Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
02.07.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
201/2018
Erstellt am:
20.06.2018
Aktenzeichen:
I/001
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
10.07.2018
Betreff
Zuwendung an fraktionslose Mitglieder im Rat der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Finanzierungsbedarf
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
gesamt:
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 201/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW fraktionslosen Ratsmitgliedern jährlich für kommunalpolitische Schulungen/Informationsmaterial und für Geschäftsausgaben Finanzmittel in Höhe der den Fraktionen pro Ratsmitglied gewährten Mittel (zurzeit insgesamt 430,00 €) zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen
Gemäß § 56 Abs. 3 S. 5 u. 6 GO NRW stellt die Gemeinde einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, in angemessenem Umfang Sach- und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung
zur Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält.
Den Fraktionen werden zurzeit im Rahmen des Haushalts jährlich Geldmittel für die Geschäftsführung (pauschaler
Grundbetrag je Fraktion in Höhe von 720 € und 180 € je Ratsmitglied) und für kommunalpolitische Schulungen und
Informationsmaterial (250 € pro Ratsmitglied) zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung schlägt aus praktischen Gründen die Gewährung einer finanziellen Zuwendung vor, die den Pauschalbeträgen für jew. ein Ratsmitglied entspricht. Die Verwendung ist wie bei den Fraktionen nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres nachzuweisen sowie eine eventuelle Überzahlung zu erstatten. Erfolgt der Austritt im Laufe eines Jahres,
werden die Zuwendungen für dieses Jahr anteilig gewährt.
Da sich die Zuwendungen an die Fraktion, aus der das Ratsmitglied ausgetreten ist, entsprechend reduzieren, werden
keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt.
Anlass für den vorgeschlagenen Grundsatzbeschluss ist die Erklärung von RM Heinrichs vom 13.05.2018, dass er mit
sofortiger Wirkung aus der Fraktion Bürgerverein ausgetreten und nunmehr fraktionslos sei.