Daten
Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
236/2018
Erstellt am:
13.08.2018
Aktenzeichen:
II/512
Mitteilungsvorlage
Gremium
Jugendhilfeausschuss
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
20.09.2018
Betreff
Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Pulheim, hier: Stadtjugendringunterstützung
Mitteilung
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.06.2018 wurde die Frage gestellt, warum in der Berechnung des
Globalzuschusses und der Anschaffungsbeihilfe für Jugendverbände ein Betrag von 500 Euro von der Gesamtsumme
abgezogen wird.
Punkt 6.3 der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Pulheim sieht die „Stadtjugendringunterstützung“ vor. 500 Euro werden jährlich als Geschäftskostenzuschuss vorgehalten und somit von der Gesamtsumme
zurückbehalten.
Nun gibt es seit 1990 keinen aktiven Stadtjugendring mehr, die Richtlinien wurden in den letzten 16 Jahren inhaltlich
nicht angepasst. Die Verwaltung strebt eine Überarbeitung der Richtlinien bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses
im November an. Ziel ist es, die Richtlinien so zu gestalten, dass Mittel für den Jugendring vorgehalten bleiben, aber
umverteilt werden können, wenn keine Beantragung erfolgt.
Eine rückwirkende Umverteilung ist nicht praktikabel, weil die Zuschüsse auf den geltenden Richtlinien basieren. Der
Umverteilungsmodus muss zunächst mit den Verbänden erörtert werden.