Daten
Kommune
Pulheim
Größe
169 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
193/2018
Erstellt am:
18.06.2018
Aktenzeichen:
IV/66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
04.07.2018
Betreff
Antrag der Fraktion des Bürgervereins:
"Prüfauftrag Anbindung der Neubaugebiete und der K 6 an die B 59 n"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bürgerverein
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 193/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der TVA nimmt zur Kenntnis, dass mehrere Verkehrsuntersuchungen zu dem Ergebnis kamen, dass infolge einer Anbindung der Geyener Straße (K 25) an die B 59 keine Entlastung der Rathauskreuzung zu erwarten wäre und der Ausbau der Kreuzung kurzfristig erfolgen muss.
Erläuterungen
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 07.06.2018 beantragt die Fraktion des Bürgervereins, dass zeitnah
erneut eine Prüfung der Möglichkeiten einer Anbindung der Neubaugebiete und der K6 an die B 59 erfolgt. Außerdem
solle geprüft werden, ob der Umbau der Rathauskreuzung erst nach einem möglichen Anschluss erfolgen kann.
Bereits im Jahr 2002 hat die Ingenieurgesellschaft Stolz mbH im Rahmen einer „Verkehrlichen Untersuchung zur Erweiterung der Wohngebiete westlich der Bahnlinie in Pulheim“ geprüft, ob eine Verknüpfung der Geyener Straße (K 25) mit
der B 59 sinnvoll ist. Ein Auszug aus dem Abschlussbericht von November 2002 mit den Ergebnissen dieser Untersuchung ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Zudem wurde im Ratsinformationssystem der gesamte Bericht eingestellt.
Im Ergebnis wird im Gutachten Folgendes festgestellt:
„Mit einer zusätzlichen Verknüpfung der B 59 n mit der K 25 wird zwar ein nennenswerter Teil des Verkehrsaufkommens der westlichen Wohnbereiche auf die B 59 n verlagert, da aber diese Anschlussstelle auch für einen
Teil der östlich der Bahnlinie liegenden Siedlungsbereiche attraktiv ist, werden die erzielten Entlastungen weitestgehend ausgeglichen. … Insgesamt ist damit festzustellen, dass mit einer Verknüpfung der K 25 mit der
B 59 n keine nachhaltigen Entlastungen im Zentralort Pulheim zu erzielen sind. Eine Realisierung der westlich
der Bahnlinie geplanten Wohneinheiten ist aber trotzdem in vollem Umfang möglich, wenn die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Rathausstraße / Steinstraße – wie oben vorgeschlagen – verbessert wird.“
Im Jahr 2005 wurde zusätzlich von den Büros VIA und ISAPLAN eine Verkehrsuntersuchung zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn erarbeitet und dort nochmals die Möglichkeiten einer Verknüpfung der Neubaugebiete mit der
B 59 ausgiebig untersucht. Ein Auszug der Untersuchung mit der Beurteilung eines Vollanschlusses der Geyener Straße
(K 25) an die B 59 n ist als Anlage 3 beigefügt. Der komplette Bericht, der auch andere Planfälle umfasst, kann ebenfalls
als Anlage zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Ergebnis kommen die Gutachter zu
folgendem Ergebnis:
„Durch den Vollanschluss der Geyener Straße (K 25) an die B 59n wird in großem Umfang zusätzlicher Verkehr
auf die Geyener Straße gezogen. Im gleichen Umfang wird die Venloer Straße entlastet. Das bedeutet eine
Verlagerung von Verkehr in und aus Richtung Köln von der Venloer Straße auf die neue Verbindung Geyener
Straße (K 25) – B 59n. Die Folge ist eine sehr hohe Belastung der Geyener Straße (K 25). Die erhoffte Entlastung des Knotens Steinstraße / Rathausstraße findet nicht statt, statt dessen wird sogar Verkehr von der anbaufreien L 183 auf die Geyener Straße (K 25) gezogen.“
Im Jahr 2015 wurde vom Büro VIA das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2005 aktualisiert. Das Ergebnis hinsichtlich der
Sinnhaftigkeit einer Verknüpfung der Geyener Straße (K 25) mit der B 59 ist als Anlage 4 beigefügt. Der gesamte Untersuchungsbericht wurde als Anlage ins Ratsinformationssystem eingestellt. Im Ergebnis wird Folgendes festgestellt:
Vorlage Nr.: 193/2018 . Seite 3 / 3
„Ein Vollanschluss der Geyener Straße an die B 59 n wird in Variante 1a untersucht. Durch den Vollanschluss
wird deutlich mehr Verkehr auf die Geyener Straße gezogen. Die Entlastung des Knotens Rathausstraße /
Steinstraße bleiben nicht nur aus, die Belastung nimmt sogar zu.“
Da die zuletzt im TVA vorgestellte verkehrstechnische Untersuchung der Rathauskreuzung zu dem Ergebnis führte,
dass die Rathauskreuzung auch nach einem Ausbau so hoch ausgelastet sein wird, dass weitere Neubaugebiete jenseits der Bahn nicht möglich sind, hat die Verwaltung den Rhein-Erft-Kreis gebeten, im Rahmen von sowieso zur K 6
vorgesehenen Verkehrsuntersuchungen auch die Auswirkungen und Entlastungspotentiale einer weiteren Querung der
Bahn in Kombination mit einer Verknüpfung mit der B 59 zu untersuchen. Der Rhein-Erft-Kreis hat bereits zugesagt, die
Ergebnisse zeitnah im TVA vorzustellen.
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass alle Untersuchungen aufzeigen, dass allein mit einem Anschluss der
Geyener Straße (K 25) an die B 59 die Belastung der Rathauskreuzung nicht signifikant reduziert werden kann, sondern
es wäre sogar eine Steigerung der Belastung zu befürchten. Der geplante Ausbau der Rathauskreuzung ist folglich
unverzichtbar.
Mit der nun im Auftrag des Rhein-Erft-Kreis durchgeführten Untersuchung soll aufgezeigt werden, ob eine weitere Aufsiedlung jenseits der Bahn und eine signifikante Entlastung der Rathauskreuzung durch die Kombination eines zusätzlichen Anschluss an die B 59 mit einer weiteren Bahnunterführung erreicht werden kann. Bis eine derartige Maßnahme
realisiert werden könnte, werden allerdings in jedem Fall mehrere Jahre vergehen. Die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit der Rathauskreuzung müssen aber kurzfristig erhöht werden und daher verlangen die Straßenbaulastträger und Verkehrsbehörden auch einen kurzfristigen Ausbau der Kreuzung und ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit
auch kurzfristig angezeigt. Ein Abwarten bis ggf. eine Unterführung und ein Anschluss an die B 59 errichtet wurden, stellt
keine Option dar.