Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
20.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
136/2018
Erstellt am:
24.04.2018
Aktenzeichen:
IV / 61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
13.06.2018
Planungsausschuss
X
20.06.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler
Bereich: Mühlenstraße
- Modifizierung verbindlicher Planinhalte
- Beschluss zur 2. Erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
siehe UA vom 13.09.2017
siehe PA vom 20.09.2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Vorlage Nr.: 136/2018 . Seite 2 / 4
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Vorlage Nr.: 136/2018 . Seite 3 / 4
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss nimmt die Darstellung der Umweltbelange gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan
Nr. 101 Brauweiler zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die ermittelten Umweltbelange in der Planung, wie beschrieben, zu behandeln.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
Für den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 Brauweiler ist mit dem Entwurf der Begründung die
Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des
Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) durchzuführen.
Die Dauer der 2. erneuten Auslegung wird gemäß § 4a (3) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) auf drei Wochen verkürzt; Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.
Erläuterungen
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde am 14.09.2016 beschlossen und ist vom
26.10.2016 bis zum 16.11.2016 durchgeführt worden.
Das für diesen Planungsschritt zugrunde liegende Bebauungskonzept sah die Errichtung von ca. 50 Wohneinheiten,
verteilt auf sechs Baukörper, vor.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist am 15.03.2017 beschlossen und vom 03.05.2017 bis zum
06.06.2017 durchgeführt worden.
Das diesem Verfahrensschritt zugrunde liegende Konzept des Investors sah die Errichtung einer nunmehr auf 35 reduzierten Anzahl neu entstehender Wohneinheiten vor.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist am 20.09.2017 beschlossen und vom 20.10.2017 bis
zum 13.11.2017 durchgeführt worden.
Das Bebauungskonzept wurde dahingehend überarbeitet, dass der westlichste Baukörper nach Süden hin stärker gestaffelt ausgeführt wird, sodass die oberen Geschosse deutlicher zurückspringen. Damit wurde zur Reduzierung der
städtebaulichen Wirkung des Gebäudes auf die südlich angrenzende Reihenhausbebauung ‚An der Ronne‘ beigetragen
und somit wesentlichen, von den Bürgern im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Eingaben entsprochen.
Der Satzungsbeschluss nach der Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ist nicht
erfolgt, da das Bebauungskonzept seitens des Investors in Abstimmung mit der Verwaltung modifiziert worden ist.
Vorlage Nr.: 136/2018 . Seite 4 / 4
Änderung des Bebauungsplans für die 2. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden:
Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Planentwurf bestehen darin, dass, entsprechend des modifizierten Plankonzepts des Investors, neben dem Geschosswohnungsbau sechs Einfamilienhäuser in der Form von Doppelhäusern realisiert werden sollen. Mit der geringeren Bautiefe dieser Gebäude gegenüber dem bislang an gleicher Stelle vorgesehenen Geschosswohnungsbau wird der Abstand der im südlichen Planbereich festgesetzten drei Baufenster zu den südlich angrenzenden Gartenbereichen der Reihenhausbebauung ‚An der Ronne‘ vergrößert.
Mit der Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten auf eine Wohnung pro Wohngebäude wird weiterhin zur Reduzierung
der Anzahl der neu entstehenden Wohneinheiten beigetragen.
Für den im westlichen Teil des Plangebiets liegenden Geschosswohnungsbau werden die Baugrenzen im obersten
Geschoss dahingehend weiter modifiziert, dass das Staffelgeschoss noch weiter nach Norden zurückspringt und somit
deutlicher von der Bestandsbebauung ‚An der Ronne‘ abrückt.
Mit dem verkleinerten Staffelgeschoss geht auch eine Reduzierung der möglichen Anzahl der Wohneinheiten in diesem
Gebäude einher. Nunmehr sind insgesamt 28 Wohneinheiten im Plangebiet vorgesehen.
Neben dem überarbeiteten Plankonzept des Investors wird mit dem zur 2. Erneuten Beteiligung vorgelegten Bebauungsplanentwurf den in den bisherigen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen von Bürgern entsprochen,
die eine Forderung nach der Reduzierung der Kubatur der Gebäude und nach der Verringerung der Anzahl der
Wohneinheiten beinhalteten.
Die im Rahmen des Planverfahrens zur frühzeitigen Beteiligung, zur Beteiligung und zur erneuten Beteiligung eingegangenen für den Inhalt der Planung relevanten Stellungnahmen sind in Anlage aufgeführt und in tabellarischer Form erörtert.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Entwurf eines Bauleitplans erneut auszulegen, sofern er nach der Beteiligung
nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird. Die Verwaltung schlägt vor, die 2. erneute Auslegung zu beschließen.
Auf den nochmaligen Druck der diversen Fachgutachten wird verzichtet, sie waren der Vorlage Nr. 52/2017 beigefügt.
Im Ratsinformationssystem sind sie natürlich als Anlagen zu finden.