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Beschlussvorlage (Präsentation der Umbauplanung für das Gebäude der Gemeinschaftshauptschule an der Escher Str.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
381 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
18.06.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Beschlussvorlage (Präsentation der Umbauplanung für das Gebäude der Gemeinschaftshauptschule an der Escher Str.) Beschlussvorlage (Präsentation der Umbauplanung für das Gebäude der Gemeinschaftshauptschule an der Escher Str.) Beschlussvorlage (Präsentation der Umbauplanung für das Gebäude der Gemeinschaftshauptschule an der Escher Str.) Beschlussvorlage (Präsentation der Umbauplanung für das Gebäude der Gemeinschaftshauptschule an der Escher Str.)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 186/2018 Erstellt am: 14.06.2018 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 28.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X 28.06.2018 Betreff Präsentation der Umbauplanung für das Gebäude der Gemeinschaftshauptschule an der Escher Str. Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 186/2018 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag 1) Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss und der Ausschuss für Bildung Kultur, Freizeit und Sport geben die vorgestellten Planungen zum Umbau des Gebäudes der Gemeinschaftshauptschule an der Escher Str. frei. 2) Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss und der Ausschuss für Bildung Kultur, Freizeit und Sport lehnen den Antrag der Elternpflegschaft der KGS An der Kopfbuche nach § 24 GO auf „Umsetzung des Beschlusses zur Beschlussvorlage 97/2017, dass alle Räume im Gebäude der HS der KGS uneingeschränkt zur Verfügung stehen“ ab. Der Hauptund Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Liegenschafts- und Hochbauausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur, Freizeit und Sport. Erläuterungen Zu 1) Auf die Vorstellung der Umbaupläne sowie die Anlage 1 wird verwiesen. Zu 1 und 2) Vorwort: Im Frühjahr 2017 wurde in einem partizipativen Prozess mit den Leitungen der Pulheimer Grundschulen, Vertretern der Elternpflegschaften, des Ganztagsträgers GiP e.V. und der Verwaltung als Schulträger die „Pulheimer Schulbaurichtlinie Primarstufe“ erarbeitet. Nach der Verabschiedung durch den Rat am 10.10.2017 soll diese eine Richtgröße für alle baulichen Maßnahmen an und für Pulheimer Grundschulen darstellen. Nach der Verabschiedung durch den Rat hat die Verwaltung zunächst einen Soll-Ist-Abgleich mittels vorhandener Raumpläne vorgenommen, um eine grobe Orientierungshilfe zu erhalten. Diese erste Zuordnung war aber noch ungenau. So bestand hier z.B. die Möglichkeit, dass       Räume durch die Schule einer anderen Nutzung zugeführt wurden, die in den Raumplänen nicht erfasst ist. Räume den Saldo positiv oder negativ verändern, die nicht primär der pädagogischen Nutzung dienen (Beispiel Christinaschule: 12 Räume im Keller, die nur als Lager genutzt werden können, aber suggerieren, dass die Schule ein deutliches „Plus“ an Räumen hat.). Räume insgesamt größer sind als vorgegeben und dadurch den m2-Saldo erhöhen obwohl die Raumbilanz ausgeglichen oder negativ ist. Räume kleiner sind als vorgegeben und dadurch den m2-Saldo negativ beeinflussen obwohl die Raumbilanz ausgeglichen oder positiv ist. Insgesamt mehr dafür aber kleinere Räume als vorgegeben, vorhanden sind. Damit wäre das Raum-Soll überund die Größenanforderung untererfüllt. Insgesamt weniger dafür aber größere Räume als vorgegeben, vorhanden sind. Damit wäre das Raum-Soll unter- und die Größenanforderung übererfüllt. Daher wurden