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Beschlussvorlage (Gute Schule 2020 - Konkretisierung der Mittelverwendung 2017 und Vorlage eines Konzepts zum Anschluss an das Breitband sowie Festlegung von weiteren Maßnahmen für die Jahre 2018 und 2019)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
321 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
18.06.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:28

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 171/2018 Erstellt am: 01.06.2018 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit 2 ö. Sitzung nö. Sitzung Termin X 28.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X 28.06.2018 Rat X 10.07.2018 Betreff Gute Schule 2020 - Konkretisierung der Mittelverwendung 2017 und Vorlage eines Konzepts zum Anschluss an das Breitband sowie Festlegung von weiteren Maßnahmen für die Jahre 2018 und 2019 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 647.300 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2018 253.600 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2019 393.700 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 2 / 9 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit sowie der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau empfehlen, der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, 1. 60.300 € aus dem Kreditkontingent 2017 zur Beschaffung von Software und EDV-Ausstattung in Vorbereitung auf den Breitbandanschluss zu verwenden. 2. eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung auf dem Konto M 10118001.7826000 „Gute Schule 2020 - EDVAusstattung“ in Höhe von 60.300 €. Die Deckung erfolgt aus dem Konto M 40880048.7826000 „Gute Schule 2020“ in gleicher Höhe. 3. das in den Erläuterungen dargestellte Konzept zum Breitbandausbau an Pulheimer Schulen zur Kenntnis zu nehmen. 4. die Restmittel in Höhe von 193.300 € aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 für die bereits beschlossene Bauunterhaltungsmaßnahme (energetische Sanierung) „Gewerke Fenster und Fassade, Hauptgebäude Schule Escher Straße“ zu verwenden. 5. einen erheblichen überplanmäßigen Aufwand auf dem Konto 01/12/02.5231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“ in Höhe von 193.300 € im Haushaltsjahr 2018. Die Deckung erfolgt durch das Konto 16/01/01.4230000 „Ertrag aus Gute Schule 2020“ in gleicher Höhe. 6. eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung auf dem Konto 01/12/02.7231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“ in Höhe von 193.300 € im Haushaltsjahr 2018. Die Deckung erfolgt durch das Konto 16/01/01.6937001 „Aufnahme Liquiditätskredit (Gute Schule 2020)“ in gleicher Höhe. 7. im Jahr 2019 einen Teilbetrag in Höhe von 393.700 € aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für a. die weitere energetische Sanierung des Schul-Hauptgebäudes in der Escher Straße (Bereitstellung von 177.200 € auf dem Konto 01/12/02.5231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“), b. die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umzug der Grundschule Kopfbuche an den Standort Escher Straße (Bereitstellung von 58.500 € auf dem Konto M 26170300.7831000 „Umzug Grundschule Kopfbuche an die Escher Straße“) sowie c. den Einbau eines Aufzugs in das Schul-Hauptgebäude in der Escher Straße (Bereitstellung von 158.000 € auf dem Konto 01/12/02.5231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“) zu verwenden. Erläuterungen