Daten
Kommune
Pulheim
Größe
321 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
18.06.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
171/2018
Erstellt am:
01.06.2018
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
2
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
X
28.06.2018
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
28.06.2018
Rat
X
10.07.2018
Betreff
Gute Schule 2020 - Konkretisierung der Mittelverwendung 2017 und Vorlage eines Konzepts zum Anschluss an
das Breitband sowie Festlegung von weiteren Maßnahmen für die Jahre 2018 und 2019
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
647.300 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2018
253.600 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2019
393.700 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit sowie der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau empfehlen,
der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss,
1. 60.300 € aus dem Kreditkontingent 2017 zur Beschaffung von Software und EDV-Ausstattung in Vorbereitung auf
den Breitbandanschluss zu verwenden.
2. eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung auf dem Konto M 10118001.7826000 „Gute Schule 2020 - EDVAusstattung“ in Höhe von 60.300 €. Die Deckung erfolgt aus dem Konto M 40880048.7826000 „Gute Schule 2020“
in gleicher Höhe.
3. das in den Erläuterungen dargestellte Konzept zum Breitbandausbau an Pulheimer Schulen zur Kenntnis zu nehmen.
4. die Restmittel in Höhe von 193.300 € aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 für die bereits beschlossene Bauunterhaltungsmaßnahme (energetische Sanierung) „Gewerke Fenster und Fassade,
Hauptgebäude Schule Escher Straße“ zu verwenden.
5. einen erheblichen überplanmäßigen Aufwand auf dem Konto 01/12/02.5231001 „Unterhaltung von Grundstücken
und Gebäuden (Gute Schule 2020)“ in Höhe von 193.300 € im Haushaltsjahr 2018. Die Deckung erfolgt durch das
Konto 16/01/01.4230000 „Ertrag aus Gute Schule 2020“ in gleicher Höhe.
6. eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung auf dem Konto 01/12/02.7231001 „Unterhaltung von Grundstücken
und Gebäuden (Gute Schule 2020)“ in Höhe von 193.300 € im Haushaltsjahr 2018. Die Deckung erfolgt durch das
Konto 16/01/01.6937001 „Aufnahme Liquiditätskredit (Gute Schule 2020)“ in gleicher Höhe.
7. im Jahr 2019 einen Teilbetrag in Höhe von 393.700 € aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für
a. die weitere energetische Sanierung des Schul-Hauptgebäudes in der Escher Straße (Bereitstellung
von 177.200 € auf dem Konto 01/12/02.5231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“),
b. die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umzug der Grundschule Kopfbuche an den Standort
Escher Straße (Bereitstellung von 58.500 € auf dem Konto M 26170300.7831000 „Umzug Grundschule Kopfbuche an die Escher Straße“) sowie
c. den Einbau eines Aufzugs in das Schul-Hauptgebäude in der Escher Straße (Bereitstellung von
158.000 € auf dem Konto 01/12/02.5231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute
Schule 2020)“) zu verwenden.
Erläuterungen
Der Stadt Pulheim stehen im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute
Schule 2020) von 2017 bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 708.802 Euro zur Verfügung. Die jeweiligen Kreditkontingente der Jahre 2017 – 2019 sind einmal in das Folgejahr übertragbar. Eine Übertragung des Kreditkontingents 2020 in das
Jahr 2021 ist ausgeschlossen. Bei Abruf der Fördermittel müssen diese innerhalb von 30 Monaten verwendet werden.
Zur Verwendung der Fördermittel muss die Kommune ein Konzept zur Inanspruchnahme des Kreditkontingents vorlegen.
Grundsätzlich gilt für dieses Förderprogramm, dass nicht in Anspruch genommene Mittel des jeweils laufenden Jahres
auf das Folgejahr übertragen und bis November beantragt werden können.
