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Mitteilungsvorlage (Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Pulheim, hier: Stadtjugendringunterstützung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Mitteilungsvorlage (Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Pulheim, hier: Stadtjugendringunterstützung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 236/2018 Erstellt am: 13.08.2018 Aktenzeichen: II/512 Mitteilungsvorlage Gremium Jugendhilfeausschuss TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 20.09.2018 Betreff Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Pulheim, hier: Stadtjugendringunterstützung Mitteilung In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.06.2018 wurde die Frage gestellt, warum in der Berechnung des Globalzuschusses und der Anschaffungsbeihilfe für Jugendverbände ein Betrag von 500 Euro von der Gesamtsumme abgezogen wird. Punkt 6.3 der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Pulheim sieht die „Stadtjugendringunterstützung“ vor. 500 Euro werden jährlich als Geschäftskostenzuschuss vorgehalten und somit von der Gesamtsumme zurückbehalten. Nun gibt es seit 1990 keinen aktiven Stadtjugendring mehr, die Richtlinien wurden in den letzten 16 Jahren inhaltlich nicht angepasst. Die Verwaltung strebt eine Überarbeitung der Richtlinien bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses im November an. Ziel ist es, die Richtlinien so zu gestalten, dass Mittel für den Jugendring vorgehalten bleiben, aber umverteilt werden können, wenn keine Beantragung erfolgt. Eine rückwirkende Umverteilung ist nicht praktikabel, weil die Zuschüsse auf den geltenden Richtlinien basieren. Der Umverteilungsmodus muss zunächst mit den Verbänden erörtert werden.