Der Stadt Pulheim stehen im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) von 2017 bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 708.802 Euro zur Verfügung. Die jeweiligen Kreditkontingente der Jahre 2017 – 2019 sind einmal in das Folgejahr übertragbar. Eine Übertragung des Kreditkontingents 2020 in das Jahr 2021 ist ausgeschlossen. Bei Abruf der Fördermittel müssen diese innerhalb von 30 Monaten verwendet werden. Zur Verwendung der Fördermittel muss die Kommune ein Konzept zur Inanspruchnahme des Kreditkontingents vorlegen. Grundsätzlich gilt für dieses Förderprogramm, dass nicht in Anspruch genommene Mittel des jeweils laufenden Jahres auf das Folgejahr übertragen und bis November beantragt werden können. Die Vergabe dieser Fördermittel ist an Bedingungen geknüpft. So heißt es in Artikel 1 (Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen)) unter § 1 Abs. 2: „Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ ein- Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 3 / 9 geräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird.“ Mit Vorlage 366/2016 hat der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 mehrheitlich beschlossen, die Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 zunächst für Maßnahmen auf der Grundlage der Bauunterhaltungsliste der Maßnahmenliste zur energetischen Sanierung sowie der unberücksichtigten Bedarfsanmeldungen der Schulen zu verwenden. Dies wurde mit der Vorlage 81 / 2017 und dem Beschluss des Rates der Stadt Pulheim vom 04.04.2017 weiter konkretisiert. So sollen die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für die Jahre 2017 und 2018 wie folgt eingesetzt werden: Maßnahmen 2017 Bauunterhaltung, energetische Sanierung Bedarfsanmeldungen der Schulen (ohne Bezug zu den Machbarkeitsstudien) Hauptgebäude der GHS Escher Str. Gewerk Fenster und Fassade, 1. Bauabschnitt 515.500 Euro Marion-DönhoffRealschule Neues Mobiliar für 8 Klassen (Einzelpreise über 410 € netto) 40.000 Euro Marion-DönhoffRealschule Planung und Einrichtung einer neuen Lehrküche 31.000 Euro Geschwister-SchollGymnasium Erneuerung der Sitzreihen im Physikhörsaal 12.000 Euro Grundschulen Neues Mobiliar zur Einrichtung von OGSGruppen im Bestand 50.000 Euro Zwischensumme Restbetrag unter Vorbehalt zur Umsetzung des geforderten Breitbandkonzeptes 648.500 Euro Alle Schulen 60.300 Euro Gesamt 708.800 Euro Maßnahmen 2018 Bauunterhaltungsmaßnahmen, Hauptgebäude der GHS energetische Sanierung Escher Str. Gewerk Fenster und Fassade, 2. Bauabschnitt 515.500 Euro Bezüglich der Bauunterhaltungsmaßnahme (energetische Sanierung) „Gewerke Fenster und Fassade, Hauptgebäude Schule Escher Straße“ wurde von dem externen Architekten im Mai 2018 eine aktuelle Kostenschätzung unter Berücksichtigung der aktuellen Baupreise vorgelegt. Hier kommt es im Vergleich zur ursprünglichen Veranschlagung von 1.031.000 € zu einem Mehrbedarf von 370.500 €, der aus den Tranchen 2018 und 2019 gedeckt werden soll. Darüber hinaus müssen für die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umzug der Grundschule An der Kopfbuche an die Escher Straße sowie den Einbau eines Aufzugs nach der aktuellen Kostenschätzung Mehrbedarfe in Höhe von rd. 216.500 € finanziert werden. Die Finanzierung soll über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ im Haushaltjahr 2019 sichergestellt und in der Haushaltsplanung 2019 entsprechend veranschlagt werden. Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 4 / 9 Parallel wurde seitens der Verwaltung eine Konzeption zum Ausbau der Breitbandanschlüsse der Schulen in städtischer Trägerschaft erarbeitet. Die hierin vorgeschlagenen Maßnahmen sollten sukzessive in der genannten Reihenfolge umgesetzt werden. Das Förderprogramm gibt keine Rahmenvorgaben darüber, welcher Anteil der Kreditkontingente auf bauliche Investitionen oder digitale Infrastruktur entfallen soll. Der aus dem Jahr 2017 für IT-Zwecke zurückgestellte Betrag i.H.v. 60.300,00 Euro soll zunächst für die Vorbereitung des Breitbandausbaus an den Pulheimer Schulen verwendet werden. Hintergrund ist die seit 2016 begonnene, sukzessive Umstellung aller Schulen auf eine einheitliche Benutzerplattform. Bereits heute arbeiten die weiterführenden Schulen mit diesem einheitlichen System (logoDIDACT). Dieses beinhaltet neben dem erforderlichen Serverbetriebssystem alle relevanten Systemdienste sowohl für das pädagogische als auch das Verwaltungsnetzwerk. Hierzu gehören:  Benutzerverwaltung  Firewall  Proxy  Webfilter  Jugendschutz  Backup  Virenschutz  Softwareverteilung. Auch werden über diese Plattform Serverdienste bereitgestellt, z.B.  VPN  E-Mail  Dateiverwaltung  Druckverwaltung  WLAN-Management. Durch diese einheitliche Benutzerplattform für die Pulheimer Schulen wird eine deutliche Entlastung bei Administration und Support erreicht. Nach den beiden Schulzentren Pulheim und Brauweiler sollen nun die Grundschulen für den Einsatz der Benutzerplattform logoDIDACT vorbereitet werden. Da die vorhandene Hardware-Ausstattung aller Pulheimer Grundschulen nicht dem erforderlichen Stand der Technik entspricht, ist die Neuanschaffung von Hardware zwingend erforderlich. Daher sollen zunächst die  GGS Richezaschule in Brauweiler  GGS Sinthern / Geyen  GGS Horionschule mit den Mitteln aus 2017 in Höhe von 60.300 € folgendermaßen ausgestattet werden:  ein Server  je drei Rechner für die Verwaltung  je zwei Rechner pro Klassenraum  je 25 Laptops  je ein Laptopwagen Die genannten Schulen sind derzeit diejenigen, deren Ausstattung am dringendsten erneuert werden muss. Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 5 / 9 Da die Beschaffung von Software und EDV-Hardware innerhalb der Verwaltung zentral bewirtschaftet wird, ist die Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich. Konzeption zum Breitbandausbau an Pulheimer Schulen Um alle Pulheimer Schulen mit einer ausreichenden Internetanbindung versorgen zu können, sollen diese sukzessive an das Breitbandnetz angeschlossen werden. Die damit verbundenen Anschlusskosten könnten aus Mitteln des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ gedeckt werden. Förderfähig sind Ausgaben für den Breitbandzugang von der jeweiligen Grundstücksgrenze zum Gebäude sowie für die Vernetzung innerhalb der Schule. Auch Kosten für Tiefbauarbeiten sind berücksichtigungsfähig. Um die Umsetzung dieser Maßnahmen planen und die vorhandenen finanziellen Mittel sinnvoll einsetzen zu können, ist zunächst eine Priorisierung der Maßnahmen erforderlich. Hierzu wurde zunächst der aktuelle Stand der Down- und Uploadgeschwindigkeit (in MBits) der einzelnen Schulen im Schülernetzwerk erfasst und dann in Relation zu den jeweiligen Schülerzahlen gesetzt. Anhand dieser Werte kann eine Priorisierung nach Dringlichkeit vorgenommen werden. In einem zweiten Schritt wurde von der Verwaltung die geringstmögliche Entfernung der Schulgebäude