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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umbau der Rathauskreuzung 2019; Verkehrslenkung in Pulheim während der Umbauphase)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
146 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
17.09.18, 16:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umbau der Rathauskreuzung 2019; Verkehrslenkung in Pulheim während der Umbauphase) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umbau der Rathauskreuzung 2019; Verkehrslenkung in Pulheim während der Umbauphase) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umbau der Rathauskreuzung 2019; Verkehrslenkung in Pulheim während der Umbauphase) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umbau der Rathauskreuzung 2019; Verkehrslenkung in Pulheim während der Umbauphase)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 279/2018 Erstellt am: 12.09.2018 Aktenzeichen: IV-66-12Rathauskreuzung Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 26.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2018 Betreff Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umbau der Rathauskreuzung 2019; Verkehrslenkung in Pulheim während der Umbauphase Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 279/2018 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr lehnt den gestellten Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW zur Verkehrslenkung während der Umbauphase der Rathauskreuzung ab und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung und Umsetzung der in der TVA-Sitzung am 04.07.2018 gemachten Umleitungsvorschläge während der Umbauphase der Rathauskreuzung. Der HFA bestätigt den Beschluss des TVA. Erläuterungen In der TVA-Sitzung am 04.07.2018 erläuterte die Verwaltung den bisherigen Werdegang der Planungen zum Kreuzungsumbau Rathausstraße / Steinstraße sehr ausführlich und machte deutlich, welche Fakten und Überlegungen der Verwaltung dazu führten, die Verkehrslenkung während der Sperrung der Rathauskreuzung für die ortsunkundigen Verkehre mit Start/Ziel im Umfeld des Schul- und Sportzentrums sowie Rettungsfahrten über die Albrecht-Dürer-Straße und Orrer Straße bis zum Übergang in die K9 zu betreiben. Der Verwaltungsdarstellung steht nun ein Antrag gegenüber, der einen anderen Vorschlag zur Verkehrslenkung während der Umbauphase unterbreitet: In diesem Vorschlag führt die Hauptumleitungsstrecke aus Richtung Stommeln kommend vom Paul-Decker-Platz über die Escher Straße bis zur Kreuzung mit der Sinnersdorfer Straße, sodann nach Süden abknickend in die Orrer Straße und an der Venloer Straße nach links abbiegend bis zur Kreuzung mit der Steinstraße. Von dort aus soll der Verkehr ganz normal auf der Venloer Straße weiter in Richtung Köln geführt werden. Die Gegenrichtung wird in diesem Vorschlag entsprechend gleichlautend geführt, allerdings soll der stadtauswärts fahrende Verkehr dann über die Barbarastraße in Richtung Paul-Decker-Platz mit Anschluss an die Venloer Straße in Richtung Stommeln geleitet werden. Beide Verkehrslenkungsvarianten sind sicherlich möglich, sind aber von grundsätzlich unterschiedlicher Qualität hinsichtlich straßenbaulicher Infrastruktur, straßenbegleitender Bebauung, Sichtverhältnisse an Einmündungen und Kreuzungen und vielem mehr. Die im Bürgerantrag dargestellte Variante ist kürzer als die Verwaltungsvariante (ca. 1,60 km gegenüber ca. 3,7 km). Dieser Vergleich verkennt allerdings, dass die von Stommeln kommenden Verkehre – wie auch alle anderen Verkehre ohne Start oder Ziel im Ortsteil Pulheim – großräumig um Pulheim herumgeleitet werden. Die Ausschilderung einer innerörtlichen Trasse dient ausschließlich Ortsunkundigen, die z. B. von Köln oder Frechen kommend zum Schul- oder Sportzentrum möchten. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Trasse führt durch eine gewachsene Hauptverkehrsstraße mit dichter Randbebauung, nur unzureichend ausgebauten Nebenanlagen und einer schlechten Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahn. Zudem herrscht entlang dieser Strecke durch die Dichte an Bebauung und somit an Einwohnern sehr hoher Parkdruck, da ein großer Teil der Anlieger über keinen privaten Stellplatz verfügt. Die für den Begegnungsverkehr auf der Escher Straße zur Verfügung stehende Verkehrsfläche weist nur eine lichte Breite von 4,40 m bis 6,00 m auf, so dass es auch heute schon weitreichende Probleme in der Begegnung PKW/LKW geschweige denn LKW/LKW oder LKW/Bus entstehen. (Die tatsächlichen Breiten sind etwas geringer als dies im Antrag dargestellt wurde). Vorlage Nr.: 279/2018 . Seite 3 / 4 Die Nebenanlagen in der Escher Straße weisen eine Breite von 1,30 m bis ca. 2,0 m auf. Diese Nebenanlage ist selbst schon für den Begegnungsverkehr Fußgänger/Fußgänger sehr schmal und führt zudem direkt zwischen Hausfassaden auf der einen Seite und parkenden bzw. vorbeifahrenden Fahrzeugen auf der Fahrbahnseite, so dass es keinen ausreichenden Sicherheitsabstand für die schwächsten Verkehrsteilnehmer zum fließenden Verkehr gibt. Ebenso trägt der vorhandene starke Radfahrverkehr zu einer weiteren Verschärfung des Gesamtverkehrsaufkommens auf der Fahrbahn bei, denn auf den schmalen Nebenanlagen ist für den Radverkehr wie beschrieben auch kein Platz. Zusätzlich zu den geringen Fahrbahnbreiten gibt es im zu planenden Umleitungsbereich vermehrt problematische Einmündungen kleinerer Straßen wie z. B. der Brückenstraße. Hier sind durch die dichte Straßenrandbebauung und schmalen Fahrgassen die notwendigen Sichtdreiecke zum verkehrssicheren Ein- und Ausfahren nicht gegeben, ebenso wie bei verschiedenen Hofeinfahrten und Grundstückszufahrten. In der Sinnersdorfer Straße sieht die Gesamtlage zwar etwas besser aus, aber auch hier beträgt die Fahrbahnbreite nur etwa 6,0 m, so dass auch hier mit Problemen im Begegnungsverkehr zu rechnen ist, da auch noch viele seitliche Zufahrten sowie öffentliche Stellflächen auf der Fahrbahn beachtet werden müssen. Zudem ist die Abbiegesituation von der Escher Straße in die Sinnersdorfer Straße für große Fahrzeuge, z. B. Sattelzüge oder Lastzüge, nur mit schwierigem Aufwand zu bewältigen, da die Abwinkelung spitzwinklig ist. In Gegenrichtung von der Sinnersdorfer Straße links auf die Escher Straße sieht der vorhandene Platz für Großfahrzeuge nicht viel besser aus. Die Umleitungsstrecke würde zudem in geringer Entfernung an der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule vorbeiführen, so dass im gesamten Bereich mit starkem Aufkommen von Grundschülern zu rechnen ist. Dies betrifft insbesondere auch die sowieso ungünstigen Querungen im Bereich der Einmündungen Brückenstraße und Auweilerstraße. Auch die Abbiegesituation von der Sinnersdorfer Straße auf die Orrer Straße ist für Abbiegevorgänge größerer LKW (z. B. Sattelzüge und Lastzüge) problematisch. Hinter der Einmündung beträgt die Breite der Fahrbahn der Orrer Straße bis zur Einmündung auf die Venloer Straße lediglich zwischen ca. 5,30 m und 5,90 m. Zusätzlich erschweren die hier auf der Fahrbahn geführten Radfahrer