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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
03.09.18, 18:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2017) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 226/2018 Erstellt am: 30.07.2018 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 11.09.2018 Rat X 25.09.2018 Betreff Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 226/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2017, 2. die für das Jahr 2017 bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 414.757 € und die bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 720.277 € auf die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2019 bis 2021 als Nebenertragspositionen mit dem Ziel zu verteilen, möglichst Gebührenverstetigungen zu erreichen. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2017 wurde die in der Anlage beigefügte Betriebsabrechnung (BA) für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2017 erstellt. Aufgrund der Kostenverteilung auf die beiden Kostenstellen Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung und der unterschiedlichen Gebührenerträge ergeben sich zwei getrennte Abrechnungen, die zu folgenden Ergebnissen führen: Die Abrechnung der Schmutzwasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 109,11 % und einer Überdeckung von 414.757 € ab. Die Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 113,94 % und einer Überdeckung von 720.277 € ab. Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung von 9.721.569 € liegen mit 1.133.582 € (-10,44 %) unter dem Kalkulationswert. Hauptgründe sind geringere Abschreibungs- und Zinskosten, da größere Investitionen erst später als ursprünglich geplant in Betrieb gehen. Zudem hat sich der Anteil des Abzugskapitals erhöht, weil Anlagenteile aus Erschließungsmaßnahmen übernommen wurden. Zudem wurden beim Unterhaltungsaufwand rund 370 T€ eingespart und Gutachteraufwand wurde in Höhe von rund 317 T€ eingespart bzw. nach 2018 verschoben. Die Gebührenerträge schlossen mit einer nur jeweils geringen Abweichung (-1,34 % bei Schmutzwassergebühren bzw. +1,19 % bei Niederschlagswassergebühren) ab. Die BA 2017 beinhaltet einen Korrekturwert von 22.252 € für 2014 auf der Niederschlagswasserkostenstelle zugunsten der Gebührenzahler. Der dieser Betriebsabrechnung zeitlich nachfolgende Jahresabschluss führte zu geringfügig veränderten Abschreibungs- und Zinswerten. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2017 ausgewiesenen Überdeckungen in die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2019 bis 2021 als Nebenertragspositionen für die Kostenstellen Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung aufzunehmen. Mit einer flexiblen Übertragung soll das Ziel einer Gebührenverstetigung für die Jahre 2019 bis 2021 angestrebt werden.