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Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion des Bürgervereins: "Prüfauftrag Anbindung der Neubaugebiete und der K 6 an die B 59 n")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
169 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion des Bürgervereins:
"Prüfauftrag Anbindung der Neubaugebiete und der K 6 an die B 59 n") Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion des Bürgervereins:
"Prüfauftrag Anbindung der Neubaugebiete und der K 6 an die B 59 n") Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion des Bürgervereins:
"Prüfauftrag Anbindung der Neubaugebiete und der K 6 an die B 59 n")

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 193/2018 Erstellt am: 18.06.2018 Aktenzeichen: IV/66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 04.07.2018 Betreff Antrag der Fraktion des Bürgervereins: "Prüfauftrag Anbindung der Neubaugebiete und der K 6 an die B 59 n" Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion Bürgerverein Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 193/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der TVA nimmt zur Kenntnis, dass mehrere Verkehrsuntersuchungen zu dem Ergebnis kamen, dass infolge einer Anbindung der Geyener Straße (K 25) an die B 59 keine Entlastung der Rathauskreuzung zu erwarten wäre und der Ausbau der Kreuzung kurzfristig erfolgen muss. Erläuterungen Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 07.06.2018 beantragt die Fraktion des Bürgervereins, dass zeitnah erneut eine Prüfung der Möglichkeiten einer Anbindung der Neubaugebiete und der K6 an die B 59 erfolgt. Außerdem solle geprüft werden, ob der Umbau der Rathauskreuzung erst nach einem möglichen Anschluss erfolgen kann. Bereits im Jahr 2002 hat die Ingenieurgesellschaft Stolz mbH im Rahmen einer „Verkehrlichen Untersuchung zur Erweiterung der Wohngebiete westlich der Bahnlinie in Pulheim“ geprüft, ob eine Verknüpfung der Geyener Straße (K 25) mit der B 59 sinnvoll ist. Ein Auszug aus dem Abschlussbericht von November 2002 mit den Ergebnissen dieser Untersuchung ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Zudem wurde im Ratsinformationssystem der gesamte Bericht eingestellt. Im Ergebnis wird im Gutachten Folgendes festgestellt: „Mit einer zusätzlichen Verknüpfung der B 59 n mit der K 25 wird zwar ein nennenswerter Teil des Verkehrsaufkommens der westlichen Wohnbereiche auf die B 59 n verlagert, da aber diese Anschlussstelle auch für einen Teil der östlich der Bahnlinie liegenden Siedlungsbereiche attraktiv ist, werden die erzielten Entlastungen weitestgehend ausgeglichen. … Insgesamt ist damit festzustellen, dass mit einer Verknüpfung der K 25 mit der B 59 n keine nachhaltigen Entlastungen im Zentralort Pulheim zu erzielen sind. Eine Realisierung der westlich der Bahnlinie geplanten Wohneinheiten ist aber trotzdem in vollem Umfang möglich, wenn die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Rathausstraße / Steinstraße – wie oben vorgeschlagen – verbessert wird.“ Im Jahr 2005 wurde zusätzlich von den Büros VIA und ISAPLAN eine Verkehrsuntersuchung zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn erarbeitet und dort nochmals die Möglichkeiten einer Verknüpfung der Neubaugebiete mit der B 59 ausgiebig untersucht. Ein Auszug der Untersuchung mit der Beurteilung eines Vollanschlusses der Geyener Straße (K 25) an die B 59 n ist als Anlage 3 beigefügt. Der komplette Bericht, der auch andere Planfälle umfasst, kann ebenfalls als Anlage zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Ergebnis kommen die Gutachter zu folgendem Ergebnis: „Durch den Vollanschluss der Geyener Straße (K 25) an die B 59n wird in großem Umfang zusätzlicher Verkehr auf die Geyener Straße gezogen. Im gleichen Umfang wird die Venloer Straße entlastet. Das bedeutet eine Verlagerung von Verkehr in und aus Richtung Köln von der Venloer Straße auf die neue Verbindung Geyener Straße (K 25) – B 59n. Die Folge ist eine sehr hohe Belastung der Geyener Straße (K 25). Die erhoffte Entlastung des Knotens Steinstraße / Rathausstraße findet nicht statt, statt dessen wird sogar Verkehr von der anbaufreien L 183 auf die Geyener Straße (K 25) gezogen.“ Im Jahr 2015 wurde vom Büro VIA das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2005 aktualisiert. Das Ergebnis hinsichtlich der Sinnhaftigkeit einer Verknüpfung der Geyener Straße (K 25) mit der B 59 ist als Anlage 4 beigefügt. Der gesamte Untersuchungsbericht wurde als Anlage ins Ratsinformationssystem eingestellt. Im Ergebnis wird Folgendes festgestellt: Vorlage Nr.: 193/2018 . Seite 3 / 3 „Ein Vollanschluss der Geyener Straße an die B 59 n wird in Variante 1a untersucht. Durch den Vollanschluss wird deutlich mehr Verkehr auf die Geyener Straße gezogen. Die Entlastung des Knotens Rathausstraße / Steinstraße bleiben nicht nur aus, die Belastung nimmt sogar zu.“ Da die zuletzt im TVA vorgestellte verkehrstechnische Untersuchung der Rathauskreuzung zu dem Ergebnis führte, dass die Rathauskreuzung auch nach einem Ausbau so hoch ausgelastet sein wird, dass weitere Neubaugebiete jenseits der Bahn nicht möglich sind, hat die Verwaltung den Rhein-Erft-Kreis gebeten, im Rahmen von sowieso zur K 6 vorgesehenen Verkehrsuntersuchungen auch die Auswirkungen und Entlastungspotentiale einer weiteren Querung der Bahn in Kombination mit einer Verknüpfung mit der B 59 zu untersuchen. Der Rhein-Erft-Kreis hat bereits zugesagt, die Ergebnisse zeitnah im TVA vorzustellen. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass alle Untersuchungen aufzeigen, dass allein mit einem Anschluss der Geyener Straße (K 25) an die B 59 die Belastung der Rathauskreuzung nicht signifikant reduziert werden kann, sondern es wäre sogar eine Steigerung der Belastung zu befürchten. Der geplante Ausbau der Rathauskreuzung ist folglich unverzichtbar. Mit der nun im Auftrag des Rhein-Erft-Kreis durchgeführten Untersuchung soll aufgezeigt werden, ob eine weitere Aufsiedlung jenseits der Bahn und eine signifikante Entlastung der Rathauskreuzung durch die Kombination eines zusätzlichen Anschluss an die B 59 mit einer weiteren Bahnunterführung erreicht werden kann. Bis eine derartige Maßnahme realisiert werden könnte, werden allerdings in jedem Fall mehrere Jahre vergehen. Die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit der Rathauskreuzung müssen aber kurzfristig erhöht werden und daher verlangen die Straßenbaulastträger und Verkehrsbehörden auch einen kurzfristigen Ausbau der Kreuzung und ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit auch kurzfristig angezeigt. Ein Abwarten bis ggf. eine Unterführung und ein Anschluss an die B 59 errichtet wurden, stellt keine Option dar.