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Beschlussvorlage (Vereinbarung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Beschlussvorlage (Vereinbarung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes) Beschlussvorlage (Vereinbarung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 218/2018 Erstellt am: 18.07.2018 Aktenzeichen: II / 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 20.09.2018 Betreff Vereinbarung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 218/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim eine Vereinbarung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes abzuschließen. Erläuterungen In der Stadt Pulheim werden zum aktuellen Kita-Jahr 2018/2019 neben den 13 kommunalen Kindertagesstätten 17 Kindertagesstätten in freier Trägerschaft betrieben. Die freien Träger und die Stadt Pulheim sind sich darüber einig, dass ihre Kindertagesstätten als sozialpädagogische Einrichtungen einen eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag und somit öffentliche Aufgaben erfüllen. Im Umfeld von sich stetig ändernden Bedarfssituationen, der Beachtung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten sowie der sich aus dem laufenden Betrieb ergebender Probleme ist es zur Erfüllung der Aufgabe geboten, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Die beigefügte Vereinbarung beinhaltet die gesetzlichen Vorgaben durch das Kinderbildungsgesetz NRW und ermöglicht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und Koordination unter den Trägern. Hierbei gilt es die Trägervielfalt - auch in der Ausgestaltung des jeweiligen Angebotes - unter Berücksichtigung der Elternwünsche zu erhalten. Die Träger hatten nach einem ersten Treffen im Januar dieses Jahres Gelegenheit den Entwurf zu sichten und entsprechende Änderungsvorschläge einzubringen. Der jetzt vorliegende Vereinbarungsentwurf ist mit allen Trägern abgestimmt.