Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
20.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
160/2018
Erstellt am:
23.05.2018
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
13.06.2018
Planungsausschuss
X
20.06.2018
Betreff
Anpassung der Rekultivierungsplanung der ehemaligen Nassabgrabung der Firma Adolf Josef Schorn an der
Stadtgrenze Pulheim/Köln
Stellungnahme
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Rhein-Erft-Kreis
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 160/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Rhein-Erft-Kreis die in der Anlage 7 beigefügte Stellungnahme
zur geänderten Rekultivierungsplanung der ehemaligen Nassabgrabung der Firma Adolf Schorn, Gemarkung Pulheim,
Flur 1, Flurstücke 114 bis 116, zuzuleiten.
Der Planungsausschuss schließt dem Beschluss des Umweltausschusses an.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 17.04.2018 bittet der Rhein-Erft-Kreis um Stellungnahme zu einer geänderten Rekultivierungsplanung der ehemaligen Nassabgrabung der Firma Adolf Schorn (s. Anlage 1). Es handelt sich um die Flächen in der Gemarkung Pulheim, Flur 1, Flurstücke 114 bis 116. Die Kiesgrube liegt an der Stadtgrenze zu Köln (s. Lageplan,
Anlage 2).
Die Frist zur Stellungnahme wurde bis Ende Juni 2018 verlängert, damit die Angelegenheit in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden kann.
In den Jahren 2006 und 2007 hatte sich der Umwelt- und Planungsausschuss in mehreren Sitzungen bereits mit der
Rekultivierungsplanung für diese ehemalige Nassabgrabung beschäftigt und dem Rhein-Erft-Kreis Stellungnahmen
zugeleitet. Die Unterlagen sind als Anlage 6 beigefügt.
Neuerlicher Anlass der geänderten Rekultivierungsplanung ist das Einbeziehen der unmittelbar an die Nassabgrabung
angrenzenden Trockenabgrabung auf Kölner Stadtgebiet, für die eine Verlängerung der Nutzung beantragt ist. Da die
Flächen der ehemaligen Nassabgrabung und der Trockenabgrabung ineinander übergehen, wurde jetzt zwischen der
Stadt Köln und dem Rhein-Erft-Kreis eine für diese Flächen gemeinsame Rekultivierungsplanung erarbeitet (Anlagen 3
bis 5). Auch die veränderte Rechtslage zum Artenschutz wurde bei dieser neuen Planung berücksichtigt.
Da sich nur ein relativ kleiner Bereich der ehemaligen Nassabgrabung auf Pulheimer Stadtgebiet befindet, ergeben sich
hier nur wenige Änderungen:
Es soll auf den ursprünglich vorgesehenen dauerhaften Unterhaltungsweg mit Zufahrt von der nördlichen Böschung
verzichtet werden und die lehmgedichteten Flachwassertümpel am Fuß der Uferschwalbensteilböschung sollen entfallen. Einziger Nachteil der vorgelegten Planung ist aus Sicht der Verwaltung die Verlängerung des Rekultivierungszeitraums bis Ende 2029. Allerdings werden voraussichtlich große Teile der Nassabgrabung weit vor dem Ende dieses
Zeitraums rekultiviert sein, da sich schon jetzt durch Sukzession Baum- und Strauchbestand angesiedelt hat, der laut
Planung überwiegend erhalten werden soll.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Firma Schorn im Bereich Pulheim weite Böschungsbereiche durch die
2006/2007 geforderten Vorschüttungen bereits gesichert hat. Vorschüttungen müssen lediglich noch im südlichen Bereich der Nassabgrabung durchgeführt werden, um eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung der angrenzenden Wegeparzelle dauerhaft zu verhindern. Dieser Bereich (Schnitt F) liegt auf Kölner Stadtgebiet.
Da sich die grundsätzliche Zielsetzung der Rekultivierung durch die Planänderung nicht wesentlich verändert hat,
schlägt die Verwaltung vor, der jetzt vorgelegten Rekultivierungsplanung zuzustimmen und die in der Anlage 7 beigefügte Stellungnahme abzugeben.