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Beschlussvorlage (Pulheimer Schulbaurichtlinie Primarstufe: Soll-Ist Abgleich)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
236 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
09.07.18, 16:03
Aktualisiert
30.12.18, 00:27

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 209/2018 Erstellt am: 29.06.2018 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X nö. Sitzung Termin 12.07.2018 Betreff Pulheimer Schulbaurichtlinie Primarstufe: Soll-Ist Abgleich Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 209/2018 . Seite 2 / 9 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Ausführungen zum Soll-Ist Abgleich der Pulheimer Schulbaurichtlinie Primarstufe (s. Anlage) zur Kenntnis. Erläuterungen Vorwort: Im Frühjahr 2017 wurde in einem partizipativen Prozess mit den Leitungen der Pulheimer Grundschulen, Vertretern der Elternpflegschaften, des Ganztagsträgers GiP e.V. und der Verwaltung als Schulträger die „Pulheimer Schulbaurichtlinie Primarstufe“ erarbeitet. Nach der Verabschiedung durch den Rat am 10.10.2017 soll diese eine Richtgröße für alle baulichen Maßnahmen an und für Pulheimer Grundschulen darstellen. Nach der Verabschiedung durch den Rat hat die Verwaltung zunächst einen Soll-Ist-Abgleich mittels vorhandener Raumpläne vorgenommen, um eine grobe Orientierungshilfe zu erhalten. Diese erste Zuordnung war aber noch ungenau. So bestand hier z.B. die Möglichkeit, dass       Räume durch die Schule einer anderen Nutzung zugeführt wurden, die in den Raumplänen nicht erfasst ist. Räume den Saldo positiv oder negativ verändern, die nicht primär der pädagogischen Nutzung dienen (Beispiel Christinaschule: 12 Räume im Keller, die nur als Lager genutzt werden können, aber suggerieren, dass die Schule ein deutliches „Plus“ an Räumen hat.). Räume insgesamt größer sind als vorgegeben und dadurch den m2-Saldo erhöhen obwohl die Raumbilanz ausgeglichen oder negativ ist. Räume kleiner sind als vorgegeben und dadurch den m2-Saldo negativ beeinflussen obwohl die Raumbilanz ausgeglichen oder positiv ist. Insgesamt mehr dafür aber kleinere Räume als vorgegeben, vorhanden sind. Damit wäre das Raum-Soll überund die Größenanforderung untererfüllt. Insgesamt weniger dafür aber größere Räume als vorgegeben, vorhanden sind. Damit wäre das Raum-Soll unter- und die Größenanforderung übererfüllt. Daher wurden diese Soll-Ist-Listen in einem zweiten Schritt durch eine Begehung jeder einzelnen Schule verifiziert und, wo nötig, korrigiert. Die korrigierten Listen wurden den Schulleitungen erneut zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Weiteres Vorgehen Nach Fertigstellung des Soll-Ist-Abgleichs wurden die Listen für jede Schule nach Raum- / Flächendefiziten überprüft und bewertet. Hierbei wurde nach pädagogischen, Verwaltungs-und Funktionsflächen unterschieden. Dies dient dazu, überschüssige Flächen z.B. in Lagerräumen nicht den pädagogischen Einheiten zuzuordnen und somit zu suggerieren, der Platz in einem Gebäude sei auskömmlich. Für jede Schule fordert die Pulheimer Schulbaurichtlinie einen Veranstaltungsraum mit 150 m2 Größe. Ist eine Turnhalle vorhanden, kann diese den Veranstaltungsraum ersetzen. Die „überschüssigen“ Quadratmeter werden jedoch nicht zum Saldo addiert um eine falsche Einschätzung der zur