zum nächsten Anschluss ermittelt. Die gemessene Luftlinie wurde mit dem Faktor 1,5 multipliziert um einen Näherungswert an die realistische Anschlussstrecke zu erhalten. Der finanzielle Aufwand für einen Meter Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Kabeln beläuft sich im Schnitt auf 120,00 Euro (Schwankungen sind insbesondere in der wiederherzustellenden Oberflächenbeschaffenheit begründet). Durch die Multiplikation der angenommen Ausbaustrecke (Luftlinie x 1,5) mit dem Wert 120,00 Euro wurden die pro Standort entstehenden Ausbaukosten ermittelt. Das Ergebnis dieser Berechnungen zeigt die Tabelle 3 (siehe letzte Seite). Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 6 / 9 Verfahren: Auf Basis dieser Tabelle 3 wurde zunächst eine Klassierung jeweils nach Down- und Uploadgeschwindigkeit in Mbits pro Schüler sowie nach geschätzten Kosten vorgenommen: Download in Mbits je Schüler < 25 Tabelle 1: Klassierung nach Down- und Uploadgeschwindigkeit je Schüler Upload in AnschlussSchule MBits je Schule preis in Euro Schüler Wolfhelmschule <6 Wolfhelmschule < 1.000,00 GS Sinthern/Geyen GS Sinthern/Geyen Schulzentrum Brauweiler < 45 Barbaraschule Horionschule < 10 Geschwister-Scholl-Gymnasium Christinaschule < 14 Dietrich-Bonhoeffer-Schule < 85 > 85 Richezaschule An der Kopfbuche Buschweg Gemeinschaftshauptschule Förderschule Horionschule Marion-Dönhoffrealschule Richezaschule Christinaschule Marion-Dönhoff-Realschule < 65 Schule Barbaraschule Schulzentrum Brauweiler Marion-DönhoffRealschule Geschwister-SchollGymnasium Dietrich-BonhoefferSchule An der Kopfbuche < 5.000,00 Barbaraschule Schulzentrum Brauweiler GS Sinthern/Geyen < 10.000,00 Gemeinschaftshauptschule Buschweg < 15.000,00 GeschwisterSchollGymnasium DietrichBonhoefferSchule An der Kopfbuche < 20.000,00 Christinaschule < 25.000,00 Wolfhelmschule Buschweg > 30.000,00 Richezaschule Förderschule Horionschule > 15 Gemeinschaftshauptschule Förderschule Anmerkungen zur Tabelle 1:  Die Grundschule an der Kopfbuche zieht zum Schuljahr 2019/20 in das Gebäude der Gemeinschaftshauptschule. Diese ist auslaufend und entlässt zum Schuljahresende 2018/19 ihren letzten Jahrgang. Insofern fällt das Gebäude der Grundschule an der Kopfbuche zunächst aus der weiteren Betrachtung heraus.  Das Schulzentrum Brauweiler besteht aktuell aus der Arthur-Koepchen-Realschule, dem Abteigymnasium und der Gesamtschule Pulheim. Die Arthur-Koepchen-Realschule entlässt zum Schuljahresende 2018/19 ihren letzten Jahrgang. Gleichzeitig ist die Gesamtschule Pulheim seit 2014 aufwachsend im Schulzentrum untergebracht.  In der Mathildenstr. wurde 2018 ein Breitbandkabel gelegt. Somit reduzieren sich die geschätzten Kosten für die Richezaschulde hier deutlich. Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 7 / 9 Klassierung Anzahl Standorte Tabelle 2: Verteilung der Klassierung nach Standorten <1.000,00 <5.000,00 <10.000,00 <15.000,00 <20.000,00 2 3 1 3 1 <25.000,00 1 >30.000,00 2 Analyse:  Die Wolfhelmschule weist bei Down- und Uploadgeschwindigkeiten die schlechtesten Werte auf. Gleichzeitig liegen die Kosten zur Herstellung eines Breitbandanschlusses bei knapp 25.000,00 Euro.  Bei der GS Sinthern / Geyen sind Down- und Uploadgeschwindigkeit ähnlich schlecht. Die Anbindung an das Breitbandnetz kostet geschätzt unter 5.000,00 Euro.  