 – 2019 erfolgten bereits mit Vorlagen 171/2018 (Rat 10.07.2018) und 81/2017 (Rat 04.04.2017). In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau (LHA) und des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF) am 28.06.2018 wurde die Umbauplanung für das Gebäude der Gemeinschaftshauptschule an der Escher Str. vorgestellt und beschlossen (Vorlage 186/2018). Das Gebäude soll nach Schließung der Gemeinschaftshauptschule an der Escher Str. von der KGS An der Kopfbuche sowie der VHS genutzt werden. Für die Umsetzung der beschlossenen baulichen Maßnahmen steht aktuell ein Budget von insgesamt 2.064.130 € im Gesamthaushalt unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Mittelverwendung der Tranche 2019 aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung. Im Rahmen der Planung der weiteren erforderlichen Umbaumaßnahmen haben sich weitere Finanzierungsbedarfe für die Gewerke Akustik, räumliche Trennung der Grundschule von der VHS, zusätzliche WC-Anlagen in der Nähe der Unterrichtsräume sowie Brandschutzmaßnahmen ergeben. Durch die Ausweitung der zu ertüchtigenden Gewerke handelt es sich haushaltsrechtlich nunmehr um eine Investitionsmaßnahme, sodass die konsumtiv und investiv veranschlagten Einzelmaßnahmen in einer investiven Maßnahme zusammengefasst werden). Insofern stellen die Beschlussvorschläge 2a)-2c) in Höhe von 1.670.430 € keine Mehrkosten dar, sondern dienen nur der korrekten haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung. Insgesamt ergibt sich nunmehr ein Finanzierungsbedarf von 2.470.590 €. Abzüglich der bereits zur Verfügung stehenden Mittel im Haushaltsjahr 2018 sowie der bereits gefassten Verwendungsbeschlüsse der Tranche 2019 ergibt sich durch die zusätzlichen Maßnahmen ein Fehlbetrag in Höhe von 406.460 €. Einsparungen bei der Maßnahme M Vorlage Nr.: 278/2018 . Seite 3 / 3 26150301.7831000 „Schaffung von Asylbewerberunterkünften“ in Höhe von 158.550 € können zunächst zur Deckung dieses Bedarfes herangezogen werden (siehe Beschluss 2d). Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 247.910 € wird aus den Mitteln für das Programm „Gute Schule 2020 (Tranche 2019) finanziert (Beschluss 3). Damit stehen aus „Gute Schule 2020 (Tranche 2019)“ noch 62.287 € zur Verfügung, die für die Ertüchtigung der ITAusstattung und die Vorbereitung der Breitbandanbindung an den Pulheimer Schulen genutzt werden sollen (Beschluss 4).