Verfügung stehenden Flächen zu vermeiden. Zu den pädagogischen Flächen zählen in der Systematik der Schulbaurichtlinie:   Klassenräume, Mehrzweckräume, Vorlage Nr.: 209/2018 . Seite 3 / 9     Speiseraum (da außerhalb der Essenszeiten auch anderweitig nutzbar), Gruppendifferenzierungsräume, Bibliothek, Raum für besondere Inklusionsanforderungen. Zu den Verwaltungsflächen zählen in der Systematik der Schulbaurichtlinie:          Lehrerzimmer, OGS-Leitung (Büro), Schulleitung (Büro), Stellvertretende Schulleitung (Büro), Geschäftszimmer / Sekretariat, Kopierraum, Sanitätsraum, Sprechzimmer / Schulsozialarbeit, Hausmeisterdienstraum. Als Funktionsflächen gelten:       Lagerraum, Lehrmittelraum, Küche, Küchenlagerraum, Serverraum, Putzmittelraum. Der Veranstaltungsraum / die Turnhalle wird separat betrachtet. Hinweis: Die im Folgenden gemachten Vorschläge hinsichtlich der Raumnutzung beziehen sich lediglich auf die Umsetzung der Pulheimer Schulbaurichtlinie. Selbstverständlich bleibt es den Schulen unbenommen, die Räume ihrem jeweiligen Konzept gemäß zu nutzen. Entwurf Bewertung GGS Sinthern/Geyen: Bei der GGS Sinthern / Geyen handelt es sich um eine zweizügige Grundschule, die in einem Jahrgang dreizügig geführt wird. Nach den Maßgaben der Pulheimer Schulbaurichtlinie liegt die GGS Sinthern / Geyen bei den anrechenbaren Räumen bei +/- Null und bei den Flächen (+243 m2) über dem geforderten Soll. Die Schule hat eine eigene Turnhalle, welche für Veranstaltungen genutzt werden kann. Aus diesem Grund werden pauschal 150 m2 für den geforderten Veranstaltungsraum angesetzt. Darüber hinausgehende Flächen werden im RaumSoll nicht angerechnet. So sind statt der geforderten acht insgesamt zehn Klassenräume vorhanden. Die Größe variiert um das geforderte Maß von 72 m2 (insgesamt 100 m2 mehr als gefordert). Ähnlich verhält es sich bei den Mehrzweckräumen (sieben statt vier und ein Flächenplus von 88 m2). Der vorhandene Speiseraum ist 55 m2 größer als gefordert. Bei den Gruppendifferenzierungsräumen fehlen zwei Räume, aufgrund der Größe der vorhandenen Räume ist bei den Flächen aber ein Überhang von 21 m2 zu verzeichnen. Eine Bibliothek fehlt, könnte aber problemlos in einem der überzähligen Mehrzweckräume untergebracht werden. Vorlage Nr.: 209/2018 . Seite 4 / 9 Ein spezieller Raum für besondere Inklusionsanforderungen ist aktuell nicht vorhanden, hier ließe sich aber mittels organisatorischer Maßnahmen Abhilfe schaffen (z.B. durch Teilung eines der größeren Räume zu Gruppendifferenzierung und Inklusionsraum). Die Verwaltungsräume entsprechen bis auf kleine Abweichungen weitestgehend den Anforderungen. Hier wären ggf. noch organisatorische Maßnahmen (z.B. Abtrennung/Einrichtung eines Serverraumes) vorzunehmen, um die Schulbaurichtlinie umzusetzen. Hierzu gehören auch Umbenennungen-/nutzungen vorhandener Räume. Bei den Funktionsflächen fehlen der Küchenlagerraum, der Sanitätsraum, Putzmittelräume und der Serverraum (-21 m2). Die Küche ist ausreichend groß, verteilt sich allerdings auf zwei Räume. Auch hier ist zu prüfen, inwieweit organisatorische Maßnahmen zu einer effektiveren Raumnutzung führen könnten. Festzustellen ist, dass die überwiegenden Mehrflächen tatsächlich im Bereich der pädagogischen Flächen (+214 m 2) zu finden sind. Insbesondere Mehrzweck- und Differenzierungsräume sind über