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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW Fällen einer Schwarzkiefer auf dem Friedhof Blumenstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
03.09.18, 18:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
Fällen einer Schwarzkiefer auf dem Friedhof Blumenstraße) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
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Fällen einer Schwarzkiefer auf dem Friedhof Blumenstraße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 241/2018 Erstellt am: 14.08.2018 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 12.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2018 Betreff Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW Fällen einer Schwarzkiefer auf dem Friedhof Blumenstraße Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürgerin Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 241/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss lehnt das gewünschte Fällen der Schwarzkiefer auf dem Friedhof Blumenstraße ab und empfiehlt dem HFA, diesen Beschluss zu bestätigen und die Angelegenheit damit für erledigt zu erklären. Der HFA bestätigt den Beschluss des Umweltausschusses und erklärt die Angelegenheit für erledigt. Erläuterungen Mit dem in der Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 13. Mai 2018 beantragt eine Bürgerin, die Fällung einer im Bereich A des Friedhofs Blumenstraße stehenden alten Schwarzkiefer. Als Gründe werden der starke Nadelfall, eine Sturmgefährdung wegen Schiefstellung sowie eine beginnende Kiefernschütte genannt. Außerdem wird behauptet, dass es sich bei der Schwarzkiefer um einen Flachwurzler handelt und sie deswegen bei Stürmen gefährdet sei. Die Antragstellerin hatte die Grabstelle im letzten Jahr gewechselt und möchte jetzt wieder zu der alten Grabstelle zurück, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die im dortigen Bereich stehende Schwarzkiefer gefällt wird. Aufgrund des Antrages wurde die Kiefer von den städtischen Baumkontrolleuren in Augenschein genommen und beurteilt. Der Baum ist gesund und altersgemäß entwickelt. Die Kiefer ist ca. 14 m hoch und hat einen Stammumfang von 180 cm in ein Meter Höhe. Sie steht in der randlichen Abpflanzung des Friedhofs. Die Vitalität ist ausgesprochen gut. Der Jahrestrieb ist gleichmäßig und normal ausgeprägt, was an den frischen Kerzen gut erkennbar ist. Es sind kaum trockene Nadeln vorhanden. Anzeichen von Kiefernschütte, einer Pilzerkrankung, sind nicht erkennbar. Weder am Kronengerüst noch am Stamm sind statische Schäden erkennbar. In Anlage 2 sind aktuelle Fotos der Kiefer beigefügt. Insofern können die im Antrag vorgebrachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht nachvollzogen werden. Auch handelt es sich bei der Schwarzkiefer nicht um einen Flachwurzler, im Gegenteil, Kiefern und somit auch die Schwarzkiefer sind ganz typische Pfahlwurzler, die sich tief im Boden verankern. Eine besondere Sturmgefährdung besteht im vorliegenden Fall nicht. Grundsätzlich kann jeder ältere Baum im Sturm abbrechen oder umstürzen und stellt somit eine abstrakte Gefahr dar. Dies kann aber nicht dazu führen, dass ältere Bäume vorsorglich gefällt werden, da dies zur Konsequenz hätte, dass im besiedelten Bereich kein Altbaumbestand mehr erhalten werden könnte. Ältere Bäume müssen nur dann entfernt werden, wenn durch sie eine konkrete Gefahr hervorgerufen wird, d. h. wenn sie nicht gesund oder nicht mehr verkehrs- bzw. standsicher sind. Das ist bei der Kiefer nicht erkennbar. Bei dem beschriebenen Nadelfall handelt es sich um übliche Lebensäußerungen von Bäumen. Auch Nadelbäume ersetzen ihre Nadeln regelmäßig wie Laubbäume ihre Blätter. Je nach Baumart befinden sich bei Nadelbäumen drei bis acht Nadeljahrgänge gleichzeitig am Baum, von denen jedes Jahr ein Nadeljahrgang abgeworfen und dann neugebildet wird. Laub- oder Nadelfall oder der Abwurf von Blüten und Samen tritt bei allen Baumarten auf und kann sicherlich kein Grund zum Fällen von Bäumen sein. Dies wird auch von der Rechtsprechung so gesehen. Insofern würde die Fällung der Kiefer wegen des Nadelfalls einen Präzedenzfall darstellen, der dazu führen würde, dass im Stadtgebiet an vielen weiteren Stellen Bäume gefällt werden müssten, da es ständig Beschwerden über städtische Bäume gibt, die Laub, Nadeln, Blüten sowie Samen und Früchte abwerfen. Sobald in einem solchen Fall dem Begehren nach Fällung eines Baumes nachgekommen würde, könnte es an anderer Stelle im Sinne der Gleichbehandlung nicht mehr verwehrt werden. Vorlage Nr.: 241/2018 . Seite 3 / 3 Ein in anderen Fällen häufig angebotener Kronenrückschnitt kommt im vorliegenden Fall nicht in Frage, da aufgrund von Beschwerden der Antragstellerin die Kiefer in den letzten Jahren schon beschnitten wurde. Ein weiterer Rückschnitt ist zurzeit nicht möglich, ohne die Statik des Baumes negativ zu beeinflussen. Es besteht keine zwingende Notwendigkeit, dass die Antragstellerin wieder die Grabstätte im Bereich der Kiefer nutzen muss. Auf dem Friedhof gibt es ausreichend Alternativen. Jeder ältere gesunde Baum sollte aus Sicht der Verwaltung erhalten werden, da er wichtige ökologische und gestalterische Funktionen erfüllt. Das gilt auch für diese Kiefer. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Bürgerantrag auf Fällen der Kiefer abzulehnen.