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Beschlussvorlage (2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
03.09.18, 18:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Beschlussvorlage (2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016) Beschlussvorlage (2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016) Beschlussvorlage (2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016) Beschlussvorlage (2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016) Beschlussvorlage (2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 216/2018 Erstellt am: 09.07.2018 Aktenzeichen: IV/66/662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 11.09.2018 Rat X 25.09.2018 Betreff 2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Veränderungen bei den Gebührenerträgen und Kehrmeterentgelten werden bei den Haushaltsanmeldungen und den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2019 / 2020 berücksichtigt. Vorlage Nr.: 216/2018 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die 2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 23.12.2016 gemäß Anlage 1. Erläuterungen Es wurden Straßen durch die Verwaltung im Hinblick auf die Reinigungsfähigkeit durch die Kehrmaschine überprüft. Weiterhin gab es Überprüfungen der Stichwege / -straßen in Geyen und Sinthern in Bezug auf deren Selbstständigkeit / Unselbständigkeit und die daraus resultierenden Einstufungen in der Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr. Zusätzlich sind Widmungen von Straßen vorgenommen worden, die nun in das Straßenverzeichnis übernommen werden müssen. Folgende Zuordnungen von Straßen müssen daher im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geändert bzw. eingefügt werden: 1. Lukasstraße, Sinnersdorf Auf Antrag von Herrn Hans-Rudolf Müller, Ratsmitglied der Stadt Pulheim (siehe Anlage 2), soll die Lukasstraße Hausnummer 2 - 18a, zwischen Pulheimer und Paulstraße, in die maschinelle Reinigung mit aufgenommen werden. Bisher ist dieses Teilstück an die Anlieger zur Reinigung übertragen. Im Straßenverzeichnis wird die Einstufung von § 2 (übertragen) in A (Anlieger) geändert. 2. Medardusstraße, Brauweiler Der Bereich der Medardusstraße Hausnummern 21a - 25a sowie 27 - 33 kann nicht von der Kehrmaschine gereinigt werden, da hier ein gepflasterter Verbindungsweg vom Hauptzug der Medardusstraße zu den vorhandenen Häusern vorliegt. Dieser Teil muss von den Anliegern selbst gereinigt werden. Da es sich hier um einen befahrbaren und gepflasterten Verbindungsweg handelt, dürfen die Anlieger gemäß Rechtsprechung nicht zu Straßenreinigungsgebühren veranlagt werden. Daher wird dieses Teilstück im Straßenverzeichnis in § 2 (übertragen) geändert. 3. Klottener Straße, Brauweiler Die Stichstraßen 62 - 90 und 92 - 118 der Klottener Straße haben beide einen Wendebereich, der zu klein für die Kehrmaschine ist. Daher gab es in der Vergangenheit Schwierigkeiten, beide Stichstraßen mit der Kehrmaschine zu reinigen. Auch muss der Kehrwagen teilweise rückwärts setzen, um wieder aus den Stichstraßen herauszukommen. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Stichstraßen 62 – 90 und 92 – 118 zur Reinigung auf die Anwohner zu übertragen. Vorlage Nr.: 216/2018 . Seite 3 / 5 Weiterhin müssen die Stichwege Klottener Straße 23 - 25 und 29 - 35 nach § 2 im Straßenverzeichnis übertragen werden. Diese sind Verbindungswege und damit dürfen die Anlieger nicht zu Straßenreinigungsgebühren veranlagt werden. 4. An der Wasserkaul, Sinthern Die Straße An der Wasserkaul wird beidseitig maschinell gereinigt. Das Straßenverzeichnis teilt die Straße jedoch nach graden und ungeraden Hausnummern auf. Auf der Seite der geraden Hausnummern besteht eine Veranlagung, die Seite mit den ungeraden Hausnummern ist bisher von der Veranlagung ausgenommen. Daher wird die Eingruppierung der Straße An der Wasserkaul im Straßenverzeichnis für beide Seiten angepasst. Der Bereich vor Hausnummer 22 - 28 ist nicht mit der Kehrmaschine zu reinigen, da keine Wendemöglichkeit für die Kehrmaschine besteht. Daher wird die Stichstraße zur Reinigung auf die Anlieger übertragen und die Gebührenveranlagung entfällt für die Hausnummern 22 - 28. 5. Platanenweg, Sinthern Der Platanenweg in Sinthern wird derzeit maschinell gereinigt. Umliegende Straßen, wie der Linden-, Zedernoder Weidenweg sind auf die Anwohner zur Reinigung übertragen. Die Verwaltung schlägt vor, den Platanenweg auch den Anwohnern zur Reinigung zu übertragen. 6. Brauweilerstraße, Sinthern Die Häuser Brauweiler Straße 1 - 7 liegen an einer Privatstraße. Daher muss im Straßenverzeichnis der Hinweis auf die Privatstraße aufgenommen werden, da hier keine städtischen Reinigungspflichten gelten. 