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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 138 Brauweiler Bereich: An der Ronne - Satzungsbeschluss (vgl. NS PA vom 05.12.2017, Top 5))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 138 Brauweiler
Bereich: An der Ronne
- Satzungsbeschluss
(vgl. NS PA vom 05.12.2017, Top 5)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 138 Brauweiler
Bereich: An der Ronne
- Satzungsbeschluss
(vgl. NS PA vom 05.12.2017, Top 5))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 133/2018 Erstellt am: 23.04.2018 Aktenzeichen: IV / 61 br Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Planungsausschuss X 20.06.2018 Rat X 10.07.2018 Betreff Bebauungsplan Nr. 138 Brauweiler Bereich: An der Ronne - Satzungsbeschluss (vgl. NS PA vom 05.12.2017, Top 5) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung / Bürgerverein / CDU / Grüne Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 133/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) den Bebauungsplan Nr. 138 Brauweiler als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 138 Brauweiler beschlossen. Die Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 31.01.2018 bis zum 07.03.2018. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 31.01.2018 um Stellungnahme gebeten. Seitens der Öffentlichkeit und der Behörden gingen keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen ein. Die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung des Bebauungsplans wurden nach Schreiben des zuständigen Fachamts zur Entwässerung bzw. zum Niederschlagswasser und Abwasser modifiziert. Da es sich dabei lediglich um eine geringfügige Änderung des Bebauungsplanes handelt, ist keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erforderlich. Die Änderungen sind in den textlichen Festsetzungen bzw. der Begründung zum Satzungsbeschluss entsprechend markiert. Somit kann der Planungsausschuss dem Rat empfehlen, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 138 zu fassen.