Daten
Kommune
Pulheim
Größe
146 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
17.09.18, 16:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
279/2018
Erstellt am:
12.09.2018
Aktenzeichen:
IV-66-12Rathauskreuzung
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
26.09.2018
Haupt- und Finanzausschuss
X
30.10.2018
Betreff
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umbau der Rathauskreuzung 2019; Verkehrslenkung in Pulheim während
der Umbauphase
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 279/2018 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr lehnt den gestellten Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW zur Verkehrslenkung
während der Umbauphase der Rathauskreuzung ab und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung und Umsetzung der in der TVA-Sitzung am 04.07.2018 gemachten Umleitungsvorschläge während der Umbauphase der Rathauskreuzung.
Der HFA bestätigt den Beschluss des TVA.
Erläuterungen
In der TVA-Sitzung am 04.07.2018 erläuterte die Verwaltung den bisherigen Werdegang der Planungen zum Kreuzungsumbau Rathausstraße / Steinstraße sehr ausführlich und machte deutlich, welche Fakten und Überlegungen der
Verwaltung dazu führten, die Verkehrslenkung während der Sperrung der Rathauskreuzung für die ortsunkundigen Verkehre mit Start/Ziel im Umfeld des Schul- und Sportzentrums sowie Rettungsfahrten über die Albrecht-Dürer-Straße und
Orrer Straße bis zum Übergang in die K9 zu betreiben.
Der Verwaltungsdarstellung steht nun ein Antrag gegenüber, der einen anderen Vorschlag zur Verkehrslenkung während der Umbauphase unterbreitet:
In diesem Vorschlag führt die Hauptumleitungsstrecke aus Richtung Stommeln kommend vom Paul-Decker-Platz über
die Escher Straße bis zur Kreuzung mit der Sinnersdorfer Straße, sodann nach Süden abknickend in die Orrer Straße
und an der Venloer Straße nach links abbiegend bis zur Kreuzung mit der Steinstraße. Von dort aus soll der Verkehr
ganz normal auf der Venloer Straße weiter in Richtung Köln geführt werden. Die Gegenrichtung wird in diesem Vorschlag entsprechend gleichlautend geführt, allerdings soll der stadtauswärts fahrende Verkehr dann über die Barbarastraße in Richtung Paul-Decker-Platz mit Anschluss an die Venloer Straße in Richtung Stommeln geleitet werden.
Beide Verkehrslenkungsvarianten sind sicherlich möglich, sind aber von grundsätzlich unterschiedlicher Qualität hinsichtlich straßenbaulicher Infrastruktur, straßenbegleitender Bebauung, Sichtverhältnisse an Einmündungen und Kreuzungen und vielem mehr.
Die im Bürgerantrag dargestellte Variante ist kürzer als die Verwaltungsvariante (ca. 1,60 km gegenüber ca. 3,7 km).
Dieser Vergleich verkennt allerdings, dass die von Stommeln kommenden Verkehre – wie auch alle anderen Verkehre
ohne Start oder Ziel im Ortsteil Pulheim – großräumig um Pulheim herumgeleitet werden. Die Ausschilderung einer
innerörtlichen Trasse dient ausschließlich Ortsunkundigen, die z. B. von Köln oder Frechen kommend zum Schul- oder
Sportzentrum möchten.
Die vom Antragsteller vorgeschlagene Trasse führt durch eine gewachsene Hauptverkehrsstraße mit dichter Randbebauung, nur unzureichend ausgebauten Nebenanlagen und einer schlechten Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahn.
Zudem herrscht entlang dieser Strecke durch die Dichte an Bebauung und somit an Einwohnern sehr hoher Parkdruck,
da ein großer Teil der Anlieger über keinen privaten Stellplatz verfügt.
Die für den Begegnungsverkehr auf der Escher Straße zur Verfügung stehende Verkehrsfläche weist nur eine lichte
Breite von 4,40 m bis 6,00 m auf, so dass es auch heute schon weitreichende Probleme in der Begegnung PKW/LKW
geschweige denn LKW/LKW oder LKW/Bus entstehen. (Die tatsächlichen Breiten sind etwas geringer als dies im Antrag
dargestellt wurde).
Vorlage Nr.: 279/2018 . Seite 3 / 4
Die Nebenanlagen in der Escher Straße weisen eine Breite von 1,30 m bis ca. 2,0 m auf. Diese Nebenanlage ist selbst
schon für den Begegnungsverkehr Fußgänger/Fußgänger sehr schmal und führt zudem direkt zwischen Hausfassaden
auf der einen Seite und parkenden bzw. vorbeifahrenden Fahrzeugen auf der Fahrbahnseite, so dass es keinen ausreichenden Sicherheitsabstand für die schwächsten Verkehrsteilnehmer zum fließenden Verkehr gibt.
Ebenso trägt der vorhandene starke Radfahrverkehr zu einer weiteren Verschärfung des Gesamtverkehrsaufkommens
auf der Fahrbahn bei, denn auf den schmalen Nebenanlagen ist für den Radverkehr wie beschrieben auch kein Platz.
Zusätzlich zu den geringen Fahrbahnbreiten gibt es im zu planenden Umleitungsbereich vermehrt problematische Einmündungen kleinerer Straßen wie z. B. der Brückenstraße. Hier sind durch die dichte Straßenrandbebauung und schmalen Fahrgassen die notwendigen Sichtdreiecke zum verkehrssicheren Ein- und Ausfahren nicht gegeben, ebenso wie bei
verschiedenen Hofeinfahrten und Grundstückszufahrten.
