Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
195/2018
Erstellt am:
18.06.2018
Aktenzeichen:
IV / 66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
nö. Sitzung
X
Termin
04.07.2018
Betreff
Antrag der Fraktion des Bürgervereins zum geplanten Umbau der Rathauskreuzung:
"Prüfung alternative Lösungen zu geplanten Umleitungen"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bürgerverein
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 195/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1) Der TVA beauftragt die Verwaltung, alle eingehenden Vorschläge zu alternativen Lösungen zu den geplanten Umleitungen zu prüfen.
2) Der TVA lehnt die dargestellte Einbahnstraßenregelung für die Albrecht-Dürer-Straße und den Nordring ab.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 07.06.2018 hat die Fraktion des Bürgervereins den als Anlage beigefügten Antrag zum geplanten
Umbau der Rathauskreuzung „Prüfung alternative Lösungen zu geplanten Umleitungen“ eingereicht. Darin beantragt die
Fraktion, dass auch andere Lösungsvorschläge zu den geplanten Umleitungen geprüft werden. Als Beispiel wird die
Umwandlung der Albrecht-Dürer-Straße und des Nordrings in gegenläufige Einbahnstraßen genannt sowie angeregt,
eine alternative Umleitungsstrecke zur Hackenbroicher Straße zu finden.
In der Zwischenzeit hat die Verwaltung eine Vielzahl von Vorschlägen zu den Umleitungsstrecken erhalten, wie z.B.:
1) Freigabe der Blumenstraße für den Gegenverkehr, damit der Knotenpunkt Paul-Decker-Platz entlastet wird (bei
Bedarf mit Rechts-Raus-Regelung in die Venloer Str..und / oder Umdrehung der Einbahnstraßenrichtung der Blumenstraße statt Zweirichtungsverkehr und ggf. in Kombination mit Einbahnstraßenregelung Hackenbroicher Straße
zwischen Paul-Decker-Platz und Unterstem Weg in Richtung Schulzentrum)
2) Führung des Umleitungsverkehrs über die Venloer Straße ggf. in Kombination mit Freigabe des zwischen Stommelner Tor und Alte-Kölner Straße verlaufenden Gehwegs für den Kfz-Verkehr und Modifikation der Signalschaltungen
3) Führung des Umleitungsverkehrs über die Straße Am Bahnhof und durch das Parkhaus zum Parkplatz Steinstraße
4) Führung des in den Ort einfahrenden Verkehrs über die Stöckheimer Straße mit Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung und umfassenden Halteverboten.
Die Verwaltung wird all diese Vorschläge sowie alle weiteren noch eingehenden Vorschläge prüfen. Einige dieser Vorschläge könnten eine gute Ergänzung des von der Stadt erarbeiteten Konzeptes darstellen. Ein Vorschlag, der das von
der Verwaltung vorgesehene Konzept ersetzen könnte, ist bisher aber nicht ersichtlich.
Den Vorschlag zu den Einbahnstraßenregelungen hat die Verwaltung bereits geprüft. Demnach können Einbahnstraßenregelungen grundsätzlich dazu beitragen, sensible Bereiche vor ungewollten Durchgangsverkehren zu schützen und
es ermöglichen Verkehr über Straßen zu führen, die für einen ordnungsgemäßen Ausbau mit Begegnungsverkehr zu
schmal wären. . Allerdings sind Einbahnstraßenregelungen immer mit Umwegfahrten verbunden und ist tendenziell ein
Anstieg des Geschwindigkeitsniveaus zu erwarten. Daher ist genau abzuwägen, wann eine derartige Regelung sinnvoll
ist. Im vorliegenden Fall erschließen beide Straßen größere Wohngebiete mit Kindergärten. Zudem befinden sich an der
Albrecht-Dürer-Straße öffentliche Einrichtungen und ein Supermarkt und am Nordring ein kleines Geschäfts- und Dienstleistungszentrum und eine Schule. Beide Straßen weisen folglich einen nicht unerheblichen Quell- und Zielverkehr auf.
Zudem sind die beiden etwa einen Kilometer langen und in einem Abstand von etwa 450 Metern verlaufenden Straßen
ausschließlich an den beiden Enden – über die Orrer Straße und die Worringer Straße – sowie über die Sinnersdorfer
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Straße verbunden. Folglich würden Umwege in erheblichem Maße entstehen und würde es an den sowieso stark belasteten Knotenpunkten zusätzlich große Abbiegeströme geben. Dies würde noch dadurch verschärft, dass es vom Nordring keine direkte Verbindung zum Viertel Hackenbroicher Straße gibt. Weiterhin würde auch noch die Sinnersdorfer
Straße zusätzlich größeren Durchgangsverkehren ausgesetzt und müssten auch hier entsprechende Halteverbote eingerichtet werden. Nicht zuletzt könnte auch bei einer Einbahnstraßenregelung nicht auf die Entfernung der Schwellen
verzichtet werden, da Rettungsfahrzeuge und Schulbusse ja trotzdem die Albrecht-Dürer-Straße nutzen müssten. Eine
Einbahnstraßenregelung für die Albrecht-Dürer-Straße und den Nordring ist aus Sicht der Verwaltung folglich nicht zu
empfehlen.
Hinsichtlich der Hackenbroicher Straße hat sich die Verwaltung leider missverständlich ausgedrückt. Es ist nicht vorgesehen, gezielt Umleitungsverkehre hier entlang zu führen. Vielmehr soll der Verkehr von Stommeln nach Köln grundsätzlich die außerörtlichen Umleitungen – insbesondere die B 59 – nutzen. Der Verkehr von Stommeln ins Stadtzentrum
sowie der Verkehr der Anlieger aus dem Bereich Paul-Decker-Platz nach Köln wird über die Escher Straße / Barbarastraße und Worringer Straße zur Albrecht-Dürer-Straße geleitet. Der Quell- und Zielverkehr aus dem Viertel Hackenbroicher Straße – inklusive des Verkehrs des Schulzentrums – wird sich allerdings dahingehend verlagern, dass in weiten
Teilen nicht mehr der Paul-Decker-Platz, sondern über die Straße Am Sportzentrum die Albrecht-Dürer-Straße angesteuert werden wird. Daher wird es angezeigt sein, auch im hinteren Teil der Hackenbroicher Straße sowie in der Straße
Am Sportzentrum die bestehenden Parkmöglichkeiten einzuschränken.