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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Rhein-Erft-Kreises)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 143/2018 Erstellt am: 08.05.2018 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss X nö. Sitzung Termin 13.06.2018 Betreff Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Rhein-Erft-Kreises Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 143/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Rhein-Erft-Kreis zum mit Schreiben vom 21.03.2018 übersandten Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes (4. Fortschreibung Stand 7/2017) folgende Stellungnahme zu übersenden: „Es bestehen meinerseits keine Bedenken gegen die 4. Fortschreibung des AWK mit Entwurfsstand Juli 2017, übersandt mit Ihrem Schreiben vom 21.03.2018.“ Erläuterungen Mit Schreiben vom 21.03.2018 hat der Rhein-Erft-Kreis (s. Anlage 1) der Verwaltung den Entwurf zur 4. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) des Rhein-Erft-Kreises übersandt und um Stellungnahme bis zum 29.06.2018 gebeten. Dieser Entwurf ist im Ratsinformationssystem als Anlage 3 eingefügt. Er wurde aufgrund des Umfangs von 74 Seiten dem Vorlagendruck nicht beigefügt. Eine Zusammenfassung der Ziele des AWK befindet sich auf den Seiten 62 und 63 des Entwurfes. Die Zusammenfassung ist als Anlage 2 beigefügt. Hintergrund der 4. Fortschreibung des AWK ist die Beendigung der Laufzeit der bestehenden Entsorgungsverträge des Rhein-Erft-Kreises am 31.12.2020. Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt, seine Entsorgungsleistungen ab dem 01.01.2021 nach europaweiter Ausschreibung neu zu vergeben. Da ein solches Vergabeverfahren einen deutlichen zeitlichen Vorlauf erfordert, bittet der Rhein-Erft-Kreis bereits in diesem Jahr um Stellungnahme der Kommunen zur Fortschreibung des AWK. Das AWK wird als Grundlage für das Leistungsverzeichnis dienen. Die einzige wesentliche Änderung im AWK betrifft die vom Rhein-Erft-Kreis ab dem Jahr 2021 beabsichtigte vorgeschaltete Vergärungsstufe bezüglich der von den Kommunen gesammelten und angelieferten Bioabfälle. Hierdurch soll die Möglichkeit genutzt werden, einen energetischen Nutzen zu erzielen (s. Seiten 51 bis 53 des AWK-Entwurfes). Pulheim erreicht bei den Bioabfällen einschließlich Grünschnitt bereits heute fast die Zielwert-Sammelmenge des Abfallwirtschaftsplanes des Landes NRW für das Jahr 2021 mit 160 Kg je Einwohner im Jahr (Mittelwert Sammelmenge Pulheim 2015 - 2017: 157,66 Kg/E). Sobald der Rhein-Erft-Kreis eine Vergärungsstufe für die Bioabfälle eingeführt hat, können auch in Pulheim gekochte Speisereste über die Biotonne eingesammelt und problemlos vom Auftragsunternehmen des Rhein-Erft-Kreises verwertet werden. Mit gekochten Speiseresten von privaten Haushalten (gewerbliche Speisereste, z. B. von Restaurants, sind gesondert zu entsorgen) wird der Jahreszielwert von 160 Kg / E bezüglich der gesammelten Bioabfälle in Pulheim voraussichtlich erreicht werden. Da die Sammelmenge der gekochten Speisereste heute überwiegend in der Restmülltonne entsorgt wird, würde die Restmüllmenge mit den derzeit mit Abstand höchsten Verwertungs- und Beseitigungskosten entsprechend reduziert werden. Für Pulheim ergeben sich aktuell keine Änderungsnotwendigkeiten aus der 4. Fortschreibung des AWK des Rhein-ErftKreises.