Die Vergabe dieser Fördermittel ist an Bedingungen geknüpft. So heißt es in Artikel 1 (Gesetz über die Leistung von
Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in
Nordrhein-Westfalen (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen)) unter § 1 Abs. 2:
„Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ ein-
Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 3 / 9
geräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird.“
Mit Vorlage 366/2016 hat der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 mehrheitlich beschlossen, die Fördermittel aus dem
Programm „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 zunächst für Maßnahmen auf der Grundlage der Bauunterhaltungsliste
der Maßnahmenliste zur energetischen Sanierung sowie der unberücksichtigten Bedarfsanmeldungen der Schulen zu
verwenden.
Dies wurde mit der Vorlage 81 / 2017 und dem Beschluss des Rates der Stadt Pulheim vom 04.04.2017 weiter konkretisiert. So sollen die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für die Jahre 2017 und 2018 wie folgt eingesetzt werden:
Maßnahmen 2017
Bauunterhaltung, energetische
Sanierung
Bedarfsanmeldungen der
Schulen (ohne Bezug zu den
Machbarkeitsstudien)
Hauptgebäude der GHS
Escher Str.
Gewerk Fenster und
Fassade, 1. Bauabschnitt
515.500 Euro
Marion-DönhoffRealschule
Neues Mobiliar für 8
Klassen
(Einzelpreise über 410 €
netto)
40.000 Euro
Marion-DönhoffRealschule
Planung und Einrichtung
einer neuen Lehrküche
31.000 Euro
Geschwister-SchollGymnasium
Erneuerung der Sitzreihen im Physikhörsaal
12.000 Euro
Grundschulen
Neues Mobiliar zur Einrichtung von OGSGruppen im Bestand
50.000 Euro
Zwischensumme
Restbetrag unter Vorbehalt zur
Umsetzung des geforderten
Breitbandkonzeptes
648.500 Euro
Alle Schulen
60.300 Euro
Gesamt
708.800 Euro
Maßnahmen 2018
Bauunterhaltungsmaßnahmen,
Hauptgebäude der GHS
energetische Sanierung
Escher Str.
Gewerk Fenster und
Fassade, 2. Bauabschnitt
515.500 Euro
Bezüglich der Bauunterhaltungsmaßnahme (energetische Sanierung) „Gewerke Fenster und Fassade, Hauptgebäude
Schule Escher Straße“ wurde von dem externen Architekten im Mai 2018 eine aktuelle Kostenschätzung unter Berücksichtigung der aktuellen Baupreise vorgelegt. Hier kommt es im Vergleich zur ursprünglichen Veranschlagung von
1.031.000 € zu einem Mehrbedarf von 370.500 €, der aus den Tranchen 2018 und 2019 gedeckt werden soll. Darüber
hinaus müssen für die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umzug der Grundschule An der Kopfbuche an die
Escher Straße sowie den Einbau eines Aufzugs nach der aktuellen Kostenschätzung Mehrbedarfe in Höhe von rd.
216.500 € finanziert werden. Die Finanzierung soll über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ im Haushaltjahr 2019
sichergestellt und in der Haushaltsplanung 2019 entsprechend veranschlagt werden.
Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 4 / 9
Parallel wurde seitens der Verwaltung eine Konzeption zum Ausbau der Breitbandanschlüsse der Schulen in städtischer
Trägerschaft erarbeitet. Die hierin vorgeschlagenen Maßnahmen sollten sukzessive in der genannten Reihenfolge umgesetzt werden. Das Förderprogramm gibt keine Rahmenvorgaben darüber, welcher Anteil der Kreditkontingente auf
bauliche Investitionen oder digitale Infrastruktur entfallen soll.
Der aus dem Jahr 2017 für IT-Zwecke zurückgestellte Betrag i.H.v. 60.300,00 Euro soll zunächst für die Vorbereitung
des Breitbandausbaus an den Pulheimer Schulen verwendet werden. Hintergrund ist die seit 2016 begonnene, sukzessive Umstellung aller Schulen auf eine einheitliche Benutzerplattform. Bereits heute arbeiten die weiterführenden Schulen mit diesem einheitlichen System (logoDIDACT).
