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Beschlussvorlage (Umbau der Rathauskreuzung Weiteres Vorgehen nach erfolgter Bürgerinformationsveranstaltung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
256 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
28.06.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:28

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 190/2018 Erstellt am: 18.06.2018 Aktenzeichen: IV/66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 3 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 04.07.2018 Betreff Umbau der Rathauskreuzung Weiteres Vorgehen nach erfolgter Bürgerinformationsveranstaltung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, Integrationsrat, Bürger, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 1.045.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 795.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel stehen auf den Sachkonten 12/01/01.5232030/7232030 „KnotenRathausstr./ Steinstr.“ unter 12/01/01/.5232060/7232060 „Pulheim, Umbaumaßnahme Steinstr. / Jakobstr.“, 12/01/01. M 66015401/7831000 „Pulheim, Steinstraße, Zufahrt zum Parkplatz“ und 12/01/01.M66013303/7831000 „ Pulheim, BP 117, Verkehrsflächenanpassung“ zur Verfügung. Vorlage Nr.: 190/2018 . Seite 2 / 7 Beschlussvorschlag 1. Der TVA nimmt den Bericht und die Erläuterungen der Verwaltung zur erfolgten Bürgerinformationsveranstaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung und der Bauvorbereitung. 2. Der TVA lehnt den Antrag des Integrationsrates ab. Erläuterungen Der UA, der PA und der TVA haben die Verwaltung in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 16.05.2018 beauftragt, auf Grundlage der abgestimmten Entwurfsplanung eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Die Veranstaltung fand am 06.06.2018 im Köstersaal des Kultur- und Medienzentrums statt. Die Veranstaltung war gut besucht und dauerte mehr als vier Stunden. Es bestätigte sich folglich das erwartet große Interesse. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Inhaltlich nimmt die Verwaltung zu folgenden Themenbereichen ergänzend zu den Ausführungen in der Bürgerinformationsveranstaltung wie folgt Stellung: 1) Bedarf für den Kreuzungsumbau Von vielen Bürgern wird vermutet, dass ein Umbau der Rathauskreuzung entbehrlich wäre, wenn die Geyener Straße (K 25) an die B 59 angeschlossen werden würde. Die Verwaltung hat in Vorlage 193/2018 nochmals aufgezeigt, dass die Frage umfassend gutachterlich untersucht wurde und die Gutachter stets zu dem Ergebnis kamen, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich der Rathauskreuzung durch einen Anschluss nicht signifikant reduziert werden kann. Die Gutachter gingen vielmehr davon aus, dass eine deutliche Reduzierung der Verkehrsbelastung der Rathauskreuzung nur erreicht werden könnte, wenn eine weitere leistungsfähige Bahnquerung mit Anschluss an die B 59 oder die Ostumgehung Pulheim vorhanden wäre. Beide Maßnahmen lassen sich aber nur mittelfristig realisieren. Zur sicheren Bewältigung der zu erwartenden Verkehrszunahme ist daher ein Umbau der Kreuzung unverzichtbar und muss dieser auch zeitnah erfolgen. Weiterhin wird bezweifelt, dass es an der Rathauskreuzung zu einer erhöhten Zahl von Unfällen kommt. Die Auswertung des Büros VIA zu dieser Frage ist als Anlage 2 beigefügt. Die Polizei wurde gebeten in der Sitzung über aktuellere Erkenntnisse zu berichten. 