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Beschlussvorlage (Anpassung der Rekultivierungsplanung der ehemaligen Nassabgrabung der Firma Adolf Josef Schorn an der Stadtgrenze Pulheim/Köln Stellungnahme)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
20.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Beschlussvorlage (Anpassung der Rekultivierungsplanung der ehemaligen Nassabgrabung der Firma Adolf Josef Schorn an der Stadtgrenze Pulheim/Köln
Stellungnahme) Beschlussvorlage (Anpassung der Rekultivierungsplanung der ehemaligen Nassabgrabung der Firma Adolf Josef Schorn an der Stadtgrenze Pulheim/Köln
Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 160/2018 Erstellt am: 23.05.2018 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 13.06.2018 Planungsausschuss X 20.06.2018 Betreff Anpassung der Rekultivierungsplanung der ehemaligen Nassabgrabung der Firma Adolf Josef Schorn an der Stadtgrenze Pulheim/Köln Stellungnahme Veranlasser/in / Antragsteller/in Rhein-Erft-Kreis Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 160/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Rhein-Erft-Kreis die in der Anlage 7 beigefügte Stellungnahme zur geänderten Rekultivierungsplanung der ehemaligen Nassabgrabung der Firma Adolf Schorn, Gemarkung Pulheim, Flur 1, Flurstücke 114 bis 116, zuzuleiten. Der Planungsausschuss schließt dem Beschluss des Umweltausschusses an. Erläuterungen Mit Schreiben vom 17.04.2018 bittet der Rhein-Erft-Kreis um Stellungnahme zu einer geänderten Rekultivierungsplanung der ehemaligen Nassabgrabung der Firma Adolf Schorn (s. Anlage 1). Es handelt sich um die Flächen in der Gemarkung Pulheim, Flur 1, Flurstücke 114 bis 116. Die Kiesgrube liegt an der Stadtgrenze zu Köln (s. Lageplan, Anlage 2). Die Frist zur Stellungnahme wurde bis Ende Juni 2018 verlängert, damit die Angelegenheit in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden kann. In den Jahren 2006 und 2007 hatte sich der Umwelt- und Planungsausschuss in mehreren Sitzungen bereits mit der Rekultivierungsplanung für diese ehemalige Nassabgrabung beschäftigt und dem Rhein-Erft-Kreis Stellungnahmen zugeleitet. Die Unterlagen sind als Anlage 6 beigefügt. Neuerlicher Anlass der geänderten Rekultivierungsplanung ist das Einbeziehen der unmittelbar an die Nassabgrabung angrenzenden Trockenabgrabung auf Kölner Stadtgebiet, für die eine Verlängerung der Nutzung beantragt ist. Da die Flächen der ehemaligen Nassabgrabung und der Trockenabgrabung ineinander übergehen, wurde jetzt zwischen der Stadt Köln und dem Rhein-Erft-Kreis eine für diese Flächen gemeinsame Rekultivierungsplanung erarbeitet (Anlagen 3 bis 5). Auch die veränderte Rechtslage zum Artenschutz wurde bei dieser neuen Planung berücksichtigt. Da sich nur ein relativ kleiner Bereich der ehemaligen Nassabgrabung auf Pulheimer Stadtgebiet befindet, ergeben sich hier nur wenige Änderungen: Es soll auf den ursprünglich vorgesehenen dauerhaften Unterhaltungsweg mit Zufahrt von der nördlichen Böschung verzichtet werden und die lehmgedichteten Flachwassertümpel am Fuß der Uferschwalbensteilböschung sollen entfallen. Einziger Nachteil der vorgelegten Planung ist aus Sicht der Verwaltung die Verlängerung des Rekultivierungszeitraums bis Ende 2029. Allerdings werden voraussichtlich große Teile der Nassabgrabung weit vor dem Ende dieses Zeitraums rekultiviert sein, da sich schon jetzt durch Sukzession Baum- und Strauchbestand angesiedelt hat, der laut Planung überwiegend erhalten werden soll. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Firma Schorn im Bereich Pulheim weite Böschungsbereiche durch die 2006/2007 geforderten Vorschüttungen bereits gesichert hat. Vorschüttungen müssen lediglich noch im südlichen Bereich der Nassabgrabung durchgeführt werden, um eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung der angrenzenden Wegeparzelle dauerhaft zu verhindern. Dieser Bereich (Schnitt F) liegt auf Kölner Stadtgebiet. Da sich die grundsätzliche Zielsetzung der Rekultivierung durch die Planänderung nicht wesentlich verändert hat, schlägt die Verwaltung vor, der jetzt vorgelegten Rekultivierungsplanung zuzustimmen und die in der Anlage 7 beigefügte Stellungnahme abzugeben.