Das Schulzentrum Brauweiler liegt bei der Downloadgeschwindigkeit in der schlechtesten, bei der Uploadgeschwindigkeit in der zweitschlechtesten Klassierung. Die Kosten zur Herstellung eines Breitbandanschlusses liegen geschätzt bei unter 5.000,00 Euro.  Die Barbaraschule liegt bei Down- und Uploadgeschwindigkeit in der zweitschlechtesten Klassierung. Die Anbindung an das Breitbandnetz kostet geschätzt unter 5.000,00 Euro.  Die Horionschule liegt bei der Downloadgeschwindigkeit in der zweitschlechtesten, bei der Uploadgeschwindigkeit in der drittschlechtesten Klassierung. Die Kosten zur Herstellung eines Breitbandanschlusses belaufen sich geschätzt auf unter 1.000,00 Euro.  Ähnlich gestaltet sich die Situation bei der Marion-Dönhoff-Realschule. Die Kosten liegen geschätzt unter 1.000,00 Euro, die Werte liegen jeweils in der zweiten Klassierung.  Auch beim Geschwister-Scholl-Gymnasium finden sich die Down- und Uploadwerte in der zweitschlechtesten Klassierung. Die Anbindung an das Breitbandnetz würde geschätzt unter 15.000,00 Euro kosten.  Die Christinaschule liegt bei den Downloadgeschwindigkeiten im Mittelfeld, bei den Uploadgeschwindigkeiten in der schlechtesten Klassierung. Die Anbindung an das Breitbandnetz würde geschätzt unter 1.000,00 Euro kosten.  Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule weist bei den Downloadgeschwindigkeiten mit die höchsten Werte auf, bei den Uploadgeschwindigkeiten findet sie sich im Mittelfeld. Die Anschlusskosten liegen geschätzt unter 10.000,00 Euro.  Die Grundschule am Buschweg erzielt bereits jetzt gute Werte bei Down- und Upload in der jeweils zweithöchsten Klassierung. Gleichzeitig liegen die geschätzten Kosten zur Erstellung eines Breitbandanschlusses sehr hoch, ebenfalls in der zweithöchsten Klassierung.  Die Gemeinschaftshauptschule (künftige KGS an der Kopfbuche) erzielt bereits heute hohe Down- und Uploadwerte. Die Anbindung an das Breitbandnetz würde geschätzt zwischen 5.000,00 und 10.000,00 Euro kosten.  Die Förderschule liegt sowohl bei den Down- als auch bei den Uploadgeschwindigkeiten in der höchsten Klassierung. Gleichzeitig beliefen sich die geschätzten Kosten für die Breitbandanbindung auf über 30.000,00 Euro. Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 8 / 9 Fazit:  Der größte, sich aus den Down- und Uploadgeschwindigkeiten ergebende Handlungsbedarf besteht bei den folgenden Schulen: o Wolfhelmschule, o GS Sinthern / Geyen, o Schulzentrum Brauweiler, o Barbaraschule, o Horionschule, o Marion-Dönhoff-Realschule, o Geschwister-Scholl-Gymnasium.        Die Gesamtkosten (Tiefbauarbeiten vom Bestandskabel bis Gebäude) für die Anbindung dieser Schulen würden sich geschätzt auf rund 52.500,00 Euro belaufen. Förderfähig sind jeweils die Maßnahmen, welche das Schulgrundstück direkt betreffen. Maßnahmen im öffentlichen Raum oder auf Nicht-Schulgrundstücken sind von der Förderfähigkeit ausgeschlossen und anders zu finanzieren. Es ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe für die Anbindung innerhalb der Gebäude weitere Kosten anfallen. In Abhängigkeit hierzu sollten die Maßnahmen in der folgenden Reihenfolge umgesetzt werden: o Schulzentrum Brauweiler, o Marion-Dönhoff-Realschule, o Geschwister-Scholl-Gymnasium, rd. 18.500,00 Euro o Wolfhelmschule, o GS Sinthern / Geyen, rd. 30.000,00 Euro o Barbaraschule, o Horionschule rd. 4.000,00 Euro Mit dem Schulzentrum Brauweiler, der Marion-Dönhoff-Realschule und dem Geschwister-Scholl-Gymnasium sind alle weiterführenden Schulen der Stadt Pulheim abgedeckt. Die GS Sinthern / Geyen und die Wolfhelmschule haben in der Gesamtbetrachtung die schlechtesten Anschlusswerte. Ihnen folgen die Barbaraschule und die Horionschule. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Verwaltung soll die Anbindung der Pulheimer Schulen unter Einbeziehung der Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ an das Breitbandnetz erfolgen. Die entsprechenden Mittel sind bei den Kreditkontingenten ab 2019 einzukalkulieren. Nach aktuellem Stand würde sich aus den Anschlusswerten folgende Priorisierung ergeben: o Christinaschule rd. 1.000,00 Euro o Dietrich-Bonhoeffer-Schule rd. 10.000,00 Euro o Buschweg rd. 21.000,00 Euro o Gemeinschaftshauptschule / Kopfbuche rd. 6.000,00 Euro o Förderschule rd. 33.000,00 Euro. Barbaraschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule Schule am Buschweg Richezaschule Wolfhelmschule GGS Sinthern / Geyen Christinaschule KGS An der Kopfbuche Horionschule GHS Pulheim Marion-Dönhoff-Realschule Arthur-Koepchen-Realschule Geschwister-Scholl-Gymnasium Abtei-Gymnasium Gesatmschule Pulheim FöS An der Jahnstr. Name der Schule 16.000 16.000 16.000 16.000 6.000 3.000 16.000 16.000 6.000 16.000 400.000 50.000 400.000 50.000 50.000 16.000 2.500 2.500 2.400 1.400 750 860 1.400 1.400 2.600 2.600 19.900 12.800 19.900 12.800 12.800 1.500 13.750 14.400 14.750 13.700 2.500 880 15.000 10.200 5.000 14.300 99.900 44.150 99.900 44.150 44.150 15.700 303 281 192 221 202 196 284 181 186 83 706 226 1.497 1.184 431 44 akt. Max. erreichbare GeschwindigAnzahl keit Download Schüler mit vorhandener Technik 45 51 76 62 12 4 53 56 27 172 45 23 45 23 23 356 8 9 12 6 4 4 5 8 14 31 9 7 9 7 7 34 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 500.000 400.000 500.000 400.000 400.000 100.000 37.000 37.000 37.000 37.000 37.000 37.000 37.000 37.000 37.000 37.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 37.000 DownloadDownload UploadgeUpload Mbit/s geschwindigMbit/s pro schwindig-keit pro Schüler keit nach Schüler nach Ausbau Ausbau Ausbau Planung Luftlinie (km) Download Kosten bei InternetUpload Mbit/s zum nächsten Mbit/s pro zugang angenommenen pro Schüler Anschluss x Schüler Soll HandlungsKosten von 120 € / m Faktor 1,5 bedarf (niedrig - mittel - hoch) Planung 330 122 mittel 0,025 2.979,01 355 131 mittel 0,101 12.114,04 520 192 mittel 0,172 20.695,48 452 167 hoch 0,317 38.061,55 495 183 mittel 0,206 24.710,74 510 188 hoch 0,04 4.806,68 352 130 mittel 0,154 18.431,55 552 204 mittel 0,122 14.643,24 538 198 hoch 0,008 972,62 1.204 445 mittel 0,049 5.844,90 227 11 mittel 0,001 72,14 217 13 mittel 0,021 2.547,25 227 11 mittel 0,089 10,725,65 217 13 mittel 0,021 2.547,25 217 13 mittel 0,021 2.547,25 2.272 840 niedrig 0,268 32.206,37 Tabelle 3: Aktuelle aktuelle UploadDownloadgeschwindiggeschwindig-keit keit in Mbit/s in Mbit/s Schülernetz Schülernetz Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 9 / 9 Die Gemeinschaftshauptschule / Kopfbuche sowie die Förderschule erzielen aktuell Höchstwerte bei Down- und Uploadgeschwindigkeiten. Am Buschweg sind die Werte ebenfalls als „gut“ zu beurteilen. Am schlechtesten in diesem zweiten „Paket“ schneidet die Christinaschule gefolgt von der Dietrich-Bonhoeffer-Schule ab. Im Zuge der Durchführung der Maßnahmen sind sowohl Bedarf als auch Kosten laufend anzupassen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit dem Anschluss an das Breitbandnetz je nach Anbieter jährliche Vertragskosten hinzukommen können.