2) Entwurfsplanung: Die vorgestellte Entwurfsplanung war nur vereinzelt Gegenstand von Äußerungen und es gab hierzu keine grundlegende Kritik. Kritisiert wurde von einem Bürger, dass viele Bäume gefällt werden müssen. Für die entfallenden Bäume werden allerdings Ersatzpflanzungen im Rahmen der Neugestaltung vorgenommen. Vorlage Nr.: 190/2018 . Seite 3 / 7 3) Führung des Umleitungsverkehrs a) Bereich jenseits der Bahn Die Bahnunterführung Geyener Straße muss im Rahmen der Baumaßnahme zeitweise komplett für Kraftfahrzeuge gesperrt werden und es ist erforderlich in diesem Zeitraum auch die Unterführung Am Kleekamp für den Kfz-Verkehr zu sperren, um unverträgliche Schleichverkehre zu vermeiden und die für Rettungsfahrten benötigte Trasse freizuhalten. Der Kfz-Verkehr dieses Bereichs muss folglich den Weg über Geyen oder Manstedten wählen. Eine geeignete Alternative steht nicht zur Verfügung. Wie dem als Anlage 3 beigefügten Schriftverkehr zu entnehmen ist, scheidet auch eine provisorische Wiedereröffnung des ehemaligen Bahnübergangs Bergheimer Straße aus. Für Fußgänger und Radfahrer bleiben aber alle drei Bahnübergänge – Am Kleekamp, Geyener Straße und am Bahnhof – jederzeit passierbar. Die Bewohner Geyens fürchten als Folge eine starke Belastung ihrer Ortsdurchfahrt, insbesondere auch durch den Baustellenverkehr der Neubaugebiete. Grundsätzlich ist eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens in Geyen zu erwarten, da der Durchgangsverkehr von Pulheim in Richtung Brauweiler entfällt. Es ist richtig, dass als Folge der Sperrung, auch der Baustellenverkehr nur noch über Geyen und Manstedten abgewickelt werden kann. Die Verwaltung wird in der Zeit der Sperrung dort keinen Tiefbau durchführen, so dass es sich im Wesentlichen um den Baustellenverkehr der privaten Bauherren aus dem Bereich des BP 114 handeln wird. Mehrere Redner wiesen darauf hin, dass die Geyener Straße im Abschnitt zwischen K 25 und Bergheimer Straße sowie der Knotenpunkt Geyener Straße / Bergheimer Straße / Rommerskirchener Straße unter anderem aufgrund abgestellter Fahrzeuge gefährlich sei. Die Verwaltung wird die Situation prüfen. b) Albrecht-Dürer-Straße Kritik wurde besonders intensiv daran geübt, Umleitungsverkehre durch die Albrecht-Dürer-Straße zu führen und hierfür die Schwellen zu entfernen sowie die Rechts-Vor-Links-Regelung durch eine Vorfahrtsregelung zu ersetzen. Es wird vorgetragen, dass die Straße sowieso schon sehr stark belastet sei und auch heute schon viele LKWs die Straße als Abkürzung nehmen würden. Es wird daher eine unzumutbare Zunahme des PKWund LKW-Verkehrs sowie ein erheblicher Anstieg des Geschwindigkeitsniveaus befürchtet. In der Folge sei mit großen Verkehrsgefährdungen - insbesondere für Radfahrer und Fußgänger – zu rechnen. Nicht zuletzt würden die Anlieger erheblichen Lärmbelästigungen ausgesetzt. Die Verwaltung hat sich daher noch einmal intensiv mit der Lage auseinandergesetzt. Die Albrecht-Dürer-Straße weist folgende Breiten auf: Abschnittsnummer 1 2 Bereich Ungefähre Länge in Meter 210 210 ungefähre Breite in Meter 14,00 15,50 3 4 Lucas-Cranach-Str. bis Max-Liebermann-Str. Max-Liebermann-Str bis Weg zum Randkanal 160 220 17,50 15,75 5 6 Weg zum Randkanal bis Weg. zur Mozartstr. Weg zur Mozartstr. bis Orrer Str. 75 240 14,00 11,00 Worringer Str. bis Stefan-Lochner-Str. Stefan-Lochner-Str. bis Lucas-Cranach-Str. Vorlage Nr.: 190/2018 . Seite 4 / 7 Damit gehört die Albrecht-Dürer-Straße zu den breitesten innerörtlichen Straßen des Stadtgebietes. Um die Geschwindigkeiten zu reduzieren, gibt es neben den Schwellen eine Vielzahl von Einengungen, Mittelinseln und Aufpflasterungen von Kreuzungsbereichen. Nicht zuletzt gibt es an der Kreuzung Worringer Straße eine Lichtsignalanlage und an der Einmündung Sinnersdorfer Straße Fußgängerüberwege. Zudem verfügt die Albrecht-Dürer-Straße in den Abschnitten 1 bis 5 beidseitig und im Abschnitt 6 einseitig über breite Gehwege, die teilweise noch durch Parkstände oder Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt sind. Im April 2014 ist in Abschnitt Nr. 1 eine Verkehrserfassung vorgenommen worden. Dabei lag die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge bei etwa 2.500 Kfz pro Tag, und die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 35 Km/h. Der Anteil von Fahrzeugen, deren Länge über sechs Meter beträgt, lag