Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
162/2018
Erstellt am:
09.08.2018
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
20.09.2018
Rat
X
25.09.2018
Betreff
Zuschuss zur Erstausstattung, Neubau Kita "Hand in Hand"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
100.000,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2019
100.000,00 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Anmeldung des Zuschussbedarfs zum Haushalt 2019
ja
nein
Vorlage Nr.: 162/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Rat beschließt – unter Verzicht auf Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss -, dem Träger Hand in Hand Arbeitskreis Behindertenhilfe e.V. für die Einrichtung und den Außenbereich des
neu geplanten Baus zur Unterbringung und Betrieb von zwei Nestgruppen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit
im Haushalt 2019 einen Zuschuss in Höhe von 100.000 € zu gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Landschaftsverband Rheinland die beantragte Förderung in Höhe von 540.000 € für die Gesamtmaßnahme bewilligt.
Der Zuschuss der Stadt Pulheim setzt sich wie folgt zusammen:
Erstausstattung (Mobiliar, Ausstattung)
80.000 € sowie
Spielgeräte im Außenbereich
20.000 €
Aufgrund des vorliegenden Bauzeitenplanes wird der Zuschuss erst im Jahr 2019 erforderlich. Vorbehaltlich der
Haushaltsberatungen werden die Mittel für den Haushalt 2019 aus dem Produkt/Sachkonto 06 01 01 5317270 /
7317270 „Investitionskostenzuschuss für Kindergärten freier Träger“ zur Verfügung gestellt.
Erläuterungen
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 beschlossen, im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“; Vorlage Nr. 306/2017 unter anderem die Neubaumaßnahme des
Trägers Hand in Hand Arbeitskreis Behindertenhilfe e.V. (nachfolgend Träger genannt) zu beantragen. Für den
Neubau inkl. Ersteinrichtung sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks sind Fördermittel in Höhe von
maximal 540.000 € (30.000 € pro Platz x 20 Plätze = 600.000 € x 90 % Förderung = 540.000 €) für die Umsetzung dieser Maßnahme abrufbar.
Der Bewilligungsbescheid zur Umsetzung dieser Maßnahme wurde seitens des Landesjugendamtes zwischenzeitlich avisiert.
Der Träger hat darauf hingewiesen, dass die Eigenmittel nicht ausreichen werden, um die Gesamtkosten in Höhe
von 714.500 € zu bewältigen. Mit Schreiben vom 02.05.2018 teilt der Träger mit, dass er neben der Gestellung
des Grundstücks und den Eigenmitteln in Höhe von 60.000 € inzwischen weitere 14.500 € generieren konnte. Er
bittet um einen Zuschuss zur Schließung der Deckungslücke in Höhe von 100.000 €.
Es ist nunmehr zu entscheiden, ob über die Bezuschussung des Landschaftsverbandes hinaus ein weiterer Zuschuss in Höhe von 100.000 € an den Träger gezahlt wird. Da die Kita nur betrieben werden kann, wenn die
Ersteinrichtung rechtzeitig zur Verfügung steht, ist unter Berücksichtigung der Lieferzeiten von Ausstattungsgegenständen ein Beschluss über die Gewährung eines Zuschusses zur Ersteinrichtung erforderlich.
Bei der Gewährung eines Zuschusses zur Erstausstattung handelt es sich um konsumtive Mittel; sollte der Rat
einen entsprechenden Zuschuss beschließen, müssen die Mittel für die Haushaltsplanung 2019 (Position 06 01
01 5317270 / 7317270, Produkt Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Sachkonto Investitionskostenzuschuss für Kindergarten freier Träger) angemeldet werden. Die Gewährung des Zuschusses würde vertraglich mit
den auch seitens der Förderrichtlinien vorgesehenen Zweckbindungsfristen vereinbart werden (5 Jahre für Ausstattung).
Sollte der Zuschuss seitens der Stadt Pulheim nicht bewilligt werden können, sieht der Träger Hand in Hand von
der Realisierung des Bauvorhabens ab.
Die Verwaltung weist abschließend darauf hin, dass der Bedarf an sog. „Nestgruppen“ besonders hoch ist, da
diese im gesamten Stadtgebiet lediglich an fünf Einrichtungen (52 Plätze) vorgehalten werden. Die Nachfrage ist
Vorlage Nr.: 162/2018 . Seite 3 / 3
steigend und wird derzeit überwiegend durch die Tagespflege abgedeckt. Die Kosten für die Kommune liegen
sowohl bei der Finanzierung durch die vorzuhaltenden Tagespflegeplätze als auch bei der Investition in eine
eigene Einrichtung oder den Ausbau in den bestehenden Einrichtungen um ein Vielfaches höher.