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Beschlussvorlage (Ortsmitte Brauweiler - Rahmenplanung / Integriertes Stadtentwicklungskonzept ISEK Brauweiler 2030)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
12.09.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Beschlussvorlage (Ortsmitte Brauweiler - Rahmenplanung / Integriertes Stadtentwicklungskonzept ISEK Brauweiler 2030) Beschlussvorlage (Ortsmitte Brauweiler - Rahmenplanung / Integriertes Stadtentwicklungskonzept ISEK Brauweiler 2030) Beschlussvorlage (Ortsmitte Brauweiler - Rahmenplanung / Integriertes Stadtentwicklungskonzept ISEK Brauweiler 2030)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 246/2018 Erstellt am: 20.08.2018 Aktenzeichen: IV/61 - ri Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss nö. Sitzung X Termin 19.09.2018 Betreff Ortsmitte Brauweiler - Rahmenplanung / Integriertes Stadtentwicklungskonzept ISEK Brauweiler 2030 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, SPD-Fraktion und Fraktion Bürgerverein Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 50.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 50.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Deckung aus den HH-Stellen 09/01/01 610/0000 5429000 und 09/01/01 610/0000 5249150 Vorlage Nr.: 246/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Rahmenplanung Brauweiler 2030, ergänzt um die Zielsetzung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) unter Einbezug eines externen Fachbüros. Erläuterungen Die Ortsmitte Brauweiler befindet sich seit Jahrzehnten in einem städtebaulichen Transformationsprozess, der mit dem in Bau befindlichen Komplex der Gold-Kraemer-Stiftung (GKS) und der baulichen Gestaltung des Guidelplatzes eine wichtige Etappe erreicht. 1959 erfolgte bereits mit dem Ziel der Schaffung eines zentralen Platzes der Abriss des barocken Hauses Bücker gegenüber dem Eingang der Prälatur und somit der Beginn einer städtebaulichen Neuordnung des einstmaligen Straßendorfes, in dem sich die Abtei im Osten und die Laiensiedlung westlich der heutigen Ehrenfriedstraße gegenüberlagen. Mit Ausnahme verbleibender prägender historischer Gebäude wie den Häusern Ehrenfriedstraße 22 (zur alten Abtei) und 14 (Haus Schugt) ist damit der zentrale Bereich gegenüber der Abtei modern überformt. Aufgrund maroder Bausubstanz und zur Vorbereitung einer baldigen Stadterneuerung legte die Stadt nach Erwerb der Grundstücke die Altbebauung nördlich der Kaiser-Otto-Straße und der Ecke zur Ehrenfriedstraße im Jahr 2015 nieder. Diese Fläche dient aktuell als (Interims-)Parkplatz. Bereits in den 80er-Jahren entstanden in Ersatz der historischen Straßenrandbebauung südlich der Kaiser-Otto-Straße zwei gemischtgenutzte Baukomplexe großer Bautiefe. Ergänzend zur kleinteiligeren Altbebauung boten diese den benötigten Platz für die Ansiedlung von Handels- und Dienstleistungsflächen. Der Komplex entlang der Kaiser-Otto-Straße funktioniert mit Ausnahme der zentralen Supermarktfläche aufgrund Lage und gutem Branchenmix weiterhin gut. Der Supermarkt leidet jedoch an der räumlichen Überlagerung von Eingang, Parken und Anlieferung in unattraktiver Hinterhoflage und ist an die veränderten Anforderungen für moderne Vollsortimenter kaum anzupassen. Der Entfall des ehemaligen Eingangs an der Ehrenfriedstraße führte zu einer weitgehenden Verlagerung der Passantenfrequenz in den rückwärtigen Bereich und zu einer Schwächung der Ankerwirkung für die Ladenflächen entlang der öffentlichen Straße. Die angrenzende und bis in die Bernhardstraße reichende Abteipassage ist nach nunmehr vier Jahrzehnten selbst zum Ziel der Stadterneuerung geworden, zeichnet sie sich doch seit Jahren