bei einem Wert von 1,2 Prozent. Neunzehn Fahrzeuge hatten dabei insgesamt im Laufe der gesamten Woche eine größere Länge als zwölf Meter. Die Querschnittsbelastung lag in der Spitze bei knapp 300 Kfz pro Stunde. Das Ergebnis ist als Anlage 4 beigefügt. Eine im Juni 2016 in Abschnitt 5 vorgenommene Messung ergab hinsichtlich des Geschwindigkeitsniveaus vergleichbare Werte. Allerdings wurden dabei ein erheblich größeres Verkehrsaufkommen von etwa 3.900 Kfz pro Tag und auch ein wesentlich höherer Schwerverkehrsanteil von über 16 Prozent festgestellt. Die Querschnittsbelastung lag in der Spitze bei knapp 400 Kfz pro Stunde. Das Ergebnis ist als Anlage 5 beigefügt. Die Verwaltung wird kurzfristig weitere Messungen vornehmen. Zusammengefasst ist die Albrecht-Dürer-Straße zur Aufnahme des Umleitungsverkehrs geeignet, wenn die Schwellen entfernt werden und Halteverbote eingerichtet werden. Andere in ähnlicher Weise geeignete Trassen stehen nicht zur Verfügung. Um dabei das Geschwindigkeitsniveau niedrig zu halten, die Anlieger vor größeren Lärmbelästigungen zu schützen und die bestehende Attraktivität und Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhalten, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:  Zur Vermeidung außerörtlicher Durchgangsverkehre – insbesondere des Schwerverkehrs – werden geeignete Maßnahmen und Verbote mit den betroffenen Behörden abgestimmt.  Um den Bedenken, dass es zu einem größeren Anstieg des Geschwindigkeitsniveaus kommen könnte, Rechnung zu tragen, wird die Tempo-30-Zonen-Regelung und folglich die Rechts-Vor-Link-Regelung beibehalten. Zudem werden die Einengungen bei dem zu erwartenden stärkeren Verkehrsaufkommen größere Wirkung entfalten.  Die Verwaltung wird prüfen, wie Fußgängern das Queren der Albrecht-Dürer-Straße – insbesondere im Bereich des Kindergartens bzw. des Endes des südwestlichen Gehwegs – ergänzend erleichtert werden kann.  Für Radfahrer ist die Nutzung der Fahrbahn einer Straße mit einer Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 Km/h grundsätzlich unkritisch. Darüber hinaus steht Radfahrern in Fahrtrichtung Worringer Straße in weiten Teilen die Nutzung des straßenbegleitenden Radweges frei. Ergänzend wird für den Radverkehr eine Ausweichroute über den Fuchspfad eingerichtet. Vorlage Nr.: 190/2018 . Seite 5 / 7 Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass in mehreren Wortmeldungen von Anliegern und von Bürgern, die nicht an der Albrecht-Dürer-Straße wohnen, gefordert wurde, die Schwellen nach der Entfernung nicht wieder einzubauen. Insbesondere zur Führung des Umleitungsverkehrs über die Albrecht-Dürer-Straße hat auch die „Bürgerinitiative Albrecht-Dürer-Straße“ mit dem als Anlage 6 beigefügten Schreiben vom 16.06.2018 Bedenken vorgetragen. Zu der von der Bürgerinitiative angezweifelten Notwendigkeit eines Umbaus der Rathauskreuzung hat die Verwaltung schon ausführlich Stellung genommen. Hinsichtlich der im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises durchgeführten und im Mai im Kreisverkehrsausschuss vorgestellten Verkehrsuntersuchung liegt bei der Bürgerinitiative ein Missverständnis vor, da sich die zitierten Aussagen von Frau Schwarz auf den Planfall eines Anschluss an die B 59 in Kombination mit einer zusätzlichen Bahnunterführung beziehen. Dies wird Frau Schwarz auch in einer der nächsten Sitzungen im TVA erläutern. Zu den von der Initiative zudem aufgeworfenen Fragen nimmt die Verwaltung ergänzend wie folgt Stellung: zu 1) Schwellen Es ist klar dargestellt worden, dass die Entfernung der Schwellen als provisorische Maßnahme betrachtet wird und die Verwaltung beabsichtigt, die Schwellen nach Abschluss der Maßnahme wieder einzubauen. Unabhängig davon können die zuständigen Ratsgremien jederzeit beschließen, dass die Schwellen entfernt werden oder nicht wieder eingebaut werden. Für Entfernung und Wiedereinbau der Schwellen ist