Daten
Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
248/2018
Erstellt am:
21.08.2018
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
18.09.2018
Betreff
Entwurf der Landesregierung zur 2. Änderung der Mindestschülerverordnung
Mitteilung
Wie mit der Vorlage 81/2018 berichtet, hat die Bezirksregierung Köln mit Bescheid vom 30.01.2018 der Wiedererrichtung der Förderschule an der Jahnstraße in Pulheim zum Schuljahr 2018/2019 mit dem Förderschwerpunkt emotionale
und soziale Entwicklung in der Primar- und Sekundarstufe I zugestimmt. Voraussetzung zur Bildung neuer Eingangsklassen ist die Einhaltung der Regelungen zur Klassenbildung gem. § 6 Abs. 9 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz.
Die strategische Aufstellung mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung wurde in einem Gespräch mit der
Ministerin, Frau Gebauer, (Ministerium für Schule und Bildung) als zukunftsweisend bestärkt.
Da die der Genehmigung zu Grunde liegende Verordnung zur Änderung der Mindestgrößenverordnung vom 24.08.2017
zum 31.07.2019 außer Kraft tritt, wurde die Fortführung der Förderschule zunächst ebenfalls bis zum 31.07.2019 befristet.
Aktuell liegt ein Entwurf zur 2. Änderung der Mindestgrößenverordnung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW
vor. Dieser Entwurf enthält für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung keine Änderung zur bisher geltenden Mindestgrößenverordnung. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Mindestgrößenverordnung liegt die
erforderliche Zahl von Schülerinnen und Schülern bei Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung bei 88 an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I, bzw. 55 für eine Schule mit Sekundarstufe I.
Auch wenn die Mindestschülerzahlen für die Förderschule nicht gesenkt werden sollten, hält die Verwaltung die Entscheidung nach wie vor für richtig, d.h. ein langfristiger Erhalt der Schule wird weiterhin in diesem Förderschwerpunkt
gesehen.