7. Kiefernweg, Sinthern Das Straßenverzeichnis muss bezüglich des Kiefernweges aktualisiert werden. Nicht kehrfähig ist nur der Bereich vor Hausnummern 7 - 16. Die Häuser 17 - 21 sind angrenzende bzw. an einen unselbstständigen Stichweg angrenzende Anliegergrundstücke und müssen daher zur Straßenreinigungsgebühr herangezogen werden. 8. Albanstraße, Geyen Die Albanstraße ist derzeit im Gesamten zur Reinigung auf die angrenzenden Anlieger übertragen. Die Straße ist asphaltiert und hat auf beiden Seiten ab Hausnummer 10 einen ausgebauten Gehweg. Das erste Teilstück bis Hausnummer 8 ist nicht maschinell reinigungsfähig. Daher bleiben die Albanstraße 2 - 8 und 3 - 7 gemäß § 2 übertragen. Ab der Ecke Klusemannstraße bis Ecke Mohnweg kann die Albanstraße jedoch maschinell gereinigt werden. Die angrenzenden Straßen Klusemannstraße und Mohnweg werden auch maschinell gereinigt. Ab Hausnummer 22 muss die Albanstraße dann wieder übertragen werden, da die Kehrmaschine am Ende der Albanstraße keine ausreichende Wendemöglichkeit hat. Daher wird das Straßenverzeichnis wie folgt geändert: Albanstraße 2 - 8, 3 - 7, Ecke Mohnweg bis Buschbeller Straße werden unter § 2 eingestuft und zahlen keine Straßenreinigungsgebühren. Der Bereich Albanstraße Ecke Klusemannstraße bis Ecke Mohnweg wird zu A (Anlieger) und damit zur Straßenreinigungsgebühr herangezogen. Vorlage Nr.: 216/2018 . Seite 4 / 5 9. Mohnweg, Geyen Der Mohnweg ist aktuell als innerörtliche Straße eingestuft. Dies ist seitens der Verwaltung nicht nachvollziehbar, da der Mohnweg keine große Durchfahrtsstraße bzw. Erschließungsstraße darstellt. Daher muss die Eingruppierung auf A (Anlieger) geändert werden. 10. Plebanusstraße, Geyen Die Plebanusstraße in Geyen ist eine zweigeteilte Straße. In der Mitte ist diese durch Pfosten getrennt, so dass ein durchgehendes Fahren hier nicht möglich ist. Auch die Kehrmaschine muss hier mittig wenden, was aber nur durch rückwärtsfahren der Kehrmaschine möglich ist. Auch ist der Bereich teilweise gepflastert, was eine maschinelle Reinigung nicht möglich macht. Daher schlägt die Verwaltung vor, die gesamte Plebanusstraße auf die Anwohner gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung zur Reinigung zu überragen. 11. Neusser Gasse, Stommeln Das Teilstück Neusser Gasse 1 - 29 und 2 - 22 führt durch dessen engen Ausbau bei der maschinellen Reinigung zu großen Problemen. Um hier ein Rückwärtssetzen oder Rangieren des Fahrzeuges zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, den Straßenabschnitt Neusser Gasse 1 - 29 und 2 - 22 auf die angrenzenden Anlieger zur Reinigung zu übertragen. 12. Sonnenallee, Pulheim Die Sonnenallee, beginnend an der Geyener Straße bis zur Bergheimer Straße, wurde gemäß Beschluss des Rates vom 12.12.2017 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Diese muss nun in das Straßenverzeichnis und in die maschinelle Reinigung aufgenommen werden. Die Eingruppierung wird unter I (innerörtliche Straße) erfolgen, da über die Sonnenallee andere Straßen erschlossen werden. 13. Enzianweg, Pulheim Der Enzianweg wurde gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2017 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und muss nun in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden. Da der Enzianweg in Pflasterbauweise ausgebaut wurde, wird dieser zur Reinigung auf die angrenzenden Anlieger übertragen. 14. -Kerbelweg, Maiglöckchenweg, Perlgrasweg, Veilchenweg, Malvenweg, Lavendelweg, Kamillenweg Pulheim Die Straßen im Bereich des BP 71 sind gemäß Beschluss des Rates vom 12.12.2017 dem öffentlichen Verkehr gewidmet worden. Die Straßen müssen nun in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden. Alle oben genannten Straßen werden als Kategorie A (Anlieger) eingestuft. 15. Narzissenweg, Krokusweg Pulheim Narzissenweg und Krokusweg in Pulheim wurden gemäß Ratsbeschluss vom 20.03.2018 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straßen sind beide in Pflasterbauweise fertiggestellt und müssen nun in das Straßenverzeichnis zur Reinigung unter § 2 (übertragen) aufgenommen werden. Vorlage Nr.: 216/2018 . Seite 5 / 5 16. Rommerskirchener Straße, Pulheim Die Rommerskirchener Straße weist eine enge Fahrbahn mit aufgezeichneten Parkflächen auf. Auch die Wendemöglichkeit am Ende der Rommerskirchener Straße ist suboptimal. Oftmals ist die Parkfläche durch parkende Autos zugestellt, so dass das Reinigungsfahrzeug rückwärts rangieren muss. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Straße den Anwohner zur Reinigung zu übertragen. 17. Achatweg und Jadeweg, Pulheim Beide Straßen wurden gemäß Beschluss des Rates vom 08.05.2018 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Im Straßenverzeichnis muss nun der Eintrag § 2 erfolgen. Die Straßen wurden beide in Pflasterbauweise als Mischfläche ausgebaut. Die 2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Die Änderungen können dann mit den Jahresabgabenbescheiden 2019 umgesetzt werden.