Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
235/2018
Erstellt am:
13.08.2018
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Jugendhilfeausschuss
4
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
20.09.2018
X
25.09.2018
Betreff
Vorbereitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Kita Waldwichtel (ehemals Kita am Wäldchen)
- Festlegung der Kriterien für die Ausschreibung der Trägerschaft
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 235/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Zur Vorbereitung eines Interessenbekundungsverfahrens empfehlen der Jugendhilfe- und der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, einen Beschluss zu den unter Punkt „Erläuterungen“ beschriebenen Kriterien zur Ausschreibung der
Trägerschaft für den Betrieb der Kita Waldwichtel (ehemals Kita am Wäldchen) zu fassen.
Erläuterungen
Die Stadt Pulheim hat nach vorheriger Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem bisherigen Träger
Jugend@Lazarus.gGmbH zum 01.08.2018 den Betrieb der Kita Waldwichtel (ehemals Kita am Wäldchen) in eigener
Trägerschaft aufgenommen.
Die Stadt Pulheim darf als örtlicher Jugendhilfeträger gem. § 4 SGB VIII nur dann tätig werden, soweit kein anerkannter
Träger der freien Jugendhilfe zur Verfügung steht. Da dies zum 01.08.2018 der Fall war, betreibt die Stadt als Trägerin
derzeit auch diese Kita als 13. städtische Einrichtung.
Zur Einleitung eines erneuten Interessensbekundungsverfahrens ist vorab eine Beschlussfassung über die Kriterien zur
Ausschreibung der Trägerschaft vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung sollen folgende Kriterien bei der Neuausschreibung der Trägerschaft durch den zukünftigen Träger erfüllt werden:
1. Langjährige Erfahrung mit besonders großen Kindertagesstätten
2. Konkrete Aussage zur Übernahme von Trägeranteilen
3. Vorlage von Referenzen von anderen öffentlichen Jugendhilfeträgern (soweit vorhanden)
4. Aussage zu einem verbindlichen Übernahme-Termin
5. Vorlage eines überzeugenden Trägerprofils (pädagogisches Konzept, Ausführungen zu den organisatorischen Rahmenbedingungen wie z. B. Aufnahmekriterien, Öffnungszeiten, Ferienbetreuung, Verpflegungskonzept, Betreuung
von Kindern mit besonderen Förderbedarfen etc.)
6. Unterzeichnung der Vereinbarung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (siehe Vorlage Nr. 218/2018, soweit in der Sitzung JHA 20.09.2018
beschlossen)
Mit Blick auf die Nachrangigkeit der Stadt Pulheim als örtlicher Jugendhilfeträger wird nach Stabilisierung der Gesamtsituation im laufenden Kita-Jahr ein Wechsel der Trägerschaft zum nächst möglichen Zeitpunkt angestrebt.