Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
02.07.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
203/2018
Erstellt am:
21.06.2018
Aktenzeichen:
26-2-21005
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
10.07.2018
Betreff
Errichtung eines Kleinspielfelds an der Grundschule Dansweiler,
Genehmigung einer weiteren überplanmäßigen Ausgabe
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
168.857,- €
— im Haushalt des laufenden Jahres
168.857,- €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
X nein
Vorlage Nr.: 203/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 65.000,-€ bei dem
investiven Konto M 40161000.7831000 „Kleinspielfeld Wolfhelmschule Dansweiler“.
Zur Deckung sollen nicht benötigte Mittel bei der Baumaßnahme M 26130002.7831000 „Generalsanierung Turnhalle Am
Sportzentrum“ in Höhe von 65.000,-€ herangezogen werden.
Erläuterungen
Die Kostenschätzung des beauftragten Landschaftsplaners belief sich für die Errichtung des Kleinspielfelds und der
Versickerungsrigole bisher auf 127.812,43€. Nach Submission am 13.06.2018 lagen nur 3 Angebote vor, wobei das
niedrigste bei 158.475,30€ endete. Damit ist eine Überschreitung der Baukosten um ca. 24% festzustellen. Dies wird mit
der ungewöhnlich hohen Auslastung der Betriebe, der aktuell boomenden Bauwirtschaft und dem akuten Fachkräftemangel begründet. Die geringe Anzahl von nur 3 eingegangen Angeboten spiegelt diese Situation ebenso wieder.
Im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung wurde nachträglich noch eine Vergrößerung der Rigole gefordert. Dies
erforderte zusätzlichen Planungsaufwand von Bodengutachter und Landschaftsplaner. Unter Berücksichtigung zusätzlicher finanzieller Sicherheit ist die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe von 65.000,-€ notwendig.