Bedarf vorhanden. Auch gibt es zwei Klassenräume mehr als die Schulbaurichtlinie für eine zweizügige Grundschule vorgibt. Fazit: Die GGS Sinthern / Geyen hat einen Überschuss an pädagogischen Flächen (+214 m2) und Räumen (+1). Entwurf Bewertung GGS Horionschule: Bei der GGS Horionschule handelt es sich um eine zweizügige Schule. Betrachtet man die zur Verfügung stehenden Flächen und Räume, ergibt sich im Soll-Ist-Abgleich ein heterogenes Bild: Die Schule weist nach Abzug der nicht anrechenbaren Flächen ein Plus von 73 m2 und bei den Räumen einen negativen Saldo von zwei Räumen auf Betrachtet man die pädagogischen Flächen, fehlt ein Raum, dafür sind 57 m2 mehr vorhanden als gefordert. Die Schule hat eine eigene Turnhalle, welche für Veranstaltungen genutzt werden kann. Aus diesem Grund werden pauschal 150 m2 für den geforderten Veranstaltungsraum angesetzt. Darüber hinausgehende Flächen werden im RaumSoll nicht angerechnet. Zur Verfügung stehen neun statt der geforderten acht Klassenräume. Diese unter- bzw. überschreiten die geforderte Fläche von je 72 m2 z.T. deutlich. Insgesamt ergibt sich ein Flächensaldo von plus 68 m2. Bzgl. der Fläche unterschreiten die Mehrzweckräume die Vorgaben z.T.. Sie sind in ausreichender Zahl (vier Räume) vorhanden, es verbleibt aber ein Flächendefizit von 47 m2. Der Speiseraum ist größer als gefordert. Statt der erforderlichen vier gibt es lediglich zwei Gruppendifferenzierungsräume (-39 m2). Die Bibliothek ist vorhanden und deutlich größer als gefordert (+33 m2). Hier könnte ein Tausch ggfls. die Situation bei den Klassen- oder Mehrzweckräumen entlasten. Ein Raum für besondere Inklusionsanforderungen ist derzeit nicht vorhanden. Im Verwaltungsbereich fehlt ein Raum für die stellvertretende Schulleitung. Die vorhandenen Verwaltungsräume sind z.T. (OGS-Leitung, Schulleitung) kleiner als gefordert. Das Lehrerzimmer überschreitet dafür die Vorgaben um 16 m2. Bei den Funktionalflächen sind deutliche Flächenüberhänge bei den Lagerräumen (+113 m2) vorhanden, dafür fehlt nach der Systematik der Schulbaurichtlinie ein Lehrmittelraum. Hier sollte eine Kompensation problemlos möglich sein. Bringt man die in der Pulheimer Schulbaurichtlinie für den Lehrmittelraum veranschlagten 40 m2 in Abzug von den vorhandenen Lagerflächen, bleibt immer noch ein Plus von 73 m2. Da eine pädagogische Nutzung aufgrund der Kellerlage nicht in Frage kommt, werden diese Flächen beim Gesamtsaldo in Abzug gebracht. Küche und Küchenlager sind vorhanden und deutlich größer als gefordert (+17 m2). Ein Kopier- und ein Serverraum sind vorhanden, der Serverraum ist deutlich größer als gefordert (+65 m2). Dafür fehlt ein Sanitätsraum. Putzmittelräume gibt es in ausreichender Zahl und Größe. Vorlage Nr.: 209/2018 . Seite 5 / 9 Durch Umnutzung (z.B. Serverraum teilen und zu zwei Gruppendifferenzierungsräumen umbauen) oder Tausch einzelner Funktionen (ein Klassenraum mehr vorhanden als gefordert) könnte die GGS Horionschule den Vorgaben der Pulheimer Schulbaurichtlinie weiter angepasst werden. Fazit: Die Raumsituation an der GGS Horionschule ist auskömmlich (pädagogische Flächen: + 57 m2). Durch Umnutzung von Räumen können aber gleichwohl weitere pädagogische Flächen erschlossen werden. Entwurf Bewertung GGS Christinaschule Die GGS Christinaschule ist eine dreizügige Grundschule. Ein