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Beschlussvorlage (Ersterstellung des Wasserversorgungskonzeptes für die Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
03.09.18, 18:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Beschlussvorlage (Ersterstellung des Wasserversorgungskonzeptes für die Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Ersterstellung des Wasserversorgungskonzeptes für die Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 191/2018 Erstellt am: 16.08.2018 Aktenzeichen: IV/66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss 4 X 11.09.2018 Rat 3 X 25.09.2018 Betreff Ersterstellung des Wasserversorgungskonzeptes für die Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 191/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die gegebenen Informationen zur Aufstellung des Wasserversorgungskonzeptes zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, das Wasserversorgungskonzept in der vorgelegten Form und beauftragt die Verwaltung, dieses der Bezirksregierung Köln als zuständige Obere Wasserbehörde vorzulegen. Erläuterungen Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden gemäß § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz (LWG) NRW erstmalig zum 01.01.2018 ein Wasserversorgungskonzept über den Stand und die künftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren voraussichtliche Entwicklung und damit verbundene Entscheidungen beinhaltet. Das Wasserversorgungskonzept beinhaltet alle wesentlichen Angaben, die einen Nachweis der Sicherstellung der derzeitigen und zukünftigen Wasserversorgung im Gemeindegebiet erbringen. Alle Informationen im anliegenden Wasserversorgungskonzept stammen, falls nicht anders dort gekennzeichnet, aus der Datenbasis der RheinEnergie AG. Die Gliederung des Konzeptes basiert auf der Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes. Die Vorlagepflicht liegt bei der Gemeinde. Durch den Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 11.04.2018 wurde die Frist für die Vorlage der Wasserversorgungskonzepte auf den 30.06.2018 ausgedehnt. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung eine zusätzliche Verlängerung der Frist zur Vorlage des Wasserversorgungskonzepts bis zum 15.10.2018 erwirkt. Das vorliegende Wasserversorgungskonzept umfasst den Zeitraum 2018 bis 2040. Nach LWG § 38 (3) ist eine Überprüfung dieses Konzeptes alle sechs Jahre vorzulegen.