den fließenden Verkehr. Dieser Abschnitt der Orrer Straße ist außerdem noch sensibel zu betrachten, da es sich um einen Schulweg zur Barbaraschule handelt. Hier zusätzlichen Verkehr auf die Straße zu bringen, könnte die ohnehin teilweise angespannte Verkehrssituation noch verschärfen. Die Fahrbahn ist insgesamt so schmal, dass hier nicht einmal genügend Platz ist, um Radschutzstreifen auf der Fahrbahn auszuweisen. Ebenso sind auch die Nebenanlagen insgesamt zu schmal, um Fußgänger und Radfahrer gemeinsam aufzunehmen. Auch für Rettungsfahrten ist die vorgeschlagene Alternative erheblich ungeeigneter. Bei stärkerem Verkehrsaufkommen ist aufgrund der beengten Situation und der vielen Abbiegestellen ein zügiges Vorankommen im Einzelfall nicht zu gewährleisten. Im Gegensatz dazu bietet die von der Verwaltung angestrebte Verkehrslenkung über Worringer Straße – Albrecht-DürerStraße und weiter Richtung K9 (Bonnstraße in Richtung B59 bzw. in Richtung Esch-Auweiler) doch eine wesentlich strukturiertere Möglichkeit, den aufkommenden Verkehr zu lenken. Entlang der Worringer Straße sind die Nebenanlagen entsprechend breit gestaltet und auch in der Albrecht-Dürer-Straße sind die Nebenanlagen breit genug, um Fußgänger und teilweise auch Radfahrer aufnehmen zu können. Zudem kann hier mit dem Fuchspfad für Radfahrer eine attraktive Alternative angeboten werden. Auch gibt es seitliche Parkstreifen, so dass nicht überall auf der Fahrbahn geparkt werden muss und der Verkehr hierdurch zusätzlich behindert wird. Vorhandene Engstellen und Aufpflasterungen in Kreuzungsbereichen tragen zur Verkehrsberuhigung bei. Vorlage Nr.: 279/2018 . Seite 4 / 4 Natürlich muss auch an der Albrecht-Dürer-Straße an einigen Stellen noch gearbeitet werden, Sichtverhältnisse verbessert, Querungsstellen herausgehoben und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern vorgenommen werden. Dieser Änderungsbedarf ist der Verwaltung aber bekannt und muss unabhängig von der Umleitungsregelung in Angriff genommen werden. Die Albrecht-Dürer-Straße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen, d. h. es gibt keine Benutzungspflicht für Radwege. Radfahrer dürfen, wenn sie es sich zutrauen, auch die bei stärkerem Verkehrsaufkommen die Fahrbahn benutzen. Alle anderen dürfen in Fahrtrichtung Worringer Straße auf dem Radweg fahren. Es gibt aber auch bereits bestehende Alternativen für Radfahrer, wenn sie sich nicht in den Verkehrsstrom der Albrecht-Dürer-Straße einreihen wollen. Der im Grunde parallel zur Albrecht-Dürer-Straße verlaufende Fuchspfad bietet Radfahrern die Möglichkeit, von der Orrer Straße aus fast ungestört vom fließenden Durchgangsverkehr bis zur Worringer Straße zu gelangen (siehe hierzu auch Folie 27-32 aus dem Vortrag der Verwaltung). Auch als Schulweg zu den weiterführenden Schulen eignet sich der Fuchspfad sehr gut - Querungen der Worringer Straße sind an den Kreuzungen Worringer Straße / Albrecht-Dürer-Straße / Am Sportzentrum sowie Nordring / Worringer Straße / Bussardweg gesichert möglich. Natürlich sind auch auf der Trasse Fuchspfad noch Anpassungen notwendig. Diese sind aber problemlos und in vertretbarem Rahmen zu bewältigen. Alle vorgenannten Komponenten und Aspekte zeigen, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Umleitungstrasse zwar insgesamt etwas länger, dafür aber in ihrer Gesamtheit, Struktur, Leistungsfähigkeit und vor allem auch Verkehrssicherheit wesentlich geeigneter ist als die kurze aber wesentlich kritischer zu betrachtende Lösung aus dem Bürgerantrag.