Jahrgang wird ab dem Schuljahr 2018/19 vierzügig geführt. Die Schule weist nach den Maßgaben der Pulheimer Schulbaurichtlinie nach Abzug der nicht anrechenbaren Flächen ein Soll von rd. 277 m2 und bei den Räumen einen negativen Saldo von -6 auf. Auch hier ist eine eigene Turnhalle vorhanden, welche für Veranstaltungen genutzt werden kann. Aus diesem Grund werden pauschal 150 m2 für den geforderten Veranstaltungsraum angesetzt. Darüber hinausgehende Flächen werden im Raum-Soll nicht angerechnet. In der Einzelbetrachtung zeigt sich ein differenziertes Bild: Die erforderliche Anzahl von zwölf Klassenräumen steht zur Verfügung. Im tabellarischen Soll-Ist-Abgleich werden allerdings nur neun Räume als solche ausgewiesen. Dies ist den noch nicht korrigierten Bezeichnungen nach den Umbaumaßnahmen im Sommer 2017 geschuldet. Demgegenüber stehen im tabellarischen Soll-Ist-Abgleich zwölf statt neun Mehrzweckräume und damit über ein Plus von 176 m2. . Von diesen werden aktuell bereits drei als Klassenräume genutzt. Somit steht die erforderliche Anzahl an Klassenräumen zur Verfügung. Gleichzeitig sinkt die Zahl der zur Verfügung stehenden Mehrzweckräume. Letztlich ergibt sich aber lediglich eine Flächenverschiebung innerhalb der pädagogisch genutzten Flächen. Einen ausgewiesenen Speiseraum hat die Schule nicht, zum Essen werden auch die vorhandenen Mehrzweckräume genutzt. Statt der geforderten sechs Gruppendifferenzierungsräume gibt es lediglich drei. Diese sind allerdings deutlich größer als gefordert, so, dass im Saldo lediglich sechs Quadratmeter fehlen. Eine Bibliothek ist derzeit nicht vorhanden, könnte aber auch noch in einem der Mehrzweckräume untergebracht werden (verbleiben zwei überzählige Mehrzweckräume). Dasselbe gilt für den „Raum für besondere Inklusionsaufgaben“ (verbleibt ein „überzähliger“ Mehrzweckraum). Der letzte „freie“ Mehrzweckraum könnte als Zimmer für Schulsozialarbeit / Sprechzimmer genutzt werden. Im Verwaltungsbereich fehlt das Zimmer für die stellvertretende Schulleitung sowie ein separates Sekretariat (Schulleitung, stellvertretende Schulleitung und Sekretariat befinden sich in einem Raum). Es gibt weder einen separaten Sanitäts- noch Kopierraum. Zahl und Größe der Lagerräume überschreiten die Vorgaben der Pulheimer Schulbaurichtlinie bei weitem. Hier findet sich ein Plus von dreizehn Räumen und 601 m2. Diese Räume sind aber pädagogisch nicht nutzbar (Keller) und stehen der Schule auch nur teilweise zur Verfügung (Fremdnutzung durch Vereine o.ä), daher werden diese Flächen vom Raum-Ist in Abzug gebracht. Fazit: Das Raum- und Flächensoll an der GGS Christinaschule ist im Rahmen der Pulheimer Schulbaurichtlinie für dreizügige Grundschulen weder bei den pädagogischen Flächen (-300 m2) noch bzgl. der Räume (-3) erfüllt. Vorlage Nr.: 209/2018 . Seite 6 / 9 Bewertung des Soll-Ist an der KGS An der Kopfbuche (Standort Stommeln) Bewertung des Soll-Ist an der KGS An der Kopfbuche (Standort Pulheim) Bezüglich der KGS An der Kopfbuche wird auf die Vorlage Nr. 186 / 2018 des BKSF / LHA vom 28.06.2018 verwiesen. Entwurf Bewertung GGS Wolfhelmschule: Die GGS Wolfhelmschule ist eine zweizügige Grundschule. Nach den Maßgaben der Pulheimer Schulbaurichtlinie weist sie sowohl bei den anrechenbaren Flächen (-94 m2) als auch bei den Räumen (-3) ein Defizit auf. Die Schule