Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
145/2018
Erstellt am:
04.05.2018
Aktenzeichen:
III/70
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
13.06.2018
Betreff
Letzte Ruhestätte für Totenaschen "Ort der ewigen Ruhe"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 145/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss beschließt, für die letzte Ruhestätte von Totenasche einen „Ort der ewigen Ruhe“ auf einem der
großen Friedhöfe in Pulheim, Stommeln oder Brauweiler rechtzeitig vor Ablauf der ersten Ruhefristen zu errichten.
Dem zuständigen Ausschuss ist vor Beginn der Arbeiten ein konkreter Gestaltungsvorschlag zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Erläuterungen
Mit der Errichtung der ersten Urnenwand auf dem Friedhof Blumenstraße stellt sich auch die Frage, was mit den dort
beigesetzten Totenaschen nach Ablauf der Ruhefrist passieren soll. Die Verwaltung erreichen bereits heute Anfragen
von Bürgerinnen und Bürgern, die an dieser Bestattungsform interessiert sind.
Wie bei vielen anderen Kommunen auch, kann die Totenasche auf dem jeweiligen Friedhof an geeigneter Stelle verstreut und die Überurne wird je nach Material ordnungsgemäß entsorgt werden. Damit bliebe die Totenasche auf geweihtem Boden.
Die Verwaltung präferiert für die Totenasche nach Ablauf der Ruhefrist die Errichtung eines „Ortes der ewigen Ruhe“.
Das Konzept des „Ortes der ewigen Ruhe“ sieht vor, für die Totenaschen nach Ablauf der Ruhefrist einen pietätvollen
und angemessenen Platz zu schaffen, an dem Angehörige auch weiterhin einen Ort der Trauer finden. Hierzu wird ein
brunnenähnliches Bauwerk errichtet, das anders als ein Brunnen oben jedoch verschlossen ist.
Nachdem der „Ort der ewigen Ruhe“ befüllt ist, wird er für die Ewigkeit verschlossen und besteht so lange, wie der
Friedhof selber.
Der „Ort der ewigen Ruhe“ soll auf einem der vier großen Friedhöfe, Pulheim, Stommeln oder Brauweiler errichtet werden. Da die ersten Ruhefristen 2038 ablaufen, ist der Zeitpunkt der Errichtung noch offen. Der „Ort der ewigen Ruhe“
soll aber spätestens drei Jahre vor Ablauf der ersten Ruhefristen errichtet sein. Zu diesem Zeitpunkt wird über die konkrete Gestaltung zu entscheiden sein.