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Beschlussvorlage (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH (WfG) hier: Gremienbesetzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
02.07.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Beschlussvorlage (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH (WfG)
hier: Gremienbesetzung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH (WfG)
hier: Gremienbesetzung)

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Vorlage Nr.: 207/2018 Erstellt am: 28.06.2018 Aktenzeichen: I/10 33 84 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 10.07.2018 Betreff Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH (WfG) hier: Gremienbesetzung Veranlasser/in / Antragsteller/in WfG Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 207/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim stimmt dem Beschluss der Konferenz der Bürgermeisterin und der Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises vom 21.06.2018, für die Zeit vom 01.07.2018 bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2020 folgende Personen als Mitglieder im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG) vorzuschlagen, zu: ordentliches Mitglied stellvertretendes Mitglied Bürgermeister Volker Erner (Erftstadt) Bürgermeister Sascha Solbach (Bedburg) Bürgermeister Dirk Breuer (Hürth) Bürgermeister Volker Mießeler (Bergheim). Erläuterungen Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft werden die Gesellschafterkommunen und die Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft im Aufsichtsrat gemeinschaftlich durch zwei Personen als Mitglieder vertreten, für die auch Stellvertreter/innen bestellt werden. Für die Wahl der gemeinschaftlichen Vertreter/innen erfolgt ein Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz, welcher der Zustimmung aller Stadträte der gemeinschaftlich vertretenen Kommunen bedarf. Mit Schreiben vom 27.06.2018 hat die WfG um Zustimmung des Rates der Stadt Pulheim zu den Besetzungsvorschlägen der Konferenz der Bürgermeisterin und der Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises vom 26.06.2018 gebeten (s. Anlage). Die Verwaltung schlägt vor, dem zu folgen.