Daten
Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
03.09.18, 18:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
216/2018
Erstellt am:
09.07.2018
Aktenzeichen:
IV/66/662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
11.09.2018
Rat
X
25.09.2018
Betreff
2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Veränderungen bei den Gebührenerträgen und Kehrmeterentgelten werden bei den Haushaltsanmeldungen und den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2019 / 2020 berücksichtigt.
Vorlage Nr.: 216/2018 . Seite 2 / 5
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die 2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim
vom 23.12.2016 gemäß Anlage 1.
Erläuterungen
Es wurden Straßen durch die Verwaltung im Hinblick auf die Reinigungsfähigkeit durch die Kehrmaschine überprüft.
Weiterhin gab es Überprüfungen der Stichwege / -straßen in Geyen und Sinthern in Bezug auf deren Selbstständigkeit /
Unselbständigkeit und die daraus resultierenden Einstufungen in der Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr. Zusätzlich sind Widmungen von Straßen vorgenommen worden, die nun in das Straßenverzeichnis übernommen werden müssen.
Folgende Zuordnungen von Straßen müssen daher im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geändert bzw. eingefügt werden:
1. Lukasstraße, Sinnersdorf
Auf Antrag von Herrn Hans-Rudolf Müller, Ratsmitglied der Stadt Pulheim (siehe Anlage 2), soll die Lukasstraße Hausnummer 2 - 18a, zwischen Pulheimer und Paulstraße, in die maschinelle Reinigung mit aufgenommen
werden. Bisher ist dieses Teilstück an die Anlieger zur Reinigung übertragen.
Im Straßenverzeichnis wird die Einstufung von § 2 (übertragen) in A (Anlieger) geändert.
2. Medardusstraße, Brauweiler
Der Bereich der Medardusstraße Hausnummern 21a - 25a sowie 27 - 33 kann nicht von der Kehrmaschine gereinigt werden, da hier ein gepflasterter Verbindungsweg vom Hauptzug der Medardusstraße zu den vorhandenen Häusern vorliegt. Dieser Teil muss von den Anliegern selbst gereinigt werden. Da es sich hier um einen befahrbaren und gepflasterten Verbindungsweg handelt, dürfen die Anlieger gemäß Rechtsprechung nicht zu
Straßenreinigungsgebühren veranlagt werden. Daher wird dieses Teilstück im Straßenverzeichnis in § 2 (übertragen) geändert.
3. Klottener Straße, Brauweiler
Die Stichstraßen 62 - 90 und 92 - 118 der Klottener Straße haben beide einen Wendebereich, der zu klein für
die Kehrmaschine ist. Daher gab es in der Vergangenheit Schwierigkeiten, beide Stichstraßen mit der Kehrmaschine zu reinigen. Auch muss der Kehrwagen teilweise rückwärts setzen, um wieder aus den Stichstraßen
herauszukommen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Stichstraßen 62 – 90 und 92 – 118 zur Reinigung auf die Anwohner zu
übertragen.
Vorlage Nr.: 216/2018 . Seite 3 / 5
Weiterhin müssen die Stichwege Klottener Straße 23 - 25 und 29 - 35 nach § 2 im Straßenverzeichnis übertragen werden. Diese sind Verbindungswege und damit dürfen die Anlieger nicht zu Straßenreinigungsgebühren
veranlagt werden.
4. An der Wasserkaul, Sinthern
Die Straße An der Wasserkaul wird beidseitig maschinell gereinigt. Das Straßenverzeichnis teilt die Straße jedoch nach graden und ungeraden Hausnummern auf. Auf der Seite der geraden Hausnummern besteht eine
Veranlagung, die Seite mit den ungeraden Hausnummern ist bisher von der Veranlagung ausgenommen.
Daher wird die Eingruppierung der Straße An der Wasserkaul im Straßenverzeichnis für beide Seiten angepasst.
Der Bereich vor Hausnummer 22 - 28 ist nicht mit der Kehrmaschine zu reinigen, da keine Wendemöglichkeit
für die Kehrmaschine besteht. Daher wird die Stichstraße zur Reinigung auf die Anlieger übertragen und die
Gebührenveranlagung entfällt für die Hausnummern 22 - 28.
5. Platanenweg, Sinthern
Der Platanenweg in Sinthern wird derzeit maschinell gereinigt. Umliegende Straßen, wie der Linden-, Zedernoder Weidenweg sind auf die Anwohner zur Reinigung übertragen. Die Verwaltung schlägt vor, den Platanenweg auch den Anwohnern zur Reinigung zu übertragen.
6. Brauweilerstraße, Sinthern
Die Häuser Brauweiler Straße 1 - 7 liegen an einer Privatstraße. Daher muss im Straßenverzeichnis der Hinweis auf die Privatstraße aufgenommen werden, da hier keine städtischen Reinigungspflichten gelten.
7. Kiefernweg, Sinthern
Das Straßenverzeichnis muss bezüglich des Kiefernweges aktualisiert werden. Nicht kehrfähig ist nur der Bereich vor Hausnummern 7 - 16. Die Häuser 17 - 21 sind angrenzende bzw. an einen unselbstständigen Stichweg angrenzende Anliegergrundstücke und müssen daher zur Straßenreinigungsgebühr herangezogen werden.