diese Soll-Ist-Listen in einem zweiten Schritt durch eine Begehung jeder einzelnen Schule verifiziert und, wo nötig, korrigiert. Weiteres Vorgehen Nach Fertigstellung des Soll-Ist-Abgleichs wurden die Listen für jede Schule nach Raum- / Flächendefiziten überprüft und bewertet. Hierbei wurde nach pädagogischen, Verwaltungs-und Funktionsflächen unterschieden. Dies dient dazu, überschüssige Flächen z.B. in Lagerräumen nicht den pädagogischen Einheiten zuzuordnen und somit zu suggerieren, der Platz in einem Gebäude sei auskömmlich. Für jede Schule fordert die Pulheimer Schulbaurichtlinie einen Veranstaltungsraum mit 150 m2 Größe. Ist eine Turnhalle vorhanden, kann diese den Veranstaltungsraum ersetzen. Die „überschüssigen“ Quadratmeter werden jedoch nicht zum Saldo addiert, um eine falsche Einschätzung der zur Verfügung stehenden Flächen zu vermeiden. Zu den pädagogischen Flächen zählen in der Systematik der Schulbaurichtlinie:  Klassenräume, Vorlage Nr.: 186/2018 . Seite 3 / 4      Mehrzweckräume, Speiseraum (da außerhalb der Essenszeiten auch anderweitig nutzbar), Gruppendifferenzierungsräume, Bibliothek, Raum für besondere Inklusionsanforderungen. Zu den Verwaltungsflächen zählen in der Systematik der Schulbaurichtlinie:          Lehrerzimmer, OGS-Leitung (Büro), Schulleitung (Büro), Stellvertretende Schulleitung (Büro), Geschäftszimmer / Sekretariat, Kopierraum, Sanitätsraum, Sprechzimmer / Schulsozialarbeit, Hausmeisterdienstraum. Als Funktionsflächen gelten:       Lagerraum, Lehrmittelraum, Küche, Küchenlagerraum, Serverraum, Putzmittelraum. Der Veranstaltungsraum / die Turnhalle wird separat betrachtet. Bewertung des Soll-Ist an der KGS An der Kopfbuche (Standort Stommeln) Bei der KGS An der Kopfbuche handelt es sich um eine zweizügige Grundschule. Sie befindet sich bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 in Stommeln und wird danach unter demselben Namen im Gebäude der Gemeinschaftshauptschule in Pulheim weitergeführt. Nach Abzug überzähliger Funktionsflächen (Putzmittelraum, Hausmeisterraum) weist das Gebäude in Stommeln aktuell fünf Räume und 144 m2 weniger als gefordert auf. In der Einzelbetrachtung zeigt sich ein differenziertes Bild: Die geforderten acht Klassenräume sind vorhanden, allerdings in der Summe kleiner als in der Schulbaurichtlinie gefordert. Somit ergibt sich an dieser Stelle ein Soll von 37 m2. Statt vier Mehrzweckräumen sind fünf vorhanden. Diese sind zwar jeweils kleiner als gefordert, trotzdem ergibt sich ein Mehr an Fläche in der Größenordnung von 35 m2. Einen ausgewiesenen Speiseraum hat die Schule nicht. Daher fehlen hier zunächst 80 m2. Es sind fünf statt vier Gruppendifferenzierungsräumen vorhanden. Alle überschreiten die geforderte Größe um vier bis 51 m2. Der größte dieser Räume hat eine Fläche von 67 m2 und könnte damit zumindest teilweise als Kompensation für den fehlenden Speiseraum genutzt werden. Eine Bibliothek fehlt und damit an dieser Stelle auch 36 m2. Dasselbe gilt für den Raum für besondere Inklusionsanforderungen und damit 15 m2. Somit sind bei den pädagogisch nutzbaren Flächen insgesamt 76 m2 zu wenig vorhanden. Die Schulbaurichtlinie sieht die Turnhallennutzung für Veranstaltungen vor. Somit wäre die geforderte Fläche auch vorhanden. Für den Verwaltungsbereich ergibt sich folgendes Bild: Der fehlende Lehrmittelraum (-20 m2) kann mittels der überzähligen Lagerflächen teilweise kompensiert werden. Gleichwohl fehlen Räume für das Sekretariat (-16 m2) und das Sprechzimmer/der Schulsozialarbeiterraum (-10 m2). Des Weiteren sind die Räume für die OGS-Leitung, die Schulleitung, sowie das Lehrerzimmer kleiner als gefordert (in der Summe -49 m2). Auch