hat eine eigene Turnhalle, welche für Veranstaltungen genutzt werden kann. Aus diesem Grund werden pauschal 150 m2 für den geforderten Veranstaltungsraum angesetzt. Darüber hinausgehende Flächen werden im RaumSoll nicht angerechnet. Die Schule besitzt die geforderten acht Klassen- und sechs Mehrzweckräume (zwei mehr als gefordert) sowie die geforderte Zahl an Gruppendifferenzierungsräumen. Die Räume variieren in der Größe um die vorgegebenen Werte der Schulbaurichtlinie. Als Speiseraum wird das Foyer im Erdgeschoss genutzt. Die Fläche ist zwar ausreichend, gleichwohl ist diese Nutzung problematisch, da das Foyer auch als Durchgangsraum zu anderen Nutzungseinheiten und Fluchtweg dient. Des Weiteren schließen direkt an das Foyer WC-Räume an. Eine Bibliothek gibt es aktuell nicht. Diese könnte aber möglicherweise in einem der überzähligen Mehrzweckräume untergebracht werden. Dasselbe gilt für den aktuell nicht vorhandenen Raum für besondere Inklusionsanforderungen. Das Lehrerzimmer ist 16 m2 kleiner als von der Schulbaurichtlinie gefordert. Ein Büro für die stellvertretende Schulleitung fehlt, Sekretariat und Büro der Schulleitung entsprechen weitestgehend den Anforderungen, das Büro der OGSLeitung überschreitet diese um 18 m2. Lager- und Lehrmittelräume sind in ausreichender Zahl und Größe vorhanden. Bis auf einen Lager- und den Lehrmittelraum finden sich diese alle im Keller und können nicht zu pädagogischen Flächen umgenutzt werden. Küche und Lagerraum sind in auskömmlicher Größe vorhanden. Kopier-, Sanitäts- und Serverraum fehlen derzeit. Putzmittelräume sind vorhanden. Bzgl. Kopier- und Serverraum kann geprüft werden, ob diese in die Lagerräume im Keller verlagert werden können. Fazit: Die GGS Wolfhelmschule erfüllt bereits jetzt nicht alle Vorgaben der Pulheimer Schulbaurichtlinie. Das Gesamtdefizit von 94 m2 ergibt sich in erster Linie durch fehlende Verwaltungs- und Funktionsräume. Allerdings gilt es zu beachten, dass der Schule ein separater Speiseraum fehlt. Bei den pädagogischen Flächen unterschreitet die Schule die Pulheimer Schulbaurichtlinie in der Summe aller Räume um nur 36 m2. Entwurf Bewertung GGS Richezaschule (ohne Pavillon) Bei der GGS Richezaschule handelt es sich um eine zweizügig geführte Schule. Nach erfolgtem Soll-Ist-Abgleich weist die Schule bei den Räumen zunächst ein Defizit von vier Räumen und 34 m2 auf. Auf dem Gelände befindet sich noch ein Pavillon mit drei Räumen (2 x 72 m2, 1 x 27 m2). Da der Pavillon, obwohl nach wie vor von der Schule genutzt, abgängig ist, fließen diese Flächen nicht in die Betrachtung ein. Die Schule verfügt über keine eigene Turnhalle, welche für Veranstaltungen genutzt werden kann. Für den Sportunterricht wird die Turnhalle der Förderschule an der Jahnstr. genutzt. Mit dem Wiedererrichtungsbeschluss für die Förderschule wird auch die Turnhalle wieder vermehrt von dieser genutzt werden müssen. Ausgehend von dem Bedarf von einer Turnhalle für je zehn Klassen besteht an dieser Stelle ein wachsendes Defizit in Brauweiler. Vorlage Nr.: 209/2018 . Seite 7 / 9 Mit dem Fehlen einer eigenen Turnhalle geht der Mangel an einem ausreichend großen Veranstaltungsraum einher. Die hierfür üblicherweise veranschlagten 150 m2 entfallen hiermit in der Betrachtung. Es muss geprüft werden, ob der Schule für Veranstaltungen geeignete