Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
168/2018
Erstellt am:
29.05.2018
Aktenzeichen:
40 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
19.06.2018
Betreff
Einrichtung des neu geschaffenen Themenraums an der Wolfhelmschule - Aufhebung des Sperrvermerks
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
9.000,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
9.000,00 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 168/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufhebung der Sperrvermerke im Haushalt 2018 auf folgenden Konten:
M 40880047.7827000 „Erweiterung OGS; Beschaffung zw. 60 - 410 € netto“ i.H.v.
9.000,00 €
03/01/01.5236050/7236050 „Unterhaltung / Beschaffung < 60 € netto OGS“ i.H.v.
1.000,00 €
und Verwendung der Mittel für die Einrichtung des neu geschaffenen Themenraums und erforderlichen Kleinmaterials.
Erläuterungen
Der Raum soll mit leicht zu reinigenden Stühlen, Tischen, Schrankkombinationen und Regalen so gestaltet werden, dass
er für die vorgesehene Nutzung als Kreativraum ein praktisches Umfeld bietet.
Nach den vorliegenden Angeboten ist dafür mit Ausgaben in Höhe von bis zu 9.000,00 € zu rechen.
Für die Anschaffung von erforderlichem Spiel- und Bastelmaterial, wie für die Aufstockung des vorhandenen Geschirrs
für den OGS Betrieb, bittet die Schulleitung darüber hinaus um die Freigabe von 1.000,00 € für Beschaffungen < 60,00 €
netto.