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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim Bereich: Steinstraße Aufstellung gem. §13a BauGB - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 20.06.2016, Vorlage-Nr. 154/2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
06.09.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim
Bereich: Steinstraße
Aufstellung gem. §13a BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen 
  Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 20.06.2016, Vorlage-Nr. 154/2018) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim
Bereich: Steinstraße
Aufstellung gem. §13a BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen 
  Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 20.06.2016, Vorlage-Nr. 154/2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 263/2018 Erstellt am: 06.09.2018 Aktenzeichen: IV/61 - kl Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 12.09.2018 Planungsausschuss X 19.09.2018 Rat X 25.09.2018 Betreff Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim Bereich: Steinstraße Aufstellung gem. §13a BauGB - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 20.06.2016, Vorlage-Nr. 154/2018 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 263/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange – vorberatend für den Rat – entsprechend vorzunehmen. Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) den Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung. Ihm ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen In seiner Sitzung am 20.06.2018 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 Pulheim und beauftragte die Verwaltung, die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Die Offenlage des Planentwurfs erfolgte in der Zeit vom 01.08.2018 bis 03.09.2018. Die TöB wurden mit Schreiben vom 26.07.2018 von der Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Im fraglichen Zeitraum gingen von Bürgern keine Äußerungen ein, von TöB erhielt die Verwaltung insgesamt 11 Stellungnahmen. In keinem Fall wurden grundsätzliche Bedenken gegen den Planentwurf vorgetragen. Die Telekom, das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege sowie der Rhein-Erft-Kreis regen die Aufnahme einer Festsetzung/eines Hinweises in den Bebauungsplan an. Hierzu wird auf die Abwägungsvorschläge der nachfolgenden Tabelle verwiesen. Sofern der Ausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung mehrheitlich folgt, kann er dem Rat empfehlen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.