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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim Bereich: Steinstraße Aufstellung gem. §13a BauGB Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
20.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim 
Bereich: Steinstraße
Aufstellung gem. §13a BauGB
Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden gem.    § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim 
Bereich: Steinstraße
Aufstellung gem. §13a BauGB
Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden gem.    § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim 
Bereich: Steinstraße
Aufstellung gem. §13a BauGB
Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden gem.    § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 154/2018 Erstellt am: 17.05.2018 Aktenzeichen: IV / 61 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 13.06.2018 Planungsausschuss X 20.06.2018 Betreff Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim Bereich: Steinstraße Aufstellung gem. §13a BauGB Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 154/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 139 Pulheim – Steinstraße. 2. Überplant und aufgehoben werden Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 35.1 Pulheim (Bereich: Ortskern) Nr. 35.9 Pulheim (Bereich: Bahnhofsumfeld Pulheim) Nr. 35.10 Pulheim (Bereich: Kultur- und Medienzentrum) Nr. 35.10 Pulheim (Bereich: Stommeler Tor) Ziel der Planung ist die planrechtliche Anpassung überwiegend bereits festgesetzter Straßenverkehrsflächen im Bereich und Umfeld der zentralen Rathauskreuzung in Pulheim sowie im südlichen Bereich des Geltungsbereiches die Erweiterung von Stellplatzflächen. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 3. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) erfüllt. 4. Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst werden (Darstellung des großen Parkplatzes als Verkehrsfläche) 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuführen. Erläuterungen Der Straßenknoten Rathausstraße/Steinstraße am Pulheimer Rathaus ist Unfallhäufungsstelle. Seine verkehrliche Belastung wird durch die in Planung bzw. Realisierung befindlichen südlichen Pulheimer Siedlungsflächen weiter steigen. Auch die Fertigstellung der Westumgehung von Sinnersdorf lässt eine Zunahme des Kfz-Aufkommens an dieser Kreuzung erwarten. Um die Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehre zukünftig konfliktfreier abwickeln zu können, müssen umfassende bauliche Maßnahmen zwecks Kapazitätssteigerung vorgenommen werden. Im Einzelnen bedeutet dies, dass alle vier Fahrtrichtungen zukünftig mit einer gesonderten Linksabbiegerspur ausgestattet werden, ferner werden neue Rechtsabbiegespuren eingerichtet. Um dies zu gewährleisten, werden die Straßenprofile verbreitert und bauliche Veränderungen an der Unterführung mittels einer Verschiebung der Stützwand vorgenommen. Zur besseren Führung des Radverkehrs werden in Korrespondenz mit der Aufweitung des Straßenprofils auch die Gehund Radwege verbreitert. Dadurch können die Schutzstreifen für Radfahrer beibehalten und zusätzlich ein neuer Radweg von der Rathauskreuzung bis zum Kreisel Sonnenallee errichtet werden. Der einseitige Zweirichtungsradverkehr wird in diesem Bereich somit durch zwei Einrichtungsradwege ersetzt und der Rad- vom Fußgängerverkehr entkoppelt. Vorlage Nr.: 154/2018 . Seite 3 / 3 In dieser Konsequenz entfällt die Notwendigkeit für Radfahrer, zum Geradeausfahren im Kreuzungsbereich die Straßenseite zu wechseln. Die Abwicklung des Fußgängerverkehrs wird neben der Trennung vom Radverkehr und einer Verbreiterung der Fußwege künftig durch eine bauliche Erweiterung der Dreiecksinsel in Fahrtrichtung Geyen sichergestellt. Zudem wird eine Querungshilfe in der Steinstraße vor dem Kultur- und Medienzentrum bzw. Parkplatz Steinstraße eingerichtet. In die „Ertüchtigungs-Planung“ für den Knoten wurden – als flankierende Maßnahmen – auch die heutige Rasen- bzw. Stellplatzfläche zwischen Köstersaal und Jakobstraße sowie die heutige Parkplatzanlage westlich der Steinstraße einschließlich der in Richtung ALDI-Grundstück gelegenen Rasenfläche einbezogen. Die Umbaumaßnahmen am Knotenpunkt und an den Stellplatzanlagen führen zu Eingriffen in die vorhandenen Grünflächen. So müssen die Böschungen zwischen Steinstraße und Bahnunterführung verschoben werden, zudem müssen die Bäume vor dem Postgelände entlang der Steinstraße entfernt und die Beetfläche vor dem Rathaus verkleinert werden. In Folge der Vergrößerung der Stellplatzfläche an der Steinstraße und der Umsiedlung des Containerstandortes muss der Grünstreifen verschoben und nahezu alle Bäume entfernt werden. Im Zuge der Neugestaltung werden diese jedoch durch Neupflanzungen ersetzt. Es ist erklärtes Ziel, die baulichen Maßnahmen im Jahr 2019 durchzuführen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet / fand im Zuge der Entwurfsvorstellung am 06.Juni im Köstersaal statt.