Dieses beinhaltet neben dem erforderlichen Serverbetriebssystem alle relevanten Systemdienste sowohl für das pädagogische als auch das Verwaltungsnetzwerk. Hierzu gehören:
Benutzerverwaltung
Firewall
Proxy
Webfilter
Jugendschutz
Backup
Virenschutz
Softwareverteilung.
Auch werden über diese Plattform Serverdienste bereitgestellt, z.B.
VPN
E-Mail
Dateiverwaltung
Druckverwaltung
WLAN-Management.
Durch diese einheitliche Benutzerplattform für die Pulheimer Schulen wird eine deutliche Entlastung bei Administration
und Support erreicht.
Nach den beiden Schulzentren Pulheim und Brauweiler sollen nun die Grundschulen für den Einsatz der Benutzerplattform logoDIDACT vorbereitet werden. Da die vorhandene Hardware-Ausstattung aller Pulheimer Grundschulen nicht
dem erforderlichen Stand der Technik entspricht, ist die Neuanschaffung von Hardware zwingend erforderlich.
Daher sollen zunächst die
GGS Richezaschule in Brauweiler
GGS Sinthern / Geyen
GGS Horionschule
mit den Mitteln aus 2017 in Höhe von 60.300 € folgendermaßen ausgestattet werden:
ein Server
je drei Rechner für die Verwaltung
je zwei Rechner pro Klassenraum
je 25 Laptops
je ein Laptopwagen
Die genannten Schulen sind derzeit diejenigen, deren Ausstattung am dringendsten erneuert werden muss.
Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 5 / 9
Da die Beschaffung von Software und EDV-Hardware innerhalb der Verwaltung zentral bewirtschaftet wird, ist die Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich.
Konzeption zum Breitbandausbau an Pulheimer Schulen
Um alle Pulheimer Schulen mit einer ausreichenden Internetanbindung versorgen zu können, sollen diese sukzessive an
das Breitbandnetz angeschlossen werden. Die damit verbundenen Anschlusskosten könnten aus Mitteln des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ gedeckt werden.
Förderfähig sind Ausgaben für den Breitbandzugang von der jeweiligen Grundstücksgrenze zum Gebäude sowie für die
Vernetzung innerhalb der Schule. Auch Kosten für Tiefbauarbeiten sind berücksichtigungsfähig. Um die Umsetzung
dieser Maßnahmen planen und die vorhandenen finanziellen Mittel sinnvoll einsetzen zu können, ist zunächst eine Priorisierung der Maßnahmen erforderlich.
Hierzu wurde zunächst der aktuelle Stand der Down- und Uploadgeschwindigkeit (in MBits) der einzelnen Schulen im
Schülernetzwerk erfasst und dann in Relation zu den jeweiligen Schülerzahlen gesetzt. Anhand dieser Werte kann eine
Priorisierung nach Dringlichkeit vorgenommen werden.
In einem zweiten Schritt wurde von der Verwaltung die geringstmögliche Entfernung der Schulgebäude zum nächsten
Anschluss ermittelt. Die gemessene Luftlinie wurde mit dem Faktor 1,5 multipliziert um einen Näherungswert an die
realistische Anschlussstrecke zu erhalten.
Der finanzielle Aufwand für einen Meter Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Kabeln beläuft sich im Schnitt auf 120,00
Euro (Schwankungen sind insbesondere in der wiederherzustellenden Oberflächenbeschaffenheit begründet).
Durch die Multiplikation der angenommen Ausbaustrecke (Luftlinie x 1,5) mit dem Wert 120,00 Euro wurden die pro
Standort entstehenden Ausbaukosten ermittelt.
Das Ergebnis dieser Berechnungen zeigt die Tabelle 3 (siehe letzte Seite).
Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 6 / 9
Verfahren:
Auf Basis dieser Tabelle 3 wurde zunächst eine Klassierung jeweils nach Down- und Uploadgeschwindigkeit in Mbits pro
Schüler sowie nach geschätzten Kosten vorgenommen:
Download
in Mbits je
Schüler
< 25
Tabelle 1: Klassierung nach Down- und Uploadgeschwindigkeit je Schüler
Upload in
AnschlussSchule
MBits je
Schule
preis in Euro
Schüler
Wolfhelmschule
<6
Wolfhelmschule
< 1.000,00
GS Sinthern/Geyen
GS Sinthern/Geyen
Schulzentrum Brauweiler
< 45
Barbaraschule
Horionschule
< 10
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Christinaschule
< 14
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
< 85
> 85
Richezaschule
An der Kopfbuche
Buschweg
Gemeinschaftshauptschule
Förderschule
Horionschule
Marion-Dönhoffrealschule
Richezaschule
Christinaschule
Marion-Dönhoff-Realschule
< 65
Schule
Barbaraschule
Schulzentrum Brauweiler
Marion-DönhoffRealschule
Geschwister-SchollGymnasium
Dietrich-BonhoefferSchule
An der Kopfbuche
< 5.000,00
Barbaraschule
Schulzentrum
Brauweiler
GS Sinthern/Geyen
< 10.000,00
Gemeinschaftshauptschule
Buschweg
< 15.000,00
GeschwisterSchollGymnasium
DietrichBonhoefferSchule
An der Kopfbuche
< 20.000,00
Christinaschule
< 25.000,00
Wolfhelmschule
Buschweg
> 30.000,00
Richezaschule
Förderschule
Horionschule
> 15
Gemeinschaftshauptschule
Förderschule
Anmerkungen zur Tabelle 1:
Die Grundschule an der Kopfbuche zieht zum Schuljahr 2019/20 in das Gebäude der Gemeinschaftshauptschule. Diese ist auslaufend und entlässt zum Schuljahresende 2018/19 ihren letzten Jahrgang. Insofern fällt das
Gebäude der Grundschule an der Kopfbuche zunächst aus der weiteren Betrachtung heraus.
Das Schulzentrum Brauweiler besteht aktuell aus der Arthur-Koepchen-Realschule, dem Abteigymnasium und
der Gesamtschule Pulheim. Die Arthur-Koepchen-Realschule entlässt zum Schuljahresende 2018/19 ihren letzten Jahrgang. Gleichzeitig ist die Gesamtschule Pulheim seit 2014 aufwachsend im Schulzentrum untergebracht.
In der Mathildenstr. wurde 2018 ein Breitbandkabel gelegt. Somit reduzieren sich die geschätzten Kosten für
die Richezaschulde hier deutlich.
Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 7 / 9
Klassierung
Anzahl Standorte
Tabelle 2: Verteilung der Klassierung nach Standorten
<1.000,00 <5.000,00 <10.000,00 <15.000,00 <20.000,00
2
3
1
3
1
<25.000,00
1
>30.000,00
2
Analyse:
Die Wolfhelmschule weist bei Down- und Uploadgeschwindigkeiten die schlechtesten Werte auf. Gleichzeitig
liegen die Kosten zur Herstellung eines Breitbandanschlusses bei knapp 25.000,00 Euro.
Bei der GS Sinthern / Geyen sind Down- und Uploadgeschwindigkeit ähnlich schlecht. Die Anbindung an das
Breitbandnetz kostet geschätzt unter 5.000,00 Euro.
Das Schulzentrum Brauweiler liegt bei der Downloadgeschwindigkeit in der schlechtesten, bei der Uploadgeschwindigkeit in der zweitschlechtesten Klassierung. Die Kosten zur Herstellung eines Breitbandanschlusses
liegen geschätzt bei unter 5.000,00 Euro.
Die Barbaraschule liegt bei Down- und Uploadgeschwindigkeit in der zweitschlechtesten Klassierung. Die Anbindung an das Breitbandnetz kostet geschätzt unter 5.000,00 Euro.
Die Horionschule liegt bei der Downloadgeschwindigkeit in der zweitschlechtesten, bei der Uploadgeschwindigkeit in der drittschlechtesten Klassierung. Die Kosten zur Herstellung eines Breitbandanschlusses belaufen sich
geschätzt auf unter 1.000,00 Euro.
