Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
06.09.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
263/2018
Erstellt am:
06.09.2018
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
12.09.2018
Planungsausschuss
X
19.09.2018
Rat
X
25.09.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim
Bereich: Steinstraße
Aufstellung gem. §13a BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 20.06.2016, Vorlage-Nr. 154/2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 263/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem
Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange – vorberatend für den Rat – entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW.
S. 90) den Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung. Ihm ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 20.06.2018 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 Pulheim und beauftragte die Verwaltung, die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.
Die Offenlage des Planentwurfs erfolgte in der Zeit vom 01.08.2018 bis 03.09.2018. Die TöB wurden mit Schreiben vom
26.07.2018 von der Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.
Im fraglichen Zeitraum gingen von Bürgern keine Äußerungen ein, von TöB erhielt die Verwaltung insgesamt 11 Stellungnahmen. In keinem Fall wurden grundsätzliche Bedenken gegen den Planentwurf vorgetragen. Die Telekom, das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege sowie der Rhein-Erft-Kreis regen die Aufnahme einer Festsetzung/eines Hinweises in
den Bebauungsplan an. Hierzu wird auf die Abwägungsvorschläge der nachfolgenden Tabelle verwiesen.
Sofern der Ausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung mehrheitlich folgt, kann er dem Rat empfehlen, den
Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.