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Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2018/2019)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
09.07.18, 16:03
Aktualisiert
30.12.18, 00:27
Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2018/2019) Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2018/2019) Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2018/2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 182/2018 Erstellt am: 13.06.2018 Aktenzeichen: II/52 20 10 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X nö. Sitzung Termin 12.07.2018 Betreff Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2018/2019 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 182/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, die Öffnungszeiten der Turn- und Sporthallen während der Schulferien im Schuljahr 2018/2019 in folgender Art zu regeln: Sommerferien 16. Juli – 28. August 2018 Die vier Großturnhallen Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (alt) Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (neu) sind in der Zeit vom 16. Juli bis einschließlich 05. August 2018 geschlossen. Ab dem 06. August 2018 stehen diese Hallen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung. Die übrigen Turnhallen bleiben während der gesamten Ferienzeit geschlossen, es sei denn, sie werden für die Durchführung von Ferienfreizeiten benötigt. Die Sportabteilung erteilt in diesen Fällen eine Einzelgenehmigung. Das gleiche gilt für nachgewiesenen, unverzichtbaren Sportbedarf (Beginn der Meisterschaftsspiele, Reha-Sport, etc.). Anstehende Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Grundreinigung haben in jedem Fall Vorrang. Herbstferien 15. Oktober – 28. Oktober 2018 Alle Hallen bleiben geöffnet. Weihnachtsferien 21. Dezember 2018 – 06. Januar 2019 Alle Turn- und Sporthallen der Stadt bleiben in der Zeit vom 21. Dezember 2018 bis einschließlich 01. Januar 2019 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2019 stehen diese Hallen den Sporttreibenden wieder zur Verfügung. Abweichend von dieser Regelung kann die Verwaltung Vereinen bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Sporthalle auch in der Zeit vom 21. Dezember 2018 bis 01. Januar 2019 für Trainingszwecke zur Verfügung stellen. Vorlage Nr.: 182/2018 . Seite 3 / 3 Osterferien 15. April– 28. April 2019 Die vier Großturnhallen (Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum, Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße, die alte und neue Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee) bleiben während der gesamten Ferienzeit geöffnet. An den Feiertagen selbst bleiben die Hallen so weit wie möglich geschlossen. Alle übrigen Hallen sind in der Karwoche geschlossen. Unabhängig von der Nutzung der städtischen Sporthallen durch städtische Sportvereine können die oben genannten Hallen auch in den Ferienzeiten nach Absprache durch die Offene Ganztagsschule und andere Organisatoren der Ferienspiele genutzt werden. Erläuterungen Zu Sommerferien Die Schließung der Turnhallen wird so flexibel gehandhabt, dass den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung getragen wird. Zu Herbstferien Die Regelung erfolgt wie in den vergangenen Jahren. Zu Weihnachtsferien Grundsätzlich sollen die Turn- und Sporthallen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben. Allein aus Gründen der Energieeinsparung hat sich diese Regelung in den letzten Jahren bewährt. Über notwendige Ausnahmeregelungen entscheidet die Verwaltung im Einzelfall. Zu Osterferien Die Regelung orientiert sich an den letzten Jahren, wobei die während der gesamten Ferienzeit geöffneten Großturnhallen zumindest an den Osterfeiertagen soweit wie möglich geschlossen bleiben.