Daten
Kommune
Pulheim
Größe
147 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
10.09.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
271/2018
Erstellt am:
05.09.2018
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
nö. Sitzung
Termin
18.09.2018
Betreff
Resolution der Schulen im Schulzentrum Pulheim
1. Vorstellung der Resolution
2. Antrag nach § 24 GO
3. Antrag der SPD-Fraktion
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 271/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
2.1) Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF) nimmt die Resolution der Schulen im Schulzentrum
Pulheim (Geschwister-Scholl-Gymnasium und Marion-Dönhoff-Realschule) zur Kenntnis.
2.2) Der BKSF beschließt die Ablehnung, der HFA bestätigt die Ablehnung durch den BKSF über den Antrag gemäß §
24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Resolution der Schulen im Schulzentrum Pulheim.
2.3) Der BKSF, der HFA empfehlen, der Rat beschließt die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion vom 31.08.2018
(„Mittel Machbarkeitsstudie Schulzentrum Pulheim-Mitte).
Erläuterungen
Zu 2.1)
Am 15.05.2018 haben die Schulkonferenzen der Schulen im Schulzentrum Pulheim eine Resolution zu „Sanierung,
Umbau und Erweiterung des Schulgebäudes“ beschlossen und im Nachgang der Stadt Pulheim überreicht (siehe Anlage 1).
Zu 2.2 und 2.3)
Der Antragsteller zu 2.2 nimmt Bezug auf die „Resolution der Schulen im Schulzentrum Pulheim“ und wünscht eine
Diskussion unter Bezugnahme auf die am 24.11.2015 im BKSF vorgestellte Machbarkeitsstudie.
Die SPD-Fraktion nimmt Bezug auf die „Resolution der Schulen im Schulzentrum Pulheim“ und beantragt unter Bezugnahme auf die am 24.11.2015 im BKSF vorgestellte Machbarkeitsstudie in den nächsten fünf Jahren ab 2019 jährlich
sechs Millionen Euro im Haushalt für deren Umsetzung bereitzustellen.
Der Antragsteller zu 2.3 zitiert im Weiteren aus einer Vorlage für den BKSF aus 2017: „Gerade in den letzten Jahren
sehen sich die Schulen neuen und wachsenden Anforderungen gegenüber.“ …“Die flächendeckende Einführung des
Ganztages, neue Lehr- und Unterrichtsformen sowie die Erfordernisse der Inklusion stellen erweiterte Anforderungen an
die Rahmenbedingungen von Schule.“ (277/2017)
Diese Vorlage hatte die Pulheimer Schulbaurichtlinie Primarstufe zum Inhalt und lässt sich daher nur begrenzt für Schulen der Sekundarstufe anwenden.
Des Weiteren geht die sogenannte Machbarkeitsstudie von mittlerweile überholten Prämissen aus:
Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium besuchen, werden ab dem Schuljahr 2019/20 die allgemeine
Hochschulreife in neun statt wie bisher in acht Jahren erlangen. Somit wird ab dem Schuljahr 2024/25 ein zusätzlicher Jahrgang an den Gymnasien unterzubringen sein, was sich unmittelbar auf mögliche Raumprogramme auswirkt. Daher sei hier darauf hingewiesen, dass die Machbarkeitsstudie noch von einem Abitur nach
acht Jahren und somit einem Jahrgang weniger ausging.
Die Schülerzahlprognosen für die Primarstufe gehen von steigenden Schülerzahlen für die kommenden Jahre
aus. Dies wird sich mit entsprechendem zeitlichem Versatz auch auf die weiterführenden Schulen und damit
auf deren Raumbedarfe auswirken. Die Machbarkeitsstudie dagegen wurde zu einem Zeitpunkt erstellt, als die
Schulentwicklungsplanung für Pulheim noch von sinkenden Schülerzahlen ausging. Insofern müssen die erforderlichen Raumbedarfe neu ermittelt werden
Die Verwaltung wird, analog zur Vorgehensweise für die Primarstufe, eine Schulbaurichtlinie für die Sekundarstufe I und
II erarbeiten. Auf Basis dieser Raumprogramme (in die auch Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie einfließen können) und der Erkenntnisse aus den Schülerzahlprognosen sollen dann die zukünftigen Raumbedarfe der Schulen abgeleitet werden. Erst im Anschluss daran können Pläne für Instandsetzungen und ggf. Aus- oder Umbaumaßnahmen erarbeitet werden.
Weil die Planungsgrundlagen sich also deutlich verändert haben, ist eine Diskussion über die Machbarkeitsstudie als
solche an dieser Stelle nicht zielführend.