separate Räume für den Kopierer und den Server (jeweils - 4 m2) und ein Sanitätsraum (- 4 m2), fehlen (-12 m2). Vorlage Nr.: 186/2018 . Seite 4 / 4 Die über die Anforderungen der Schulbaurichtlinie hinausgehenden Flächen bei den Lager- und Hausmeisterräumen wurden nicht in die Betrachtung einbezogen. Fazit: Nach den Maßgaben der Pulheimer Schulbaurichtlinie fehlen an diesem Standort insgesamt fünf Räume und 144 m2. Bewertung des Soll-Ist an der KGS An der Kopfbuche (Standort Pulheim) Betrachtet werden hier die lt. Architektenentwurf für die Schulnutzung vorgesehenen Flächen ab dem Schuljahr 2019/20. Nach den Maßgaben der Pulheimer Schulbaurichtlinie weist das Gebäude an der Escher Str. vier Quadratmeter zu wenig auf. Hier, wie auch in dem bisher genutzten Gebäude in Stommeln, sind die geforderten acht Klassenräume vorhanden aber kleiner als gefordert (-73 m2). Dafür sind statt der vier als notwendig angesehenen Differenzierungsräume sieben vorhanden. Der Flächensaldo beträgt (auch durch größere Räume) plus 90 m2. Für die Mehrzweckräume gilt dasselbe, wie für die Klassenräume: Die Anzahl entspricht der Schulbaurichtlinie, in der Fläche fehlen hier 44 m2. Auch der Speiseraum ist zunächst 19 m2 zu klein. Dies kann als unschädlich angesehen werden, da dieser unmittelbar an einen Mehrzweckraum grenzt, welcher in der Mittagszeit ebenfalls als Speiseraum genutzt werden kann. Die geplante Bibliothek ist 5 m2 kleiner als gefordert. Der Raum für besondere Inklusionsanforderung übersteigt die geforderte Fläche um 5 m2. Somit fehlen in der Summe der pädagogischen Flächen 46 m2. Dies entspricht etwa 2 m2 pro Raum. Diese Situation wird z.T. dadurch entspannt, dass die Flure vor den kleineren Klassenräumen als Spielflure mit je rd. 70 m2 geplant sind. Als Veranstaltungsraum steht die Turnhalle zur Verfügung, hier ist der Saldo ausgeglichen. Die funktionalen und Verwaltungsflächen und Räume sind mit Ausnahme des Haushaltsraumes und des Sanitätsraumes vorhanden. Diese werden jedoch integriert in den Küchenbereich bzw. Inklusionsraum, da diese Räume entsprechend größer sind. Fazit: Bei den pädagogischen Flächen erfüllen die Architektenplanungen für den neuen Standort der KGS An der Kopfbuche die Maßgaben der Pulheimer Schulbaurichtlinie weitestgehend. Bezüglich der Räume wird die Vorgabe um zwei überschritten. Gegenüberstellung des Soll-Ist an der KGS An der Kopfbuche (Standort Stommeln und Pulheim) Aus dem Vergleich des Raum-Soll der Pulheimer Schulbaurichtlinie mit dem Raum-Ist an den Standorten Stommeln und Pulheim zeigt sich deutlich, dass mit dem Umzug der KGS An der Kopfbuche nach Pulheim eine Verbesserung der räumlichen Situation einhergeht. So stehen sieben Differenzierungsräume für acht Klassenräume zur Verfügung. Diese sind alle direkt an die Klassenräume angebunden und können so unmittelbar für den Unterricht genutzt werden. Im Gegensatz zu dem Standort in Stommeln wird künftig ein separater Speiseraum vorhanden sein, was den Anforderungen der Schulbaurichtlinie entspricht. An dem neuen Standort wird ein Raum für besondere Inklusionsanforderungen zur Verfügung stehen, was dem Profil der KGS An der Kopfbuche als Schule des gemeinsamen Lernens entgegenkommt. Auch wird die Schule im Gebäude der Gemeinschaftshauptschule über eine Bibliothek verfügen, welche in Stommeln noch fehlt. Somit tritt insgesamt eine räumliche Verbesserung für die Schule ein. Das Minus an Flächen ist den insgesamt etwas kleineren Räumen, nicht aber einem relevanten Flächendefizit geschuldet. Im Bereich der Funktional- und Verwaltungsflächen liegt die Planung über dem Soll. Da es sich um einen Umbau im Bestand handelt, sind diese Umstände vertretbar.