Räume in der näheren Umgebung zur Verfügung gestellt werden können. Bei differenzierter Betrachtungsweise zeigt sich Folgendes: Die erforderlichen acht Klassenräume sind vorhanden. Sie variieren allerdings in der Größe deutlich und unter- bzw. überschreiten die von der Schulbaurichtlinie geforderten 72 m2. Hier ergibt sich ein Flächendefizit von 61 m2. Die Schule hat statt der geforderten vier sechs Mehrzweckräume (in Summe 359 m2) unterschiedlicher Größe und kommt so zu einem Flächenüberhang von 70 m2. Die geforderte Größe für den Speiseraum wird um 27 m2 überschritten. Es sind vier Gruppendifferenzierungsräume vorhanden. Auch diese überschreiten teilweise deutlich die von der Pulheimer Schulbaurichtlinie vorgegebene Größe und führen so zu einem Flächenplus von 37 m2. Eine Bibliothek ist vorhanden aber kleiner als gefordert (-9 m2). Der Raum für besondere Inklusionsanforderungen befindet sich nach der Systematik der Schule im Pavillon, wird also nicht mitgerechnet. Somit ergibt sich bei den pädagogischen Flächen ein Plus von einem Raum und 50 m2 Fläche. Ein Veranstaltungsraum fehlt an dieser Schule. Für die Funktional- und Verwaltungsflächen ergeben sich folgende Werte: Das Lehrerzimmer ist mit einem Plus von 17 m2 größer als vorgegeben. Es fehlen der Sanitätsraum sowie das Sprechzimmer/der Schulsozialarbeitsraum. Die Verwaltungsräume variieren in der Größe um die geforderten Werte, können aber als ausreichend betrachtet werden. Im Bereich Küche (-2 m2) und Küchenlagerraum (-5 m2) sind Flächendefizite zu verzeichnen. Durch Schaffung von Stauraum im angrenzenden Speiseraum (Schränke) könnte insbesondere das fehlende Küchenlager ausgeglichen werden. Die erforderlichen Lagerräume sind um 43 m2 größer als gefordert. Der Lehrmittelraum ist 13 m2 kleiner, was aber durch Umnutzung bei den Lagerräumen ausgeglichen werden kann. Die Flächen für den Hausmeister (zwei Räume mit insgesamt 31 m2) und den Server (+58 m2) überschreiten die Richtwerte deutlich. Insbesondere durch Umnutzung des Serverraumes könnte hier pädagogische Fläche gewonnen werden. Fazit: Selbst ohne die drei Räume im Pavillon ist das Raumangebot in der Richezaschule, mit Ausnahme des fehlenden Veranstaltungsraumes, mehr als auskömmlich. Entwurf Bewertung KGS Am Buschweg Bei der KGS Am Buschweg handelt es sich um eine zweizügige Grundschule. Nach den Maßgaben der Pulheimer Schulbaurichtlinie weist sie sowohl bei den anrechenbaren Flächen (-139 m2) als auch bei den Räumen (-10) ein Defizit auf. Die erforderlichen acht Klassenräume sind vorhanden aber alle kleiner als vorgegeben (-57 m2). Statt der erforderlichen vier gibt es fünf Mehrzweckräume unterschiedlicher Größe und damit einen Flächenüberhang von 70 m2. Durch Umnutzung wäre hier die Schaffung des aktuell fehlenden Speiseraumes möglich. Die Schule hat eine eigene Turnhalle, welche (ebenso wie das Foyer) für Veranstaltungen genutzt werden kann. Aus diesem Grund werden pauschal 150 m2 für den geforderten Veranstaltungsraum angesetzt. Darüber hinausgehende Flächen werden im Raum-Soll nicht angerechnet. Allerdings fehlen die benötigten vier Gruppendifferenzierungsräume komplett, ebenso eine Bibliothek und ein Raum für besondere Inklusionsanforderungen (-111m2). Ein Ausgleich durch Umnutzungen ist hier zunächst nicht möglich. Das Lehrerzimmer ist 46 m2 größer als