Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
218/2018
Erstellt am:
18.07.2018
Aktenzeichen:
II / 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
20.09.2018
Betreff
Vereinbarung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim zur Durchführung des
Kinderbildungsgesetzes
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 218/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim eine Vereinbarung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes abzuschließen.
Erläuterungen
In der Stadt Pulheim werden zum aktuellen Kita-Jahr 2018/2019 neben den 13 kommunalen Kindertagesstätten 17 Kindertagesstätten in freier Trägerschaft betrieben. Die freien Träger und die Stadt Pulheim sind sich darüber einig, dass
ihre Kindertagesstätten als sozialpädagogische Einrichtungen einen eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag und somit öffentliche Aufgaben erfüllen.
Im Umfeld von sich stetig ändernden Bedarfssituationen, der Beachtung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten sowie
der sich aus dem laufenden Betrieb ergebender Probleme ist es zur Erfüllung der Aufgabe geboten, eine entsprechende
Vereinbarung zu treffen.
Die beigefügte Vereinbarung beinhaltet die gesetzlichen Vorgaben durch das Kinderbildungsgesetz NRW und ermöglicht
eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und Koordination unter den Trägern. Hierbei gilt es die Trägervielfalt - auch in
der Ausgestaltung des jeweiligen Angebotes - unter Berücksichtigung der Elternwünsche zu erhalten.
Die Träger hatten nach einem ersten Treffen im Januar dieses Jahres Gelegenheit den Entwurf zu sichten und entsprechende Änderungsvorschläge einzubringen. Der jetzt vorliegende Vereinbarungsentwurf ist mit allen Trägern abgestimmt.