pro Schwelle mit Kosten in Höhe von etwa 2.000 Euro zu rechnen. Eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten für die Entfernung und den Wiedereinbau der Schwellen ist ausgeschlossen. zu 2) Beete, Bäume und Verkehrsinseln Eine Veränderung der Beete ist bisher nur im Einmündungsbereich Orrer Straße vorgesehen, um hier die Führung der Radfahrer zu optimieren. Ob einzelne weitere Änderungen geboten erscheinen, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Nach dem Konzept der Verwaltung sollen die Beete, Bäume und Verkehrsinseln auf jeden Fall im Wesentlichen erhalten bleiben. Allerdings kann nie ausgeschlossen werden, dass einzelne Beete modifiziert oder entfernt werden, wenn dies – z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit – sinnvoll oder erforderlich erscheint. Bei umfassenderen Änderungen oder wenn davon Bäume betroffen wären, müssten die zuständigen Ratsgremien zunächst entsprechend beschließen. Zur Garantie für die Zukunft gilt das unter Nr. 1 Dargestellte entsprechend. Ehrenamtliche Beetpaten werden vor einer eventuellen Entfernung informiert. zu 3) Zusätzlicher Fahrradweg / Streifen Da die Albrecht-Dürer-Straße in einer Tempo-30-Zone liegt, sind gesonderte Radverkehrsanlagen nicht vorgesehen und nicht erforderlich. zu 4) Parken und Halteverbote Im Zuge der Umleitung über die Albrecht-Dürer-Straße ist die Einrichtung von Halteverboten erforderlich. Der genaue Umfang steht noch nicht fest. Um die Möglichkeit zu erhalten, Parkregelungen im Zuge der Maßnahme bei Bedarf flexibel an die Erfordernisse anzupassen, wäre eine Festlegung vor Beginn der Maßnahme auch nicht sinnvoll. Die nach Beendigung der Maßnahme nicht mehr erforderlichen Halteverbote werden dann wieder Vorlage Nr.: 190/2018 . Seite 6 / 7 aufgehoben. Ersatzstellplätze können nicht eingerichtet werden. Parkverbote müssen grundsätzlich drei Tage vorher angekündigt werden. Insbesondere die Situation hinsichtlich der Kindertagesstätte, des Gesangsvereins und der Moschee wird die Verwaltung nochmals prüfen. zu 5) Verkehrssituation Ecke Albrecht-Dürer-Straße / Orrer Straße Eventuelle Probleme in diesem Einmündungsbereich könnten durch eine Ampelanlage auf jeden Fall wirkungsvoll behoben werden. Ob eine Ampel in jedem Fall erforderlich ist oder bei Bedarf eine Nachrüstung erfolgt, ist noch zu prüfen. zu 6) Rettungseinsätze (Feuerwehr, Krankenwagen …) Bei Einsatzfahrten nach Sinnersdorf oder ins Umfeld des Sport- oder Schulzentrums wird die Albrecht-DürerStraße aufgrund der Schwellen grundsätzlich gemieden und werden die Fahrten über die Rathauskreuzung geführt. Da dies beim Umbau der Kreuzung nicht möglich ist, ist eine Entfernung der Schwellen unverzichtbar. Ansonsten würden sich die Hilfsfristen für die Feuerwehr soweit erhöhen würden, dass die Zielerreichung nicht mehr gewährleistet werden könnte. zu 7) Straßenabnutzung Die Führung von Umleitungsverkehren über eine Straße gehört zu deren Lebensschicksal. Grundsätzlich gelten bei Schäden folglich die üblichen Finanzierungsarten. Die Beseitigung von Schlaglöchern und andere Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind allein aus allgemeinen Haushalt der Stadt ohne gesonderte Beteiligung der Anlieger vorzunehmen. Wenn die Straße irgendwann einmal abgängig sein sollte und eine komplette Erneuerung erforderlich würde, wären die Anlieger an den Kosten nach dem Kommunalabgabenrecht hieran zu beteiligen. Straßenbautechnisch ergibt sich im Übrigen durch die Entfernung der Schwellen eine Verbesserung, da Fahrbahnbefestigungen im Bereich von Schwellen immer besonderen Belastungen ausgesetzt werden. zu 8) Albrecht-Dürer-Straße als dauerhafte Umleitungs- bzw. Umgehungsstraße Die Führung von Verkehren durch die Albrecht-Dürer-Straße ist nur als provisorische Regelung für die Zeit der Sperrung der Rathauskreuzung vorgesehen. zu 9) Ordnungsrechtliche Kontrollen / Geschwindigkeitskontrollen