Daten
Kommune
Pulheim
Größe
274 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
17.09.18, 16:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
280/2018
Erstellt am:
12.09.2018
Aktenzeichen:
IV 66 662
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
26.09.2018
Betreff
Aktuelle Probleme im Busverkehr aufgrund der Weiterentwicklung der REVG mbH von einer Managementgesellschaft zu einem regulären Busbetrieb
Mitteilung
Derzeit fallen bedauerlicherweise Fahrten im Busverkehr aufgrund der Weiterentwicklung der REVG mbH von einer
Managementgesellschaft zu einem regulären Busbetrieb vermehrt aus. Fernmündliche und Beschwerden per Email sind
bei der Verwaltung diesbezüglich eingetroffen. Die Verwaltung hat die Beschwerdeführer/innen auf die Zuständigkeit des
Aufgabenträgers Rhein-Erft-Kreis und der REVG mbH hingewiesen und die Beschwerden weitergeleitet.
Die REVG mbH begründet die Probleme mit der aktuellen Umbruchsituation gegenüber einer Pulheimer Bürgerin /
Fahrgast wie folgt:
„ Von: ...
Gesendet: Dienstag, 11. September 2018 17:41
An: ……..
Cc: ...; …
Betreff: Ihre Eingabe zur Omnibuslinie 980
Sehr geehrte Frau
wir bedanken uns für Ihre Mitteilung und bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.
Inzwischen konnten wir Ihr Anliegen mit dem beauftragten Unternehmen eingehend erörtern. Leider sind die genannten Fahrten auf Grund von Personalmangel ausgefallen.
In Fällen wie Fahrzeugausfall, Personalausfall o. Ä. können Sie die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen.
Sie tritt bei einer Abfahrtsverspätung von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle in Kraft, sofern keine
andere Fahrtmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Sie können dann ein Taxi benutzen.
Nähere Informationen finden Sie unter www.mobigarantie-nrw.de.
Alternativ erstatten wir analog zur Mobilitätsgarantie aus Kulanz zurzeit 30 Cent je gefahrenen Kilometer bei Nutzung des PKW, wenn eine REVG-Linie betroffen ist.
Gestatten Sie uns, dass wir zur Erläuterung der gegenwärtigen Situation bei der REVG etwas weiter ausholen
wollen.
Vorlage Nr.: 280/2018 . Seite 2 / 2
Derzeit kommt es vereinzelt bei den privaten Omnibusunternehmern im Rhein-Erft-Kreis wegen Personalmangels
zu Fahrtausfällen.
Durch die völlige Neustrukturierung der Linienverkehre im Rhein-Erft-Kreis wird die REVG eine Hälfte der Linienverkehre ab dem 1.1.2019 selber erbringen; unsere internen Vorbereitungen hierzu laufen auf Hochtouren. Die
übrige Hälfte der Linienverkehre wird zukünftig von Auftragsunternehmern erbracht. Die privaten Omnibusunternehmer können derzeit noch auf keinen Anschlussauftrag ab dem 1.1.2019 zurückgreifen. Die Ausschreibungsverfahren hierzu laufen derzeit.
Die Arbeitsplatzsituation wird vom Fahrpersonal als unsicher empfunden. Dies führt dazu, dass Mitarbeiter der
privaten Omnibusunternehmer den Arbeitsmarkt sondieren und Festanstellungen bei anderen Verkehrsunternehmen suchen. Neueinstellungen zur Kompensation dieser Mitarbeiterverluste, aber auch zur Kompensation
von Urlaubsabwicklungen, krankheitsbedingten Ausfällen, etc. sind auf Grund der skizzierten unklaren Situation
derzeit kaum möglich. Generell hält der Arbeitsmarkt aber auch kein ausgebildetes Fahrpersonal vor. Kurzfristige,
zeitlich befristete Einstellungen können auf Grund von berufsbedingten Anforderungen (Netz-, Tarif- und Fahrplankunde) nicht getätigt werden. Die Gesamtsituation ist äußerst angespannt und wird sich aller Voraussicht
nach in den nächsten Wochen leider auch nicht verbessern. Die REVG ist sich der schwierigen Situation für Sie
als Fahrgast bewusst. Wir werden auf die Auftragsunternehmen Einfluss nehmen und alles ermöglichen, um diese Fahrtausfälle zu kompensieren.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es leider nicht im Voraus vorhersagbar, ob jede Fahrt durchgeführt werden
kann. Dies hat folgenden Hintergrund:
Der Fahrereinsatz (beziehungsweise Fahrzeugeinsatz) bei den Auftragsunternehmen der REVG erfolgt nicht
nach Buslinien, sondern nach Fahrerdienstplänen der verschiedenen mit den Fahrten beauftragten Auftragsunternehmen. In den Fahrerdienstplänen sind die Kurse der einzelnen Linien mitunter gemischt. Das bedeutet,
dass, wenn ein Fahrer nicht zum Dienst erscheint und kein Ersatzfahrer den Fahrerdienstplan übernehmen kann,
der Fahrerdienstplan ausfällt. Da dieses meistens kurzfristig geschieht, ist es nicht möglich, eine Vorhersage zu
treffen, welcher einzelne Kurs ausfällt. (+)
Wir bedauern, Ihnen momentan keine günstigere Antwort geben zu können. Trotzdem würden wir uns natürlich
freuen, wenn Sie sich hierdurch nicht abschrecken lassen und auch weiterhin unser Angebot nutzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH“
(+) Eine ergänzende Information der REVG mbH vom 13.09.2018:
„Da die REVG mbH die Informationen über ausfallende Fahrten erst am frühen Morgen erhält und auch immer
wieder andere Fahrten betroffen sind, ist es uns derzeit nicht möglich, eine entsprechende Information in die
VRS-Auskunft oder auf die REVG-Internetseite zu stellen. Wir arbeiten intensiv an einer Lösung für dieses Problem, bitten aber um Verständnis, dass wir momentan keine frühzeitige Auskunft geben können.“