Ähnlich gestaltet sich die Situation bei der Marion-Dönhoff-Realschule. Die Kosten liegen geschätzt unter
1.000,00 Euro, die Werte liegen jeweils in der zweiten Klassierung.
Auch beim Geschwister-Scholl-Gymnasium finden sich die Down- und Uploadwerte in der zweitschlechtesten
Klassierung. Die Anbindung an das Breitbandnetz würde geschätzt unter 15.000,00 Euro kosten.
Die Christinaschule liegt bei den Downloadgeschwindigkeiten im Mittelfeld, bei den Uploadgeschwindigkeiten
in der schlechtesten Klassierung. Die Anbindung an das Breitbandnetz würde geschätzt unter 1.000,00 Euro
kosten.
Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule weist bei den Downloadgeschwindigkeiten mit die höchsten Werte auf, bei den
Uploadgeschwindigkeiten findet sie sich im Mittelfeld. Die Anschlusskosten liegen geschätzt unter 10.000,00
Euro.
Die Grundschule am Buschweg erzielt bereits jetzt gute Werte bei Down- und Upload in der jeweils zweithöchsten Klassierung. Gleichzeitig liegen die geschätzten Kosten zur Erstellung eines Breitbandanschlusses sehr
hoch, ebenfalls in der zweithöchsten Klassierung.
Die Gemeinschaftshauptschule (künftige KGS an der Kopfbuche) erzielt bereits heute hohe Down- und Uploadwerte. Die Anbindung an das Breitbandnetz würde geschätzt zwischen 5.000,00 und 10.000,00 Euro kosten.
Die Förderschule liegt sowohl bei den Down- als auch bei den Uploadgeschwindigkeiten in der höchsten Klassierung. Gleichzeitig beliefen sich die geschätzten Kosten für die Breitbandanbindung auf über 30.000,00 Euro.
Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 8 / 9
Fazit:
Der größte, sich aus den Down- und Uploadgeschwindigkeiten ergebende Handlungsbedarf besteht bei den folgenden Schulen:
o Wolfhelmschule,
o GS Sinthern / Geyen,
o Schulzentrum Brauweiler,
o Barbaraschule,
o Horionschule,
o Marion-Dönhoff-Realschule,
o Geschwister-Scholl-Gymnasium.
Die Gesamtkosten (Tiefbauarbeiten vom Bestandskabel bis Gebäude) für die Anbindung dieser Schulen würden
sich geschätzt auf rund 52.500,00 Euro belaufen.
Förderfähig sind jeweils die Maßnahmen, welche das Schulgrundstück direkt betreffen. Maßnahmen im öffentlichen Raum oder auf Nicht-Schulgrundstücken sind von der Förderfähigkeit ausgeschlossen und anders zu finanzieren.
Es ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe für die Anbindung innerhalb der Gebäude weitere Kosten anfallen.
In Abhängigkeit hierzu sollten die Maßnahmen in der folgenden Reihenfolge umgesetzt werden:
o Schulzentrum Brauweiler,
o Marion-Dönhoff-Realschule,
o Geschwister-Scholl-Gymnasium,
rd. 18.500,00 Euro
o Wolfhelmschule,
o GS Sinthern / Geyen,
rd. 30.000,00 Euro
o Barbaraschule,
o Horionschule
rd. 4.000,00 Euro
Mit dem Schulzentrum Brauweiler, der Marion-Dönhoff-Realschule und dem Geschwister-Scholl-Gymnasium sind
alle weiterführenden Schulen der Stadt Pulheim abgedeckt.
Die GS Sinthern / Geyen und die Wolfhelmschule haben in der Gesamtbetrachtung die schlechtesten Anschlusswerte.
Ihnen folgen die Barbaraschule und die Horionschule.
Im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Verwaltung soll die Anbindung der Pulheimer Schulen unter Einbeziehung der Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ an das Breitbandnetz erfolgen. Die entsprechenden Mittel
sind bei den Kreditkontingenten ab 2019 einzukalkulieren.
