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Beschlussvorlage (Baumaßnahme „Regenwasserkanalsanierung vom Buschweg bis Albrecht-Dürer-Straße“ hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Beschlussvorlage (Baumaßnahme „Regenwasserkanalsanierung vom Buschweg bis Albrecht-Dürer-Straße“
hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung) Beschlussvorlage (Baumaßnahme „Regenwasserkanalsanierung vom Buschweg bis Albrecht-Dürer-Straße“
hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 146/2018 Erstellt am: 04.05.2018 Aktenzeichen: IV / 661 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 19.06.2018 Rat X 10.07.2018 Betreff Baumaßnahme „Regenwasserkanalsanierung vom Buschweg bis Albrecht-Dürer-Straße“ hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 4.300.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 610.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja 2019 3.000.000 € 2020 690.000 € nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Für die Erteilung eines Bauauftrags in 2018 fehlt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 690.000 € für das Jahr 2020 auf dem Auftragssachkonto M 66111303.7831000 „Regenwasserkanalsanierung vom Buschweg bis Albrecht-Dürer-Straße“. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung wird aus dem Auftragssachkonto M 66110301.7831000 „Hauptsammler Pulheim, Escher Str. (Jägerstr. bis Friedrich-Ebert-Str.) erfolgen. Vorlage Nr.: 146/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 690.000,-€ bei dem Auftragssachkonto M 66111303.7831000 „Regenwasserkanalsanierung vom Buschweg bis Albrecht-Dürer-Straße". Zur Deckung wird die nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei dem Auftragssachkonto M66110301 7831000 „Hauptsammler Pulheim, Escher Str. (Jägerstr. bis Friedrich-Ebert-Str.)“ herangezogen. Erläuterungen Die Verwaltung berichtete am 02.05.2018 (Vorlage Nr. 117/2018) in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr zum Sachstand der Baumaßnahme. Das planende lngenieurbüro hat der Verwaltung zwischenzeitlich die Entwurfsplanung zum Objekt vorgelegt. Die weitere Vorgehensweise sieht vor, eine Bürgerinformationsveranstaltung am 05.07.2018 durchzuführen und noch im Oktober dieses Jahres mit dem Bau zu beginnen, damit insbesondere der Bauabschnitt im Bereich der Worringer Straße / Am Sportzentrum bis zum Beginn des Umbaus der Rathauskreuzung abgeschlossen werden kann. Die für die Maßnahme benötigten Mittel stehen im Haushalt bzw. im Investitionsprogramm bereit. Auch liegt eine Verpflichtungsermächtigung für die im Jahre 2019 eingeplanten Mittel vor. Allerdings fehlt für die Erteilung eines Bauauftrags eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 690.000 € für das Jahr 2020. Laut Gemeindeordnung NRW darf der Höchstbetrag der für das jeweilige Jahr veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten werden. Zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen dürfen nur außerplanmäßig eingegangen werden, wenn im Gegenzug eine andere Verpflichtungsermächtigung nicht benötigt wird und daher zur Deckung herangezogen werden kann. Diese überplanmäßige Bereitstellung muss von HFA bzw. vom Rat beschlossen werden. Zur Deckung kann eine für den Hauptsammler Escher Straße vorgesehene Verpflichtungsermächtigung eingesetzt werden, da die Maßnahme sich noch in der Planungsphase befindet und eine Ausschreibung und Beauftragung in diesem Jahr nicht in Betracht kommt.