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Beschlussvorlage (Zuwendung an fraktionslose Mitglieder im Rat der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
02.07.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Beschlussvorlage (Zuwendung an fraktionslose Mitglieder im Rat der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Zuwendung an fraktionslose Mitglieder im Rat der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 201/2018 Erstellt am: 20.06.2018 Aktenzeichen: I/001 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 10.07.2018 Betreff Zuwendung an fraktionslose Mitglieder im Rat der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 201/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt, gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW fraktionslosen Ratsmitgliedern jährlich für kommunalpolitische Schulungen/Informationsmaterial und für Geschäftsausgaben Finanzmittel in Höhe der den Fraktionen pro Ratsmitglied gewährten Mittel (zurzeit insgesamt 430,00 €) zur Verfügung zu stellen. Erläuterungen Gemäß § 56 Abs. 3 S. 5 u. 6 GO NRW stellt die Gemeinde einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, in angemessenem Umfang Sach- und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält. Den Fraktionen werden zurzeit im Rahmen des Haushalts jährlich Geldmittel für die Geschäftsführung (pauschaler Grundbetrag je Fraktion in Höhe von 720 € und 180 € je Ratsmitglied) und für kommunalpolitische Schulungen und Informationsmaterial (250 € pro Ratsmitglied) zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung schlägt aus praktischen Gründen die Gewährung einer finanziellen Zuwendung vor, die den Pauschalbeträgen für jew. ein Ratsmitglied entspricht. Die Verwendung ist wie bei den Fraktionen nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres nachzuweisen sowie eine eventuelle Überzahlung zu erstatten. Erfolgt der Austritt im Laufe eines Jahres, werden die Zuwendungen für dieses Jahr anteilig gewährt. Da sich die Zuwendungen an die Fraktion, aus der das Ratsmitglied ausgetreten ist, entsprechend reduzieren, werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Anlass für den vorgeschlagenen Grundsatzbeschluss ist die Erklärung von RM Heinrichs vom 13.05.2018, dass er mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion Bürgerverein ausgetreten und nunmehr fraktionslos sei.