Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
214/2018
Erstellt am:
04.07.2018
Aktenzeichen:
IV / 61 sh
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
19.09.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln 1312, Im Schildchen
Bereich: Im Ommelstal und Im Blumersfeld
Änderung gem. § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 214/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln Im Schildchen (Bereich: Im Ommelstal und Im Blumersfeld ) gemäß § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zu ändern.
Ziel der Änderung ist die Ergänzung der festgesetzten öffentlichen verkehrsberuhigten Bereiche mit der Zweckbestimmung Fußweg in die Zweckbestimmung Fuß- und Radweg.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 11 Stommeln nicht
berührt.
Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln 1312". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 Stommeln behalten weiterhin Gültigkeit.
3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird auf die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuführen.
Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Erläuterungen
Mit Datum 27.03.2018 stellt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub e.V. (ADFC) einen Bürgerantrag gem. § 24 GO auf
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 Stommeln. Den innerhalb des Bebauungsplans festgesetzten verkehrsberuhigten Bereichen mit der Zweckbestimmung „Fußweg“ unterbleibt bis auf weiteres deren Widmung, soweit diese den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung für gemeinsam genutzte Fuß- und Radwege genügen. Da die im Bereich Im Ommelstal und Im Blumersfeld vorhandenen Wege mit dem Zeichen 240 StVO (Gemeinsamer Rad- und Fußweg) beschildert sind und in ihrer Beschaffenheit auch den Anforderungen der ERA 2010 für eine solche Nutzungsart genügen, sollen diese zum Zwecke der Widmung als Gemeindestraße –beschränkt auf die Nutzungsart Rad- und Fußweg– auch im
Bebauungsplan als Fuß- und Radwege festgesetzt werden. (siehe Vorlage Nr.: 101/2018)
Betroffen sind die Grundstücke Gemarkung Stommeln, Flur 8, Flurstücke 1011 und 1007 sowie Gemarkung Stommeln,
Flur 32, Flurstücke 259, 275 und 320. Da es sich bei den Teilbereichen um einzelne Parzellen innerhalb des gesamten
Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 11 Stommeln handelt, wird es kein gesondertes Zeichenexemplar geben.
Bestandteil des Planes wird ein Textteil sowie eine Übersichtskarte über den Geltungsbereich sein.
Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange verzichtet und unmittelbar die Offenlage gem. §§ 3 und
4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.