erforderlich. Auch diese Fläche könnte evtl. mit Hilfe geeigneten Mobiliars zur Lagerung von Lehrmitteln genutzt werden. Vorlage Nr.: 209/2018 . Seite 8 / 9 Die Küche ist etwas zu klein (-1 m2), allerdings fehlt der erforderliche Lagerraum ganz. Insofern werden die Maßgaben der Schulbaurichtlinie hier unterschritten. Die Büros der Schulleitung, stellvertretenden Schulleitung und OGS-Leitung sind alle ca. 15 m2 groß. Damit überschreiten sie die Maßgabe der Schulbaurichtlinie je um 5 m2 (stellvertretende Schulleitung, OGS-Leitung) und unterschreiten sie im Fall des Schulleitungsbüros um 5 m2. Da das Sekretariat 6 m2 größer als gefordert ist, könnte ein Tausch mit der Schulleitung überlegt werden. Das Sprechzimmer / der Schulsozialarbeitsraum ist größer als erforderlich (7 m2). Dasselbe gilt für den Serverraum (22 m2). Bei letzterem wäre eine mögliche Verlegung des Servers und Umnutzung des Raumes für pädagogische Zwecke zu prüfen um etwas mehr Fläche zu gewinnen. Der separate Kopierraum sowie der Sanitätsraum fehlen in der Schule. Die Schule verfügt über vier statt zwei Lagerräume unterschiedlicher Größe. Dies führt zu einem Flächenüberhang von 19 m2, diese werden im Gesamtsaldo aber nicht berücksichtigt Dafür fehlt ein Lehrmittelraum (-40 m2). Hier könnte eine Kompensation stattfinden. Alternativ könnten die zwei nicht im Keller befindlichen Räume ggfls. zu pädagogisch nutzbaren Flächen umgewandelt werden. Fazit: Bei der KGS Am Buschweg fehlen bereits jetzt pädagogische Flächen (-178 m2) und Räume (-6) in größerem Umfang. Dieses Defizit lässt sich auch organisatorische Maßnahmen nicht ausgleichen. Entwurf Bewertung KGS Barbaraschule (mit Dachaufstockung) Die Barbaraschule wird dreizügig geführt. Sie weist nach Abzug nicht anrechenbarer Lagerräume ein Defizit von acht Räumen und 282 m2 auf. Sie verfügt über keine eigene Turnhalle, welche für Veranstaltungen genutzt werden kann. Der Sportunterricht findet in der Turnhalle an der Steinstr. statt. Es besteht eine Vereinbarung nach der die Schule zweimal jährlich den Saal im MKZ für größere Veranstaltungen nutzen darf. Insofern kann der Bedarf an Veranstaltungsfläche hier als gedeckt angesehen werden und pauschal 150 m2 für den geforderten Veranstaltungsraum angesetzt. Als Veranstaltungsraum nutzt die Schule einen Raum, der in etwa Klassenraumgröße hat (65 m2). Hier sollte geprüft werden, ob Schulveranstaltungen nicht sinnvoller in die von der Schule genutzte Turnhalle in der Steinstr. verlegt werden können um weitere pädagogische Flächen zu gewinnen. In der Betrachtung der Räume und Flächen nach Funktionen ergibt sich folgendes Bild: Die erforderlichen zwölf Klassenräume sind vorhanden aber alle (z.T. auch deutlich) kleiner als gefordert (-144 m2). Es gibt acht statt sechs Mehrzweckräume, welche teilweise auch über der Richtgröße liegen und so zu einem Plus von 107 m2 führen. Dafür fehlen der Speiseraum, die vier Gruppendifferenzierungsräume, die Bibliothek und der Raum für besondere Inklusionsanforderungen. Lehrerzimmer, Schulleitungsbüro sowie das Büro der OGS-Leitung sind kleiner als vorgesehen, ein Büro für die stellvertretende Schulleitung fehlt ebenso wie ein Sanitätsraum und ein Sprechzimmer / Schulsozialarbeitsraum. Das Sekretariat ist größer als erforderlich aber baulich auch nicht zu ändern. Lagerräume und –flächen sind