Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
75/2018
1. Ergänzung
25.05.2018
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage Nr.:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
13.06.2018
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
28.06.2018
Betreff
Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Sachkundige Einwohnerin Frau Braun
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 75/2018 1. Ergänzung . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschluss empfiehlt dem Liegenschafts-und Hochbauausschuss zu beschließen,
der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beschließt,
dass die Verwaltung die Richtlinien für die Verpachtung von Ackerland insgesamt überarbeitet und den Ausschüssen als
Beschlussvorlage vorlegt. In diesem Zusammenhang soll der vorgelegte Antrag nach § 24 GO NRW zum Verbot von
Glyphosat und anderen Totalherbiziden sowie von Neonikotinoiden erörtert werden.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 12.11.2017 stellt die stellvertretende sachkundige Bürgerin im Umweltausschuss Frau Sabine Braun
einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW den Antrag, dass auf verpachteten kommunalen Agrarflächen zukünftig auf
den Einsatz von Glyphosat und von anderen Totalherbiziden sowie auf Neonikotinoide verzichtet werden soll. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Antrag ist umfangreich begründet.
Der Antrag wurde in den zuständigen Ratsgremien beraten. Zur Entscheidungsfindung wurde die Verwaltung beauftragt,
eine Stellungnahme der Ortslandwirte, der Landwirtschaftskammer, des Landwirtschaftsverbandes, des Bundes für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sowie des
Gesundheitsamtes zu dem Antrag einzuholen.
Mit Schreiben vom 02.05.2018 wurden die vorgenannten Personen und Organisationen um Stellungnahme mit Frist bis
zum 25.05.2018 gebeten.
Bis zum 25.05.2018 sind 8 Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen sind als Anlage 2 bis 9 der Vorlage beigefügt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Landwirte und ihre Interessenvertretungen den Bürgerantrag ablehnen und
den weiteren Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoiden auf städtischen Pachtflächen befürworten (Anlagen 4 bis 8),
während die Umweltverbände den Bürgerantrag unterstützen und den Einsatz der Mittel ablehnen (Anlagen 2 und 3).
Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes ist als Anlage 9 beigefügt.
Der vorliegende Antrag gemäß § 24 GO NRW zielt auf Berücksichtigung eines ökologischen Kriteriums bei der Verpachtung von Ackerland ab. Auch vor dem Hintergrund der divergierenden Stellungnahmen wird die Auffassung vertreten,
dass ein Kriterienkatalog für eine Verpachtung in sich kohärent sein sollte. Bei einer etwaigen Aufnahme weiterer Kriterien bedarf dieser insgesamt einer Überarbeitung.
Daher wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, den Kriterienkatalog für die Verpachtung von städtischem
Ackerland insgesamt zu überarbeiten und den Fachausschüssen zur Entscheidung vorzulegen. Im Rahmen dieser Erarbeitung soll auch der vorliegende Antrag erörtert werden.