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Beschlussvorlage (Letzte Ruhestätte für Totenaschen "Ort der ewigen Ruhe")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 145/2018 Erstellt am: 04.05.2018 Aktenzeichen: III/70 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss X nö. Sitzung Termin 13.06.2018 Betreff Letzte Ruhestätte für Totenaschen "Ort der ewigen Ruhe" Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 145/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss beschließt, für die letzte Ruhestätte von Totenasche einen „Ort der ewigen Ruhe“ auf einem der großen Friedhöfe in Pulheim, Stommeln oder Brauweiler rechtzeitig vor Ablauf der ersten Ruhefristen zu errichten. Dem zuständigen Ausschuss ist vor Beginn der Arbeiten ein konkreter Gestaltungsvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen. Erläuterungen Mit der Errichtung der ersten Urnenwand auf dem Friedhof Blumenstraße stellt sich auch die Frage, was mit den dort beigesetzten Totenaschen nach Ablauf der Ruhefrist passieren soll. Die Verwaltung erreichen bereits heute Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die an dieser Bestattungsform interessiert sind. Wie bei vielen anderen Kommunen auch, kann die Totenasche auf dem jeweiligen Friedhof an geeigneter Stelle verstreut und die Überurne wird je nach Material ordnungsgemäß entsorgt werden. Damit bliebe die Totenasche auf geweihtem Boden. Die Verwaltung präferiert für die Totenasche nach Ablauf der Ruhefrist die Errichtung eines „Ortes der ewigen Ruhe“. Das Konzept des „Ortes der ewigen Ruhe“ sieht vor, für die Totenaschen nach Ablauf der Ruhefrist einen pietätvollen und angemessenen Platz zu schaffen, an dem Angehörige auch weiterhin einen Ort der Trauer finden. Hierzu wird ein brunnenähnliches Bauwerk errichtet, das anders als ein Brunnen oben jedoch verschlossen ist. Nachdem der „Ort der ewigen Ruhe“ befüllt ist, wird er für die Ewigkeit verschlossen und besteht so lange, wie der Friedhof selber. Der „Ort der ewigen Ruhe“ soll auf einem der vier großen Friedhöfe, Pulheim, Stommeln oder Brauweiler errichtet werden. Da die ersten Ruhefristen 2038 ablaufen, ist der Zeitpunkt der Errichtung noch offen. Der „Ort der ewigen Ruhe“ soll aber spätestens drei Jahre vor Ablauf der ersten Ruhefristen errichtet sein. Zu diesem Zeitpunkt wird über die konkrete Gestaltung zu entscheiden sein.