Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
134/2018
Erstellt am:
14.05.2018
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
19.06.2018
Rat
X
10.07.2018
Betreff
Betriebsabrechnung Abfallbeseitigung 2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 134/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2017 und
2. die für das Jahr 2017 festgestellte Überdeckung von 204.091 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2019 bis 2021 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2017 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2017 erstellt.
Die Betriebsabrechnung schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 106,02 % und einer Überdeckung von 204.091 €
ab.
Insgesamt sind rund 79,5 T€ / 1,9 % geringere Kosten als kalkuliert abgerechnet worden. Die Nebenerträge lagen im
Gesamtergebnis rund 138,4 T€ / 23,0 % über den Kalkulationsannahmen. Hauptgründe sind jeweils etwas geringerer
Aufwand bei Unternehmerentgelten, Verwertungs- bzw. Beseitigungsgebühren und Eigenleistungen. Die Marktpreisentwicklung führte zu deutlich gestiegenen Papiererlösen und ist hauptursächlich für die höheren Nebenerträge.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2017 ausgewiesene Überdeckung von 204.091 € in den
Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2019 bis 2021 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass
möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.