Eine Änderung der Vorfahrts- und Geschwindigkeitsregelungen ist nicht vorgesehen. Die Stadt Pulheim ist nicht für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Die Verwaltung wird die Situation aber beobachten und bei Bedarf, die Polizei und den Rhein-Erft-Kreis um Kontrollen bitten. Vorlage Nr.: 190/2018 . Seite 7 / 7 zu 10) Gewährleistung Verkehrssicherheit Bei der Albrecht-Dürer-Straße handelt es sich wie bereits dargestellt wurde um eine sehr sichere Straße. Für die Abwicklung der Umleitungsverkehre sind zudem die bereits aufgeführten Maßnahmen vorgesehen. Die Verkehrssicherheit kann somit gewährleistet werden. Da neben der Tempo-Regelung nunmehr auch noch die Rechts-Vor-Links-Regelung beibehalten wird, sind ernsthafte Probleme für die Zufahrt aus den Nebenstraßen nicht zu erwarten. Wenn sich der Bedarf für weitere Maßnahmen ergeben sollte, werden diese ergänzt werden. Weiterhin hat der Integrationsrat mit dem als Anlage 7 beigefügten Schreiben vom 25.06.2018 folgenden Antrag gestellt: „Die Planungen für den Umbau der Rathaus Kreuzung sollen zurückgestellt werden bis die Anbindung der Neubaugebiete jenseits der Bahn an die B59 vollzogen ist und der „Sinnersdorfer Kreisverkehr“ seine Aufgabe als Nord-Umgehung Pulheim aufgenommen hat.“ Wie bereits dargestellt wurde, ist ein Ausbau der Rathauskreuzung kurzfristig erforderlich, um die Verkehrssicherheit und die erforderliche Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Eine Anbindung der Geyener Straße (K 25‘) an die B 59 könnte nur in Kombination mit einer weiteren Bahnunterführung eine Entlastung für die Rathauskreuzung bewirken. Diese Maßnahme könnte allenfalls mittelfristig realisiert werden, da sie ebenso wie der Bau einer Nord- bzw. Ostumgehung Pulheim voraussetzt, dass der Wille zum Bau dieser Maßnahmen besteht, Plan- und Baurecht geschaffen wird, die benötigten Grundstücke zur Verfügung stehen und die Finanzierung gesichert ist. Entgegen der Annahme der Antragsteller ist die Albrecht-Dürer-Straße auch grundsätzlich für die Aufnahme der Umleitungsverkehre geeignet. Den befürchteten Gefährdungen kann durch die oben dargestellten Maßnahmen wirkungsvoll begegnet werden. Mit Schreiben vom 19.06.2018 (Anlage 8) hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Fragen zur Verbesserung der Verkehrssituation während des Umbaus der Rathauskreuzung gestellt. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: zu 1) Die Frage wurde in der Vergangenheit bereits wiederholt mit den Straßenbaulastträgern erörtert. Demnach dürften derartige Verbote hier ausscheiden, da es sich um Landes- und Kreisstraßen handelt zu 2) Aus Sicht der Verwaltung wären LKW-Durchfahrtsverbote für die Albrecht-Dürer-Straße und die Hackenbroicher Straße und folglich für die Zeit des Kreuzungsumbaus auch für die gesamte Ortslage Pulheim sinnvoll, da der Durchgangsverkehr ja sowieso hierbei um den Ort herumgeleitet werden soll. Welche Beschilderung hierfür an welcher Stelle aufgestellt wird, ist aber noch zu prüfen und abzustimmen. zu 3) Die Verwaltung wird die Navigationssoftwarehersteller sowie Google über die Sperrungen informieren, da ja nicht nur die LKWs, sondern der gesamte Durchgangsverkehr um den Ort herumgeführt werden soll. zu 4) Die Anlage eines Kiss & Ride Parkplatzes auf dem Parkplatz Am Sportzentrum / Albatrosstraße – also am Schützenhaus – könnte einen geeigneten Baustein darstellen, um Hol- und Bringverkehre aus dem unmittelbaren Schulumfeld zu verbannen. Für das kommende Jahr käme dies aber nicht in Betracht, da der von dort zum Schulzentrum verlaufende Fuß- und Radweg Buschweg über das gesamte Jahr hinweg für den Bau des Abwassersammlers gesperrt sein wird und zudem im Bereich des Parkplatzes mit umfangreicher Bautätigkeit zu rechnen ist. Die Frage für eine Regelung nach dem Kanalbau kann aber zu gegebener Zeit mit den drei betroffenen Schulen erörtert werden.