Nach aktuellem Stand würde sich aus den Anschlusswerten folgende Priorisierung ergeben:
o Christinaschule
rd. 1.000,00 Euro
o Dietrich-Bonhoeffer-Schule
rd. 10.000,00 Euro
o Buschweg
rd. 21.000,00 Euro
o Gemeinschaftshauptschule / Kopfbuche
rd. 6.000,00 Euro
o Förderschule
rd. 33.000,00 Euro.
Barbaraschule
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
Schule am Buschweg
Richezaschule
Wolfhelmschule
GGS Sinthern / Geyen
Christinaschule
KGS An der Kopfbuche
Horionschule
GHS Pulheim
Marion-Dönhoff-Realschule
Arthur-Koepchen-Realschule
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Abtei-Gymnasium
Gesatmschule Pulheim
FöS An der Jahnstr.
Name der Schule
16.000
16.000
16.000
16.000
6.000
3.000
16.000
16.000
6.000
16.000
400.000
50.000
400.000
50.000
50.000
16.000
2.500
2.500
2.400
1.400
750
860
1.400
1.400
2.600
2.600
19.900
12.800
19.900
12.800
12.800
1.500
13.750
14.400
14.750
13.700
2.500
880
15.000
10.200
5.000
14.300
99.900
44.150
99.900
44.150
44.150
15.700
303
281
192
221
202
196
284
181
186
83
706
226
1.497
1.184
431
44
akt. Max.
erreichbare
GeschwindigAnzahl
keit Download
Schüler
mit
vorhandener
Technik
45
51
76
62
12
4
53
56
27
172
45
23
45
23
23
356
8
9
12
6
4
4
5
8
14
31
9
7
9
7
7
34
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
500.000
400.000
500.000
400.000
400.000
100.000
37.000
37.000
37.000
37.000
37.000
37.000
37.000
37.000
37.000
37.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
37.000
DownloadDownload
UploadgeUpload Mbit/s geschwindigMbit/s pro
schwindig-keit
pro Schüler keit nach
Schüler
nach Ausbau
Ausbau
Ausbau
Planung
Luftlinie (km)
Download
Kosten bei
InternetUpload Mbit/s
zum nächsten
Mbit/s pro
zugang
angenommenen
pro Schüler
Anschluss x
Schüler Soll
HandlungsKosten von 120 € / m
Faktor 1,5
bedarf (niedrig
- mittel - hoch)
Planung
330
122
mittel
0,025
2.979,01
355
131
mittel
0,101
12.114,04
520
192
mittel
0,172
20.695,48
452
167
hoch
0,317
38.061,55
495
183
mittel
0,206
24.710,74
510
188
hoch
0,04
4.806,68
352
130
mittel
0,154
18.431,55
552
204
mittel
0,122
14.643,24
538
198
hoch
0,008
972,62
1.204
445
mittel
0,049
5.844,90
227
11
mittel
0,001
72,14
217
13
mittel
0,021
2.547,25
227
11
mittel
0,089
10,725,65
217
13
mittel
0,021
2.547,25
217
13
mittel
0,021
2.547,25
2.272
840
niedrig
0,268
32.206,37
Tabelle 3:
Aktuelle
aktuelle UploadDownloadgeschwindiggeschwindig-keit
keit in Mbit/s
in Mbit/s
Schülernetz
Schülernetz
Vorlage Nr.: 171/2018 . Seite 9 / 9
Die Gemeinschaftshauptschule / Kopfbuche sowie die Förderschule erzielen aktuell Höchstwerte bei Down- und Uploadgeschwindigkeiten. Am Buschweg sind die Werte ebenfalls als „gut“ zu beurteilen. Am schlechtesten in diesem zweiten „Paket“ schneidet die Christinaschule gefolgt von der Dietrich-Bonhoeffer-Schule ab.
Im Zuge der Durchführung der Maßnahmen sind sowohl Bedarf als auch Kosten laufend anzupassen. Es sei an dieser
Stelle darauf hingewiesen, dass mit dem Anschluss an das Breitbandnetz je nach Anbieter jährliche Vertragskosten
hinzukommen können.