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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler Bereich: Mühlenstraße - Modifizierung verbindlicher Planinhalte - Beschluss zur 2. Erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB siehe UA vom 13.09.2017 siehe PA vom 20.09.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
20.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler
Bereich: Mühlenstraße
- Modifizierung verbindlicher Planinhalte
- Beschluss zur 2. Erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
siehe UA vom 13.09.2017
siehe PA vom 20.09.2017) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler
Bereich: Mühlenstraße
- Modifizierung verbindlicher Planinhalte
- Beschluss zur 2. Erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
siehe UA vom 13.09.2017
siehe PA vom 20.09.2017) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler
Bereich: Mühlenstraße
- Modifizierung verbindlicher Planinhalte
- Beschluss zur 2. Erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
siehe UA vom 13.09.2017
siehe PA vom 20.09.2017) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler
Bereich: Mühlenstraße
- Modifizierung verbindlicher Planinhalte
- Beschluss zur 2. Erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
siehe UA vom 13.09.2017
siehe PA vom 20.09.2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 136/2018 Erstellt am: 24.04.2018 Aktenzeichen: IV / 61 br Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 13.06.2018 Planungsausschuss X 20.06.2018 Betreff Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler Bereich: Mühlenstraße - Modifizierung verbindlicher Planinhalte - Beschluss zur 2. Erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB siehe UA vom 13.09.2017 siehe PA vom 20.09.2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor/Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Vorlage Nr.: 136/2018 . Seite 2 / 4 Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Vorlage Nr.: 136/2018 . Seite 3 / 4 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss nimmt die Darstellung der Umweltbelange gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die ermittelten Umweltbelange in der Planung, wie beschrieben, zu behandeln. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: Für den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 Brauweiler ist mit dem Entwurf der Begründung die Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) durchzuführen. Die Dauer der 2. erneuten Auslegung wird gemäß § 4a (3) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) auf drei Wochen verkürzt; Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden. Erläuterungen Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde am 14.09.2016 beschlossen und ist vom 26.10.2016 bis zum 16.11.2016 durchgeführt worden. Das für diesen Planungsschritt zugrunde liegende Bebauungskonzept sah die Errichtung von ca. 50 Wohneinheiten, verteilt auf sechs Baukörper, vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist am 15.03.2017 beschlossen und vom 03.05.2017 bis zum 06.06.2017 durchgeführt worden. Das diesem Verfahrensschritt zugrunde liegende Konzept des Investors sah die Errichtung einer nunmehr auf 35 reduzierten Anzahl neu entstehender Wohneinheiten vor. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist am 20.09.2017 beschlossen und vom 20.10.2017 bis zum 13.11.2017 durchgeführt worden. Das Bebauungskonzept wurde dahingehend überarbeitet, dass der westlichste Baukörper nach Süden hin stärker gestaffelt ausgeführt wird, sodass die oberen Geschosse deutlicher zurückspringen. Damit wurde zur Reduzierung der städtebaulichen Wirkung des Gebäudes auf die südlich angrenzende Reihenhausbebauung ‚An der Ronne‘ beigetragen und somit wesentlichen, von den Bürgern im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Eingaben entsprochen. Der Satzungsbeschluss nach der Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ist nicht erfolgt, da das Bebauungskonzept seitens des Investors in Abstimmung mit der Verwaltung modifiziert worden ist. Vorlage Nr.: 136/2018 . Seite 4 / 4 Änderung des Bebauungsplans für die 2. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden: Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Planentwurf bestehen darin, dass, entsprechend des modifizierten Plankonzepts des Investors, neben dem Geschosswohnungsbau sechs Einfamilienhäuser in der Form von Doppelhäusern realisiert werden sollen. Mit der geringeren Bautiefe dieser Gebäude gegenüber dem bislang an gleicher Stelle vorgesehenen Geschosswohnungsbau wird der Abstand der im südlichen Planbereich festgesetzten drei Baufenster zu den südlich angrenzenden Gartenbereichen der Reihenhausbebauung ‚An der Ronne‘ vergrößert. Mit der Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten auf eine Wohnung pro Wohngebäude wird weiterhin zur Reduzierung der Anzahl der neu entstehenden Wohneinheiten beigetragen. Für den im westlichen Teil des Plangebiets liegenden Geschosswohnungsbau werden die Baugrenzen im obersten Geschoss dahingehend weiter modifiziert, dass das Staffelgeschoss noch weiter nach Norden zurückspringt und somit deutlicher von der Bestandsbebauung ‚An der Ronne‘ abrückt. Mit dem verkleinerten Staffelgeschoss geht auch eine Reduzierung der möglichen Anzahl der Wohneinheiten in diesem Gebäude einher. Nunmehr sind insgesamt 28 Wohneinheiten im Plangebiet vorgesehen. Neben dem überarbeiteten Plankonzept des Investors wird mit dem zur 2. Erneuten Beteiligung vorgelegten Bebauungsplanentwurf den in den bisherigen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen von Bürgern entsprochen, die eine Forderung nach der Reduzierung der Kubatur der Gebäude und nach der Verringerung der Anzahl der Wohneinheiten beinhalteten. Die im Rahmen des Planverfahrens zur frühzeitigen Beteiligung, zur Beteiligung und zur erneuten Beteiligung eingegangenen für den Inhalt der Planung relevanten Stellungnahmen sind in Anlage aufgeführt und in tabellarischer Form erörtert. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Entwurf eines Bauleitplans erneut auszulegen, sofern er nach der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird. Die Verwaltung schlägt vor, die 2. erneute Auslegung zu beschließen. Auf den nochmaligen Druck der diversen Fachgutachten wird verzichtet, sie waren der Vorlage Nr. 52/2017 beigefügt. Im Ratsinformationssystem sind sie natürlich als Anlagen zu finden.