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Beschlussvorlage (Zukünftiger Verzicht von Glyphosat und Neonikotinoiden auf verpachteten, kommunalen Ackerflächen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
03.09.18, 18:37
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Beschlussvorlage (Zukünftiger Verzicht von Glyphosat und Neonikotinoiden auf verpachteten, kommunalen Ackerflächen) Beschlussvorlage (Zukünftiger Verzicht von Glyphosat und Neonikotinoiden auf verpachteten, kommunalen Ackerflächen) Beschlussvorlage (Zukünftiger Verzicht von Glyphosat und Neonikotinoiden auf verpachteten, kommunalen Ackerflächen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 247/2018 Erstellt am: 20.08.2018 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss X nö. Sitzung Termin 12.09.2018 Betreff Zukünftiger Verzicht von Glyphosat und Neonikotinoiden auf verpachteten, kommunalen Ackerflächen Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 247/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss bekräftigt und erneuert den Beschluss, bei der Pflege und Unterhaltung der städtischen Grünflächen - wie bereits seit 1990 praktiziert - auf den Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln (Pestiziden) zu verzichten. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der Förderung der heimischen Wildkrautflora und des Erhalts der Insektenvielfalt von Bedeutung. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der städtischen Internetseite über das Anwendungsverbot von Glyphosat und anderen Totalherbiziden auf befestigten Flächen zu informieren und für eine ökologische Gartenpflege zu werben. Die GWG Wohnungsbaugesellschaft soll angeschrieben und angeregt werden, dass die zu unterhaltenden Flächen nach Möglichkeit pestizidfrei bewirtschaftet werden sollen. Erläuterungen Mit Schreiben vom 17.07.2018 beantragt die SPD-Fraktion, das Thema „Zukünftiger Verzicht von Glyphosat und Neonikotinoiden auf verpachteten, kommunalen Ackerflächen“ in der Sitzung des Umweltausschusses am 12.09.2018 zu behandeln (s. Anlage 1). Inhalt des Antrages sind fünf Empfehlungen an die Verwaltung zum Thema Glyphosat und Neonikotinoide. Die Verwaltung nimmt zu den Punkten wie folgt Stellung: 1. Die Unterhaltungspflege aller städtischen Flächen erfolgt durch den Bauhof oder die Kanalkolonne. Private Firmen werden lediglich bei Anlage neuer Flächen mit der Fertigstellungs- bzw. der Entwicklungspflege bis zur Abnahme beauftragt. Durch die Art der Ausschreibung dieser Leistungen ist der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln ausgeschlossen. Die Verwaltung achtet seit vielen Jahren darauf, dass diese Pflegeleistungen ohne den Einsatz von Pestiziden erfolgt. Die städtische Unterhaltungspflege durch den Bauhof erfolgt ebenfalls seit über 25 Jahren ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Insofern ist zu diesem Punkt kein Beschluss erforderlich. 2. In Pulheim gibt es lediglich die Stadtwerke Pulheim GmbH mit einer kommunalen Mehrheitsbeteiligung. Die Stadtwerke mieten nur Räume an, so dass keine Grünflächenpflegeaufträge vergeben werden. Geringe Beteiligungen (überwiegend 1% bis 1,5%) hat die Stadt Pulheim bei der Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG, der Volksbank Erft eG, bei Radio Erft, bei der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, bei der GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft und der GVG mbH. Die Verwaltung geht davon aus, dass lediglich die GWG Wohnungsbaugesellschaft größere Flächen bewirtschaftet oder bewirtschaften lässt. Daher wird vorgeschlagen, die GWG anzuschreiben und anzuregen, dass die zu unterhaltenden Flächen nach Möglichkeit pestizidfrei bewirtschaftet werden sollen. Vorlage Nr.: 247/2018 . Seite 3 / 3 3. Zu diesem Punkt wurde in der letzten Sitzung des Umweltausschusses bzw. des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau bereits ein Beschluss gefasst. So sollen die Richtlinien für die Verpachtung von Ackerland bis Ende Jahres durch die Verwaltung überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang soll auch der in einem Bürgerantrag vorgeschlagene Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf städtischen Ackerlandflächen berücksichtigt werden. Insofern ist aus Sicht der Verwaltung zu diesem Punkt aktuell ebenfalls kein Beschluss erforderlich. 4. Bei der Stadt Pulheim werden diese Informations- und Beratungsleistungen durch die Koordinierungsstelle Umweltschutz erbracht. Auf befestigten Flächen ist der Einsatz von Herbiziden grundsätzlich verboten, nicht nur der Einsatz von Glyphosat. Zu dem Thema Pflanzenschutzmittel oder ökologisches Gärtnern wurden in den letzten Jahrzehnten viele Informationen verteilt (Auslage von Infobroschüren und Infomaterialien am städtischen Umweltständer). Ein entsprechender Hinweis kann zusätzlich auf der städtischen Internetseite erfolgen. Unabhängig davon ist bei jedem Verkauf von Pflanzenschutzmitteln eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Die zuständigen Verkäuferinnen und Verkäufer müssen ausreichend geschult sein und auf das Verwendungsverbot auf befestigten Flächen hinweisen. Die Totalherbizide dürfen ohne Beratung nicht abgegeben werden und sind im Handel nicht frei zugänglich. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass jede/r potentielle Nutzer/Nutzerin dieser Mittel über das Anwendungsverbot informiert ist. 5. Bereits in der Sitzung des Umweltausschusses im März 2018 war darüber informiert worden, dass bei der Stadt Pulheim seit weit über 20 Jahren keine Herbizide oder andere Pflanzenbehandlungsmittel mehr eingesetzt werden (Vorlage 75/2018). Die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen erfolgt seit 1990 ohne den Einsatz von Glyphosat oder anderer Pestizide. Gerade dieser Verzicht führt immer wieder zu Beschwerden über den Zustand der städtischen Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns, da das mechanische Bekämpfen von Wildkräutern erheblich arbeitsaufwendiger und zeitintensiver ist als der Einsatz von Spritzmitteln. Es können nicht alle Flächen während der Wachstumsphase gleichzeitig in einem wildkrautfreien Zustand gehalten werden. Im Hinblick auf das Thema Insekten- und Bienensterben ist diesbezüglich ein Umdenken unbedingt erforderlich. Gerade auch auf städtischen Flächen müssen Wildpflanzen erhalten, akzeptiert und gefördert werden, um den Insekten Lebensraum zu bieten, auch wenn diese Flächen dann nicht immer dem Wunschzustand der Bevölkerung entsprechen. Im November 2017 hatte der Umweltausschuss beschlossen, die Wildkrautflora im Stadtgebiet zu fördern. Dazu wurde an mehreren Stellen im Stadtgebiet die Zahl der Mahdgänge reduziert. Ende des Jahres wird über die ersten Ergebnisse im Umweltausschuss berichtet. Um das Ziel der Förderung der Wildkrautflora und der Insektenvielfalt wirksam zu unterstützen, wird vorgeschlagen, dass der Umweltausschuss den ehemaligen Beschluss auf Verzicht des Einsatzes von Pflanzenbehandlungsmitteln bei der Pflege der städtischen Flächen bekräftigt und erneuert.