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Beschlussvorlage (Kriterien zur Kitaplatzvergabe U3)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 238/2018 Erstellt am: 13.08.2018 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 20.09.2018 Betreff Kriterien zur Kitaplatzvergabe U3 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 238/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die überarbeiteten Kriterien zur Kitaplatzvergabe an Kinder vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr in allen städtischen Einrichtungen einheitlich festzulegen. Die Räte der Kindertagesstätten werden gem. § 9a Abs. 6 gebeten, diesen Kriterienkatalog verbindlich zu beschließen. Erläuterungen Die Kriterien für die Platzvermittlung von Kindern vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr entsprechen den Aufnahmekriterien, die für die städtischen Kindertageseinrichtungen gelten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes ist die rechtzeitige (spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin) schriftliche Anzeige des Betreuungsumfangs und der Betreuungsart. Bei der Stadt Pulheim erfolgt diese Anzeige über das Vormerksystem Kita-Navigator Pulheim. In den Kindertagesstätten der Stadt Pulheim werden Kinder unter drei Jahren sowie im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Die Feinplanung der Ausgestaltung von Gruppenformen und Stundenkontingenten erfolgt jährlich in Abstimmung zwischen Verwaltung und freien Trägern und wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Vor der endgültigen Vergabe eines Platzes wird eine Bedarfsprüfung durchgeführt, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Im Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (12 B 930/16) zum Verfahren der Kitaplatzvergabe in der Stadt Münster wurde beschlossen, dass die Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens für einen U3-Kitaplatz zwingend ist. Das OVG bestätigte damit die Ausführungen des VG Münster, dass nicht ersichtlich sei, dass der Vergabe der Betreuungsplätze sachgerechte Entscheidungskriterien zugrunde lagen. Auf der Grundlage dieses Urteils hat auch die Stadt Pulheim die Aufnahmekriterien für U3-Kinder zunächst ausschließlich für die städtischen Einrichtungen einheitlich neu formuliert. Gemäß § 9a Abs. 6 KiBiz ist für die Vereinbarung von Aufnahmekriterien von Kindern in einer Kindertageseinrichtung der Rat der jeweiligen Einrichtung anzuhören. Kriterien: 1. Kinder, die in Pulheim wohnen, haben Vorrang. 2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich machen und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom ASD festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Jugendamt der Stadt Pulheim. 3. Kinder, von Alleinerziehenden, die einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. 4. Kinder, bei denen beide Elternteile einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang 5. Geschwister besuchen bereits zeitgleich dieselbe Einrichtung 6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum. Die Priorisierung der vorgenannten Kriterien erfolgt in der angegebenen Reihenfolge.