Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
03.09.18, 18:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
191/2018
Erstellt am:
16.08.2018
Aktenzeichen:
IV/66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
4
X
11.09.2018
Rat
3
X
25.09.2018
Betreff
Ersterstellung des Wasserversorgungskonzeptes für die Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 191/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die gegebenen Informationen zur Aufstellung des Wasserversorgungskonzeptes zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim,
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt,
das Wasserversorgungskonzept in der vorgelegten Form und beauftragt die Verwaltung, dieses der Bezirksregierung Köln als zuständige Obere Wasserbehörde vorzulegen.
Erläuterungen
Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden gemäß § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz (LWG) NRW erstmalig zum 01.01.2018 ein Wasserversorgungskonzept über den Stand und die künftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation
und deren voraussichtliche Entwicklung und damit verbundene Entscheidungen beinhaltet. Das Wasserversorgungskonzept beinhaltet alle wesentlichen Angaben, die einen Nachweis der Sicherstellung der derzeitigen und zukünftigen Wasserversorgung im Gemeindegebiet erbringen. Alle Informationen im anliegenden Wasserversorgungskonzept stammen,
falls nicht anders dort gekennzeichnet, aus der Datenbasis der RheinEnergie AG. Die Gliederung des Konzeptes basiert
auf der Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes.
Die Vorlagepflicht liegt bei der Gemeinde.
Durch den Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 11.04.2018 wurde
die Frist für die Vorlage der Wasserversorgungskonzepte auf den 30.06.2018 ausgedehnt.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung eine zusätzliche Verlängerung der Frist zur Vorlage des Wasserversorgungskonzepts bis zum 15.10.2018 erwirkt.
Das vorliegende Wasserversorgungskonzept umfasst den Zeitraum 2018 bis 2040.
Nach LWG § 38 (3) ist eine Überprüfung dieses Konzeptes alle sechs Jahre vorzulegen.