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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2017) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 126/2018 Erstellt am: 02.05.2018 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 19.06.2018 Rat X 10.07.2018 Betreff Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 126/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2017 und 2. die für das Jahr 2017 festgestellte Überdeckung von 1.224 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2019 bis 2021 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2017 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2017 erstellt. Die Betriebsabrechnung 2017 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 100,27 % und einer Überdeckung von 1.224 € ab. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2017 ausgewiesene Überdeckung von 1.224 € in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2019 bis 2021 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass dem Ziel der Gebührenstabilität möglichst entsprochen wird.