Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
149/2018
Erstellt am:
14.05.2018
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
20.06.2018
Rat
X
10.07.2018
Betreff
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 18.6 A Sinnersdorf (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 134 Sinnersdorf)
Anpassung der Darstellung von "Grünfläche" in "Wohnbaufläche" (W-Fläche)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 149/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 134 Sinnersdorf (südlich Siegstraße, östlich Randkanal) den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der
Berichtigung anzupassen. Die Anpassung beinhaltet die Umwandlung eines bisher als Grünfläche (Bolzplatz) dargestellten Areals zu Wohnbaufläche.
Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Erläuterungen
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan aufgestellt werden, wenn er
von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist;
die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf wurde am 20.03.2018 vom Rat als Satzung beschlossen. Die Aufstellung erfolgte als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren gemäß § 13a BauGB. In seinem Geltungsbereich wurden
ausschließlich allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt ist das fragliche Areal als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz
dargestellt. Die im Bebauungsplan vorgenommene Wohngebietsausweisung stellt eine städtebaulich sinnvolle, bedarfsorientierte Folgenutzung des nicht mehr als Grün- und Bolzplatzfläche benötigten Areals dar. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird durch den Plan nicht beeinträchtigt.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises soll in Kürze erfolgen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Die noch abweichende
Darstellung des Flächennutzungsplans ist durch Berichtigung anzupassen.
Die Anpassung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung Teilbereich 18.6 A Sinnersdorf (Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 134 Sinnersdorf). Der Plan mit der Berichtigung ist in Anlage beigefügt.