durch einen schwindenden Geschäftsbesatz und zunehmenden Leerstand aus. Eine Revitalisierung dieser wichtigen Fläche steht seit Jahren in Rede, die nun aufgrund des Eigentümerwechsels mit dem Projekt des „Abtei-Quartiers“ möglich sein wird (siehe Vorlage Nr. 276/2018 unter TOP 2). Einigkeit besteht dahingehend, dass die Erarbeitung einer Rahmenplanung für den Brauweiler Ortskern wichtige Impulse setzen kann. Gerade in Bezug auf die Aspekte der Sicherung der Nahversorgung und die Deckung des Stellplatzbedarfes im Ortszentrum beeinflusst die Planung des Abtei-Quartieres die Inhalte der Rahmenplanung wesentlich. Dies gilt auch für die Verkehrsführung im Ort durch die Entlastung der Kaiser-Otto-Straße, aber auch für mögliche Planungen für den (Interims-)Parkplatz an der Ehrenfriedstraße / Kaiser-Otto-Straße. Es war von der Verwaltung vorgesehen, im Jahr 2018 einen Investorenwettbewerb mit vorgeschalteter Bürgerbeteiligung vorzusehen, um nach Vorliegen eines Bebauungskonzeptes dort einen Bebauungsplan mit dem Ziel der baldigen Umsetzung auf den Weg zu bringen. Aktuell erscheint es aber geboten, zunächst Planung und Realisierung der Neubebauung (samt Stellplätzen in der Tiefgarage) auf dem Areal der Abtei-Passagen abzuwarten, bevor – bei entsprechender Vorlage Nr.: 246/2018 . Seite 3 / 3 Beschlussfassung - der (Interims-)Parkplatz einer Bebauung zugeführt werden wird. Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung kann nun innerhalb der Rahmenplanung erfolgen, ein Investorenwettbewerb sollte dann 2020 so nachgeschaltet werden, dass eine Fertigstellung der Ortsmitte bis 2025 möglich wird, die (zahlreichen) Baumaßnahmen sich aber möglichst nicht überschneiden. Die Zielsetzung der Rahmenplanung soll formell um die Inhalte eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ergänzt werden, um sämtliche funktionalen Aspekte in die Planung mit einzubeziehen und die formellen Rahmenbedingungen für städtebauliche Fördermaßnahmen zu erarbeiten. Inhaltlich sind dabei mindestens die Aspekte Städtebau und Gestaltung, Zentrenstärkung und Einzelhandel, Verkehr sowie Wohnen einzubeziehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beauftragung eines externen Büros zur Begleitung dieses Prozesses zu beauftragen. Die veranschlagten Mittel von ca. 50.000 € können gedeckt werden durch allgemeine Planungsmittel in Höhe von 35.000 € (HH-Stelle 09/01/01 610/0000 5429000)und die 15.000 €, die aufgrund der Verschiebung des Investorenwettbewerbes in das Jahr 2020 in diesem Jahr frei würden (HH-Stelle 09/01/01 610/0000 5249150). Die prognostizierten Kosten werden durch die Verwaltung geringer als für den Ortsteil Pulheim angesetzt, da die Fläche geringer ist und wesentliche Grundlagen – z.B. verkehrliche Untersuchungen – bereits vorliegen oder im Zuge anstehender Bauleitplanungen erbracht würden. Die genaue Aufgabenstellung ist noch auszuarbeiten, ein Beginn des Prozesses fiele in das Frühjahr 2019. Ziel ist die gemeinsame Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Bürgerbeteiligung zum Abtei-Quartier mit Hilfe geeigneter öffentlicher Veranstaltungen. Die Anlage 1 zeigt den beabsichtigten räumlichen Umgriff der Rahmenplanung / des ISEK. Die Abtei ist als wichtiger Baustein in den Geltungsbereich der Rahmenplanung mit einbezogen, wobei hier in Abstimmung mit dem LVR zu klären ist, welche möglichen Entwicklungen dort in das Gesamtkonzept überführt werden können. Die Verwaltung fügt als Anlagen 2 und 3 zwei Anträge der Fraktionen von SPD und BVP Pulheim an, die zwar für die Sitzungen des HFA (11.09.18) und des Rates (25.09.18) gestellt wurden, sich jedoch sachlich auf den Inhalt dieser Vorlage für den Planungsausschuss beziehen.