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Mitteilungsvorlage (Entwurf der Landesregierung zur 2. Änderung der Mindestschülerverordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Mitteilungsvorlage (Entwurf der Landesregierung zur 2. Änderung der Mindestschülerverordnung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 248/2018 Erstellt am: 21.08.2018 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 18.09.2018 Betreff Entwurf der Landesregierung zur 2. Änderung der Mindestschülerverordnung Mitteilung Wie mit der Vorlage 81/2018 berichtet, hat die Bezirksregierung Köln mit Bescheid vom 30.01.2018 der Wiedererrichtung der Förderschule an der Jahnstraße in Pulheim zum Schuljahr 2018/2019 mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in der Primar- und Sekundarstufe I zugestimmt. Voraussetzung zur Bildung neuer Eingangsklassen ist die Einhaltung der Regelungen zur Klassenbildung gem. § 6 Abs. 9 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz. Die strategische Aufstellung mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung wurde in einem Gespräch mit der Ministerin, Frau Gebauer, (Ministerium für Schule und Bildung) als zukunftsweisend bestärkt. Da die der Genehmigung zu Grunde liegende Verordnung zur Änderung der Mindestgrößenverordnung vom 24.08.2017 zum 31.07.2019 außer Kraft tritt, wurde die Fortführung der Förderschule zunächst ebenfalls bis zum 31.07.2019 befristet. Aktuell liegt ein Entwurf zur 2. Änderung der Mindestgrößenverordnung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vor. Dieser Entwurf enthält für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung keine Änderung zur bisher geltenden Mindestgrößenverordnung. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Mindestgrößenverordnung liegt die erforderliche Zahl von Schülerinnen und Schülern bei Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung bei 88 an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I, bzw. 55 für eine Schule mit Sekundarstufe I. Auch wenn die Mindestschülerzahlen für die Förderschule nicht gesenkt werden sollten, hält die Verwaltung die Entscheidung nach wie vor für richtig, d.h. ein langfristiger Erhalt der Schule wird weiterhin in diesem Förderschwerpunkt gesehen.