In der Sinnersdorfer Straße sieht die Gesamtlage zwar etwas besser aus, aber auch hier beträgt die Fahrbahnbreite nur
etwa 6,0 m, so dass auch hier mit Problemen im Begegnungsverkehr zu rechnen ist, da auch noch viele seitliche Zufahrten sowie öffentliche Stellflächen auf der Fahrbahn beachtet werden müssen.
Zudem ist die Abbiegesituation von der Escher Straße in die Sinnersdorfer Straße für große Fahrzeuge, z. B. Sattelzüge
oder Lastzüge, nur mit schwierigem Aufwand zu bewältigen, da die Abwinkelung spitzwinklig ist. In Gegenrichtung von
der Sinnersdorfer Straße links auf die Escher Straße sieht der vorhandene Platz für Großfahrzeuge nicht viel besser
aus.
Die Umleitungsstrecke würde zudem in geringer Entfernung an der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule vorbeiführen, so
dass im gesamten Bereich mit starkem Aufkommen von Grundschülern zu rechnen ist. Dies betrifft insbesondere auch
die sowieso ungünstigen Querungen im Bereich der Einmündungen Brückenstraße und Auweilerstraße.
Auch die Abbiegesituation von der Sinnersdorfer Straße auf die Orrer Straße ist für Abbiegevorgänge größerer LKW (z.
B. Sattelzüge und Lastzüge) problematisch. Hinter der Einmündung beträgt die Breite der Fahrbahn der Orrer Straße
bis zur Einmündung auf die Venloer Straße lediglich zwischen ca. 5,30 m und 5,90 m. Zusätzlich erschweren die hier auf
der Fahrbahn geführten Radfahrer den fließenden Verkehr. Dieser Abschnitt der Orrer Straße ist außerdem noch sensibel zu betrachten, da es sich um einen Schulweg zur Barbaraschule handelt. Hier zusätzlichen Verkehr auf die Straße
zu bringen, könnte die ohnehin teilweise angespannte Verkehrssituation noch verschärfen. Die Fahrbahn ist insgesamt
so schmal, dass hier nicht einmal genügend Platz ist, um Radschutzstreifen auf der Fahrbahn auszuweisen. Ebenso
sind auch die Nebenanlagen insgesamt zu schmal, um Fußgänger und Radfahrer gemeinsam aufzunehmen.
Auch für Rettungsfahrten ist die vorgeschlagene Alternative erheblich ungeeigneter. Bei stärkerem Verkehrsaufkommen
ist aufgrund der beengten Situation und der vielen Abbiegestellen ein zügiges Vorankommen im Einzelfall nicht zu gewährleisten.
Im Gegensatz dazu bietet die von der Verwaltung angestrebte Verkehrslenkung über Worringer Straße – Albrecht-DürerStraße und weiter Richtung K9 (Bonnstraße in Richtung B59 bzw. in Richtung Esch-Auweiler) doch eine wesentlich
strukturiertere Möglichkeit, den aufkommenden Verkehr zu lenken. Entlang der Worringer Straße sind die Nebenanlagen
entsprechend breit gestaltet und auch in der Albrecht-Dürer-Straße sind die Nebenanlagen breit genug, um Fußgänger
und teilweise auch Radfahrer aufnehmen zu können. Zudem kann hier mit dem Fuchspfad für Radfahrer eine attraktive
Alternative angeboten werden. Auch gibt es seitliche Parkstreifen, so dass nicht überall auf der Fahrbahn geparkt werden muss und der Verkehr hierdurch zusätzlich behindert wird. Vorhandene Engstellen und Aufpflasterungen in Kreuzungsbereichen tragen zur Verkehrsberuhigung bei.
Vorlage Nr.: 279/2018 . Seite 4 / 4
Natürlich muss auch an der Albrecht-Dürer-Straße an einigen Stellen noch gearbeitet werden, Sichtverhältnisse verbessert, Querungsstellen herausgehoben und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern vorgenommen werden. Dieser Änderungsbedarf ist der Verwaltung aber bekannt und muss unabhängig von der
Umleitungsregelung in Angriff genommen werden.
Die Albrecht-Dürer-Straße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen, d. h. es gibt keine Benutzungspflicht für Radwege.
Radfahrer dürfen, wenn sie es sich zutrauen, auch die bei stärkerem Verkehrsaufkommen die Fahrbahn benutzen. Alle
anderen dürfen in Fahrtrichtung Worringer Straße auf dem Radweg fahren. Es gibt aber auch bereits bestehende Alternativen für Radfahrer, wenn sie sich nicht in den Verkehrsstrom der Albrecht-Dürer-Straße einreihen wollen. Der im
Grunde parallel zur Albrecht-Dürer-Straße verlaufende Fuchspfad bietet Radfahrern die Möglichkeit, von der Orrer Straße aus fast ungestört vom fließenden Durchgangsverkehr bis zur Worringer Straße zu gelangen (siehe hierzu auch Folie
27-32 aus dem Vortrag der Verwaltung). Auch als Schulweg zu den weiterführenden Schulen eignet sich der Fuchspfad
sehr gut - Querungen der Worringer Straße sind an den Kreuzungen Worringer Straße / Albrecht-Dürer-Straße / Am
Sportzentrum sowie Nordring / Worringer Straße / Bussardweg gesichert möglich. Natürlich sind auch auf der Trasse
Fuchspfad noch Anpassungen notwendig. Diese sind aber problemlos und in vertretbarem Rahmen zu bewältigen.
Alle vorgenannten Komponenten und Aspekte zeigen, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Umleitungstrasse
zwar insgesamt etwas länger, dafür aber in ihrer Gesamtheit, Struktur, Leistungsfähigkeit und vor allem auch Verkehrssicherheit wesentlich geeigneter ist als die kurze aber wesentlich kritischer zu betrachtende Lösung aus dem Bürgerantrag.