Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
146/2018
Erstellt am:
04.05.2018
Aktenzeichen:
IV / 661
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
19.06.2018
Rat
X
10.07.2018
Betreff
Baumaßnahme „Regenwasserkanalsanierung vom Buschweg bis Albrecht-Dürer-Straße“
hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
4.300.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
610.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
2019
3.000.000 €
2020
690.000 €
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Für die Erteilung eines Bauauftrags in 2018 fehlt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 690.000 € für das Jahr 2020 auf dem Auftragssachkonto M 66111303.7831000
„Regenwasserkanalsanierung vom Buschweg bis Albrecht-Dürer-Straße“. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung wird aus dem Auftragssachkonto M 66110301.7831000 „Hauptsammler Pulheim, Escher Str. (Jägerstr. bis Friedrich-Ebert-Str.) erfolgen.
Vorlage Nr.: 146/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 690.000,-€ bei dem Auftragssachkonto M 66111303.7831000 „Regenwasserkanalsanierung vom
Buschweg bis Albrecht-Dürer-Straße". Zur Deckung wird die nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei dem Auftragssachkonto M66110301 7831000 „Hauptsammler Pulheim, Escher Str. (Jägerstr. bis Friedrich-Ebert-Str.)“ herangezogen.
Erläuterungen
Die Verwaltung berichtete am 02.05.2018 (Vorlage Nr. 117/2018) in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und
Verkehr zum Sachstand der Baumaßnahme.
Das planende lngenieurbüro hat der Verwaltung zwischenzeitlich die Entwurfsplanung zum Objekt vorgelegt. Die weitere
Vorgehensweise sieht vor, eine Bürgerinformationsveranstaltung am 05.07.2018 durchzuführen und noch im Oktober
dieses Jahres mit dem Bau zu beginnen, damit insbesondere der Bauabschnitt im Bereich der Worringer Straße / Am
Sportzentrum bis zum Beginn des Umbaus der Rathauskreuzung abgeschlossen werden kann.
Die für die Maßnahme benötigten Mittel stehen im Haushalt bzw. im Investitionsprogramm bereit. Auch liegt eine Verpflichtungsermächtigung für die im Jahre 2019 eingeplanten Mittel vor. Allerdings fehlt für die Erteilung eines Bauauftrags eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 690.000 € für das Jahr 2020.
Laut Gemeindeordnung NRW darf der Höchstbetrag der für das jeweilige Jahr veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten werden. Zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen dürfen nur außerplanmäßig eingegangen
werden, wenn im Gegenzug eine andere Verpflichtungsermächtigung nicht benötigt wird und daher zur Deckung herangezogen werden kann. Diese überplanmäßige Bereitstellung muss von HFA bzw. vom Rat beschlossen werden.
Zur Deckung kann eine für den Hauptsammler Escher Straße vorgesehene Verpflichtungsermächtigung eingesetzt werden, da die Maßnahme sich noch in der Planungsphase befindet und eine Ausschreibung und Beauftragung in diesem
Jahr nicht in Betracht kommt.