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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen)

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Inhalt der Datei

Erstellt am: 75/2018 1. Ergänzung 25.05.2018 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage Nr.: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 13.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X 28.06.2018 Betreff Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen Veranlasser/in / Antragsteller/in Sachkundige Einwohnerin Frau Braun Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 75/2018 1. Ergänzung . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschluss empfiehlt dem Liegenschafts-und Hochbauausschuss zu beschließen, der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beschließt, dass die Verwaltung die Richtlinien für die Verpachtung von Ackerland insgesamt überarbeitet und den Ausschüssen als Beschlussvorlage vorlegt. In diesem Zusammenhang soll der vorgelegte Antrag nach § 24 GO NRW zum Verbot von Glyphosat und anderen Totalherbiziden sowie von Neonikotinoiden erörtert werden. Erläuterungen Mit Schreiben vom 12.11.2017 stellt die stellvertretende sachkundige Bürgerin im Umweltausschuss Frau Sabine Braun einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW den Antrag, dass auf verpachteten kommunalen Agrarflächen zukünftig auf den Einsatz von Glyphosat und von anderen Totalherbiziden sowie auf Neonikotinoide verzichtet werden soll. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Antrag ist umfangreich begründet. Der Antrag wurde in den zuständigen Ratsgremien beraten. Zur Entscheidungsfindung wurde die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme der Ortslandwirte, der Landwirtschaftskammer, des Landwirtschaftsverbandes, des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sowie des Gesundheitsamtes zu dem Antrag einzuholen. Mit Schreiben vom 02.05.2018 wurden die vorgenannten Personen und Organisationen um Stellungnahme mit Frist bis zum 25.05.2018 gebeten. Bis zum 25.05.2018 sind 8 Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen sind als Anlage 2 bis 9 der Vorlage beigefügt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Landwirte und ihre Interessenvertretungen den Bürgerantrag ablehnen und den weiteren Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoiden auf städtischen Pachtflächen befürworten (Anlagen 4 bis 8), während die Umweltverbände den Bürgerantrag unterstützen und den Einsatz der Mittel ablehnen (Anlagen 2 und 3). Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes ist als Anlage 9 beigefügt. Der vorliegende Antrag gemäß § 24 GO NRW zielt auf Berücksichtigung eines ökologischen Kriteriums bei der Verpachtung von Ackerland ab. Auch vor dem Hintergrund der divergierenden Stellungnahmen wird die Auffassung vertreten, dass ein Kriterienkatalog für eine Verpachtung in sich kohärent sein sollte. Bei einer etwaigen Aufnahme weiterer Kriterien bedarf dieser insgesamt einer Überarbeitung. Daher wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, den Kriterienkatalog für die Verpachtung von städtischem Ackerland insgesamt zu überarbeiten und den Fachausschüssen zur Entscheidung vorzulegen. Im Rahmen dieser Erarbeitung soll auch der vorliegende Antrag erörtert werden.