8. Albanstraße, Geyen
Die Albanstraße ist derzeit im Gesamten zur Reinigung auf die angrenzenden Anlieger übertragen. Die Straße
ist asphaltiert und hat auf beiden Seiten ab Hausnummer 10 einen ausgebauten Gehweg.
Das erste Teilstück bis Hausnummer 8 ist nicht maschinell reinigungsfähig. Daher bleiben die Albanstraße 2 - 8
und 3 - 7 gemäß § 2 übertragen.
Ab der Ecke Klusemannstraße bis Ecke Mohnweg kann die Albanstraße jedoch maschinell gereinigt werden.
Die angrenzenden Straßen Klusemannstraße und Mohnweg werden auch maschinell gereinigt.
Ab Hausnummer 22 muss die Albanstraße dann wieder übertragen werden, da die Kehrmaschine am Ende der
Albanstraße keine ausreichende Wendemöglichkeit hat.
Daher wird das Straßenverzeichnis wie folgt geändert: Albanstraße 2 - 8, 3 - 7, Ecke Mohnweg bis Buschbeller
Straße werden unter § 2 eingestuft und zahlen keine Straßenreinigungsgebühren. Der Bereich Albanstraße
Ecke Klusemannstraße bis Ecke Mohnweg wird zu A (Anlieger) und damit zur Straßenreinigungsgebühr herangezogen.
Vorlage Nr.: 216/2018 . Seite 4 / 5
9. Mohnweg, Geyen
Der Mohnweg ist aktuell als innerörtliche Straße eingestuft. Dies ist seitens der Verwaltung nicht nachvollziehbar, da der Mohnweg keine große Durchfahrtsstraße bzw. Erschließungsstraße darstellt. Daher muss die Eingruppierung auf A (Anlieger) geändert werden.
10. Plebanusstraße, Geyen
Die Plebanusstraße in Geyen ist eine zweigeteilte Straße. In der Mitte ist diese durch Pfosten getrennt, so dass
ein durchgehendes Fahren hier nicht möglich ist. Auch die Kehrmaschine muss hier mittig wenden, was aber
nur durch rückwärtsfahren der Kehrmaschine möglich ist. Auch ist der Bereich teilweise gepflastert, was eine
maschinelle Reinigung nicht möglich macht.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die gesamte Plebanusstraße auf die Anwohner gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung zur Reinigung zu überragen.
11. Neusser Gasse, Stommeln
Das Teilstück Neusser Gasse 1 - 29 und 2 - 22 führt durch dessen engen Ausbau bei der maschinellen Reinigung zu großen Problemen. Um hier ein Rückwärtssetzen oder Rangieren des Fahrzeuges zu vermeiden,
schlägt die Verwaltung vor, den Straßenabschnitt Neusser Gasse 1 - 29 und 2 - 22 auf die angrenzenden Anlieger zur Reinigung zu übertragen.
12. Sonnenallee, Pulheim
Die Sonnenallee, beginnend an der Geyener Straße bis zur Bergheimer Straße, wurde gemäß Beschluss des
Rates vom 12.12.2017 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Diese muss nun in das Straßenverzeichnis und in
die maschinelle Reinigung aufgenommen werden. Die Eingruppierung wird unter I (innerörtliche Straße) erfolgen, da über die Sonnenallee andere Straßen erschlossen werden.
13. Enzianweg, Pulheim
Der Enzianweg wurde gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2017 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und muss
nun in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden. Da der Enzianweg in Pflasterbauweise ausgebaut wurde, wird dieser zur Reinigung auf die angrenzenden Anlieger übertragen.
14. -Kerbelweg, Maiglöckchenweg, Perlgrasweg, Veilchenweg, Malvenweg, Lavendelweg, Kamillenweg
Pulheim
Die Straßen im Bereich des BP 71 sind gemäß Beschluss des Rates vom 12.12.2017 dem öffentlichen Verkehr
gewidmet worden. Die Straßen müssen nun in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden. Alle oben genannten Straßen werden als Kategorie A (Anlieger) eingestuft.
15. Narzissenweg, Krokusweg Pulheim
Narzissenweg und Krokusweg in Pulheim wurden gemäß Ratsbeschluss vom 20.03.2018 dem öffentlichen
Verkehr gewidmet. Die Straßen sind beide in Pflasterbauweise fertiggestellt und müssen nun in das Straßenverzeichnis zur Reinigung unter § 2 (übertragen) aufgenommen werden.
Vorlage Nr.: 216/2018 . Seite 5 / 5
16. Rommerskirchener Straße, Pulheim
Die Rommerskirchener Straße weist eine enge Fahrbahn mit aufgezeichneten Parkflächen auf. Auch die Wendemöglichkeit am Ende der Rommerskirchener Straße ist suboptimal. Oftmals ist die Parkfläche durch parkende Autos zugestellt, so dass das Reinigungsfahrzeug rückwärts rangieren muss. Daher schlägt die Verwaltung
vor, die Straße den Anwohner zur Reinigung zu übertragen.
17. Achatweg und Jadeweg, Pulheim
Beide Straßen wurden gemäß Beschluss des Rates vom 08.05.2018 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Im
Straßenverzeichnis muss nun der Eintrag § 2 erfolgen. Die Straßen wurden beide in Pflasterbauweise als
Mischfläche ausgebaut.
Die 2. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Die Änderungen können dann mit den Jahresabgabenbescheiden 2019 umgesetzt werden.