mehr als erforderlich vorhanden (plus zwei Räume und 128 m2). Diese liegen aber im Keller und sind nicht pädagogisch nutzbar. Allerdings können sie den aktuell fehlenden Lehrmittelraum kompensieren. Während die Küche ausreichend groß ist, fehlt hier der Küchenlagerraum (-5 m2). Fazit: Das Raum- und Flächendefizit an der KGS Barbaraschule ist für eine dreizügige Grundschule trotz der erfolgten Dachaufstockung zu groß. Dies gilt auch und insbesondere für die pädagogischen Flächen (-233 m2) und Räume (- 6). Aufgrund der Lage des Schulgrundstückes sind Flächenerweiterungen nicht mehr möglich. Vorlage Nr.: 209/2018 . Seite 9 / 9 Entwurf Bewertung EGS Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bei der EGS Dietrich-Bonhoeffer-Schule handelt es sich um eine dreizügige Grundschule. Der Soll-Ist-Abgleich hat für diese Schule nach Abzug nicht anrechenbarer Lagerflächen ein Raumsaldo von +/- Null und ein Flächensaldo von -157 m2 ergeben. Die Schule hat eine eigene Turnhalle, welche für Veranstaltungen genutzt werden kann. Aus diesem Grund werden pauschal 150 m2 für den geforderten Veranstaltungsraum angesetzt. Darüber hinausgehende Flächen werden im Raum-Soll nicht angerechnet. Betrachtet man Räume und Flächen nach Funktionen zeigt sich folgendes Bild: Die geforderten zwölf Klassenräume sind vorhanden, allerdings z.T. kleiner als 72 m2 (-97 m2). Statt über sechs verfügt die Schule über zwölf Mehrzweckräume unterschiedlicher Größe (+103 m2). Es sind keine Gruppendifferenzierungsräume vorhanden (- 90 m2). Hier ließe sich durch Umorganisation ein Ausgleich erzielen. Die vorhandene Bibliothek ist 9 m2 kleiner als gefordert. Ein Raum für besondere Inklusionsanforderungen fehlt (-15 m2). Auch dieser könnte durch Umnutzung eines der überzähligen kleineren Mehrzweckräume geschaffen werden. Ein ausgewiesener Speiseraum fehlt und lässt sich auch durch Umnutzungen aus den pädagogischen Flächen nicht gewinnen. Somit wären die pädagogischen Räume gemäß Schulbaurichtlinie bis auf den Speiseraum vorhanden, baulich bedingt sind sie allerdings z.T. kleiner als vorgegeben. Die Schule nutzt einen knapp 31 m2 großen Raum als Veranstaltungsraum. Würde hier auf die Turnhalle ausgewichen, könnte der Raum anderweitig pädagogisch genutzt werden und damit einen Teil des Flächendefizits kompensieren. Das Lehrerzimmer übersteigt die Vorgaben um 21 m2, es sollte geprüft werden, ob hier der fehlende Sanitätsraum geschaffen werden kann. Büros für Schulleitung und OGS-Leitung sind vorhanden, die Flächen liegen knapp über bzw. unter dem Soll. Ein Raum für die stellvertretende Schulleitung fehlt. Der Kopierraum übersteigt in der Fläche die Vorgaben um 20 m2. Hier könnte ggfls. noch der erforderliche Server untergebracht werden, für den derzeit ein separater Raum fehlt. Eine pädagogische Nutzung ist wegen der Lage im Keller nicht möglich. Küche und Küchenlagerraum sind vorhanden. Die Küche weist ein Flächendefizit, der Lagerraum ein Plus auf. Somit ist hier ein Ausgleich gegeben. Die Schule verfügt über ausreichend Lagerräume. Der Lehrmittelraum hat ein Flächendefizit von 11 m2 welches durch Nutzung der anderen Lagerräume aber ausgeglichen werden kann. Fazit: Bei den pädagogischen Flächen fehlen aktuell 197 m2 und ein Raum. Dieses Defizit kann auch durch organisatorische Maßnahmen nicht ausgeglichen werden.