Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
143/2018
Erstellt am:
08.05.2018
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
13.06.2018
Betreff
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Rhein-Erft-Kreises
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 143/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Rhein-Erft-Kreis zum mit Schreiben vom 21.03.2018 übersandten
Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes (4. Fortschreibung Stand 7/2017) folgende Stellungnahme zu übersenden:
„Es bestehen meinerseits keine Bedenken gegen die 4. Fortschreibung des AWK mit Entwurfsstand Juli 2017, übersandt
mit Ihrem Schreiben vom 21.03.2018.“
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 21.03.2018 hat der Rhein-Erft-Kreis (s. Anlage 1) der Verwaltung den Entwurf zur 4. Fortschreibung
des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) des Rhein-Erft-Kreises übersandt und um Stellungnahme bis zum 29.06.2018
gebeten. Dieser Entwurf ist im Ratsinformationssystem als Anlage 3 eingefügt. Er wurde aufgrund des Umfangs von 74
Seiten dem Vorlagendruck nicht beigefügt. Eine Zusammenfassung der Ziele des AWK befindet sich auf den Seiten 62
und 63 des Entwurfes. Die Zusammenfassung ist als Anlage 2 beigefügt.
Hintergrund der 4. Fortschreibung des AWK ist die Beendigung der Laufzeit der bestehenden Entsorgungsverträge des
Rhein-Erft-Kreises am 31.12.2020. Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt, seine Entsorgungsleistungen ab dem 01.01.2021
nach europaweiter Ausschreibung neu zu vergeben. Da ein solches Vergabeverfahren einen deutlichen zeitlichen Vorlauf erfordert, bittet der Rhein-Erft-Kreis bereits in diesem Jahr um Stellungnahme der Kommunen zur Fortschreibung
des AWK. Das AWK wird als Grundlage für das Leistungsverzeichnis dienen.
Die einzige wesentliche Änderung im AWK betrifft die vom Rhein-Erft-Kreis ab dem Jahr 2021 beabsichtigte vorgeschaltete Vergärungsstufe bezüglich der von den Kommunen gesammelten und angelieferten Bioabfälle. Hierdurch soll die
Möglichkeit genutzt werden, einen energetischen Nutzen zu erzielen (s. Seiten 51 bis 53 des AWK-Entwurfes).
Pulheim erreicht bei den Bioabfällen einschließlich Grünschnitt bereits heute fast die Zielwert-Sammelmenge des Abfallwirtschaftsplanes des Landes NRW für das Jahr 2021 mit 160 Kg je Einwohner im Jahr (Mittelwert Sammelmenge
Pulheim 2015 - 2017: 157,66 Kg/E).
Sobald der Rhein-Erft-Kreis eine Vergärungsstufe für die Bioabfälle eingeführt hat, können auch in Pulheim gekochte
Speisereste über die Biotonne eingesammelt und problemlos vom Auftragsunternehmen des Rhein-Erft-Kreises verwertet werden. Mit gekochten Speiseresten von privaten Haushalten (gewerbliche Speisereste, z. B. von Restaurants, sind
gesondert zu entsorgen) wird der Jahreszielwert von 160 Kg / E bezüglich der gesammelten Bioabfälle in Pulheim voraussichtlich erreicht werden. Da die Sammelmenge der gekochten Speisereste heute überwiegend in der Restmülltonne entsorgt wird, würde die Restmüllmenge mit den derzeit mit Abstand höchsten Verwertungs- und Beseitigungskosten
entsprechend reduziert werden.
Für Pulheim ergeben sich aktuell keine Änderungsnotwendigkeiten aus der 4. Fortschreibung des AWK des Rhein-ErftKreises.