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Mitteilungsvorlage (Bau der Straßenausfahrt von der Venloer Str. (K 24) zum ehemaligen Baumarktgelände westlich des Randkanals ("Am Westufer"))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
103 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Mitteilungsvorlage (Bau der Straßenausfahrt von der Venloer Str. (K 24) zum ehemaligen Baumarktgelände westlich des Randkanals ("Am Westufer"))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 187/2018 Erstellt am: 14.06.2018 Aktenzeichen: II/32.36 Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 04.07.2018 Betreff Bau der Straßenausfahrt von der Venloer Str. (K 24) zum ehemaligen Baumarktgelände westlich des Randkanals ("Am Westufer") Mitteilung Hinsichtlich der Verkehrsführung während des Baus der Zufahrt zum ehemaligen Baumarktgelände wurde im TVA am 02.05.2018 berichtet. Die Verwaltung wurde gebeten, Alternativen zu prüfen: a) a priori die Möglichkeit des Erhalts einer zweispurigen Verkehrsführung b) Umkehr der Einbahnrichtung von stadtauswärts zu stadteinwärts Das beauftragte Ingenieurbüro hat die Fragestellung zu a) überplant und am 12.06.2018 vorgestellt. Die Beibehaltung der Zweispurigkeit wird seitens der Vertreter des Bauherren (Ingenieurbüro, Baufirma) aus folgenden Gründen für problematisch erachtet:  Bauzeitverlängerung auf 12 Wochen anstelle bisher 8 Wochen  Kostensteigerung im fünfstelligen Bereich  Erfordernis von Baumfällungen (2 große Bäume müssten gefällt werden)  Unwägbarkeiten hinsichtlich der Lage von Versorgungsleitungen im Bankett  trotz grundsätzlicher Zweispurigkeit müsste der Verkehr bei Bau und Rückbau der provisorischen Fahrspur einbahngeführt werden, jeweils ca. 1 Woche mit erforderlicher Anpassung der Verkehrseinrichtungen. Im Ergebnis wurde dieser Argumentation gefolgt. Die Bauarbeiten sollen bei einspuriger Verkehrsführung stadteinwärts mit Beginn der Sommerferien aufgenommen werden. Im Weiteren erfolgt eine weiträumige Informationsausschilderung über die anstehende bauzeitliche Verkehrsführung und der Ausschilderung der Verkehrsumleitung.