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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umgestaltung der Rathauskreuzung in Pulheim - Alternative Ampelschaltung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
17.09.18, 16:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umgestaltung der Rathauskreuzung in Pulheim - Alternative Ampelschaltung) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umgestaltung der Rathauskreuzung in Pulheim - Alternative Ampelschaltung) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umgestaltung der Rathauskreuzung in Pulheim - Alternative Ampelschaltung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 283/2018 Erstellt am: 13.09.2018 Aktenzeichen: IV-66-12Rathauskreuzung Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 26.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2018 Betreff Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; Umgestaltung der Rathauskreuzung in Pulheim - Alternative Ampelschaltung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 283/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr lehnt den gestellten Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW zur alternativen Ampelschaltung im Zuge des Umbaus der Rathauskreuzung ab. Der HFA bestätigt den Beschluss des TVA. Erläuterungen Die Ingenieurgesellschaft Brilon Bondzio Weiser mbH ist mit der signaltechnischen Planung des Knotenpunktes Rathausstraße / Steinstraße beauftragt. Die Verwaltung hat daher den Vorschlag mit der Ingenieurgesellschaft erörtert und nimmt auf dieser Grundlage zu dem Antrag wie folgt Stellung: Eine ähnliche Phaseneinteilung wie im Bürgerantrag vorgeschlagen wurde bereits im Rahmen der vorangegangenen intensiven Untersuchungen diskutiert, jedoch aus folgenden Gründen verworfen: Die beiden jeweils stark belasteten Geradeausströme im Zuge der Rathausstraße und Steinstraße können nicht zeitgleich, sondern müssen nacheinander freigegeben werden. Während der Fußgängerfreigabe kann kein paralleler KfzVerkehr abgewickelt werden. Dies verringert die Kapazität deutlich und führt zu einer Überlastung des Knotenpunktes. Fußgänger, die nacheinander zwei Furten nutzen wollen (z. B. erst die Steinstraße, anschließend die Rathausstraße) können während der vorgeschlagenen Fußgängerphase nur eine Straße queren. Anschließend müssen sie einen kompletten Umlauf abwarten, bevor sie nach der zyklischen Freigabe der einzelnen Zufahrten erneut Grün erhalten. Demnach müssen diese Fußgänger wesentlich höhere Wartezeiten in Kauf nehmen. Ein diagonalqueren scheidet im Rahmen dieser Phase ebenfalls aus, da hierfür Räumstrecken der Fußgänger zu lang sind. Insbesondere sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Fußgänger sind hierbei auf eine längere Freigabezeit durch das akustische bzw. optische Signal angewiesen. Die zufahrtsbezogene Freigabe führt zu einer geringen Flexibilität der Lichtsignalanlage und demnach zu höheren Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer. Fordert nur ein Kfz je Zufahrt oder lediglich ein Fußgänger an einer Furt an, wird jeweils eine eigene Phase für jeden einzelnen Verkehrsteilnehmer geschaltet. Speziell in der Schwachlastzeit führen die langen Wartezeiten dann zu Unverständnis und ggf. zu Rotlichtverstößen bei Fußgängern und Radfahrern. Bei der bislang vorgesehenen Steuerung können dagegen Ströme bedarfsgerecht und verträgliche Ströme in unterschiedlichen Konstellationen freigegeben werden. Dies bietet auch hinsichtlich der geplanten ÖPNV-Priorisierung wesentliche Vorteile. Eine zeitliche Freigabe der Radfahrer in der Fußgängerphase ist nur möglich, wenn der Radverkehr auf dem Gehweg bzw. Hochbord geführt wird. Dies widerspricht der aktuellen Novellierung der Straßenverkehrsordnung, wonach der Radverkehr primär auf der Fahrbahn geführt werden soll. Mit der Einrichtung eines Phasensystems wie im Antrag vorgeschlagen „wäre der Knotenpunkt in den Spitzenverkehrszeiten so stark überlastet, dass erhebliche Rückstaus die Folge wären. Vorlage Nr.: 283/2018 . Seite 3 / 3 Der Vorschlag würde folglich zwar zu einer formell sichereren Lösung führen, der Knotenpunkt wäre aber so stark überlastet, dass Verkehre in Wohngebiete verdrängt und Rotlichtverstöße zu befürchten wären.