Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln Hier: Beschluss über den Fortgang der Potentialstudie Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim auf Basis des "Erlass' für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ vom 08.05.2018 und der geplanten Änderungen im Landesentwicklungsplan NRW (LEP))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
174 kB
Datum
20.06.2018
Erstellt
04.06.18, 18:36
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Beschlussvorlage (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
Hier: Beschluss über den Fortgang der Potentialstudie Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim auf Basis des "Erlass' für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ vom 08.05.2018 und der geplanten Änderungen im Landesentwicklungsplan NRW (LEP)) Beschlussvorlage (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
Hier: Beschluss über den Fortgang der Potentialstudie Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim auf Basis des "Erlass' für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ vom 08.05.2018 und der geplanten Änderungen im Landesentwicklungsplan NRW (LEP)) Beschlussvorlage (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
Hier: Beschluss über den Fortgang der Potentialstudie Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim auf Basis des "Erlass' für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ vom 08.05.2018 und der geplanten Änderungen im Landesentwicklungsplan NRW (LEP))

öffnen download melden Dateigröße: 174 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 155/2018 Erstellt am: 17.05.2018 Aktenzeichen: IV / 61 sh Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Umweltausschuss 16.1 ö. Sitzung Planungsausschuss nö. Sitzung Termin X 13.06.2018 X 20.06.2018 Betreff Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln Hier: Beschluss über den Fortgang der Potentialstudie Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim auf Basis des "Erlass' für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ vom 08.05.2018 und der geplanten Änderungen im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 155/2018 . Seite 2 / 3 1. Der Umweltausschuss / der Planungsausschuss nimmt den vorgelegten Windenergie-Erlass vom 08.05.2018 sowie die wesentlichen die Windenergie betreffenden Änderungen in der Synopse zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) zur Kenntnis. 2. Der Umweltausschuss empfiehlt / der Planungsausschuss beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die geplanten Änderungen der Grundsätze in die laufende Potentialstudie für Windkonzentrationszonen in der Stadt Pulheim einarbeiten zu lassen und auf Basis der abgeschlossenen Studie einen Vorschlag für die konkrete Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan zu machen bzw. als Grundlage für die Diskussion mit der Regionalplanungsbehörde zum Beschluss vorzulegen. Erläuterungen Ausgehend von den veränderten Zielsetzungen der Landesregierung wird derzeit der seit dem 08. Februar 2017 in Kraft getretene Landesentwicklungsplan (LEP) punktuell geändert. Der LEP enthält u.a. neue Festlegungen zur Nutzung erneuerbarer Energien, da der Ausbau der Windenergie in weiten Teilen des Landes auf Vorbehalte in der Bevölkerung stößt. Die geplante Änderung, welche die Standortfestlegung für Windenergieanlagen steuert, soll die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergieanlagen erhalten und die kommunale Entscheidungskraft stärken. Bereits seit dem 07. Mai und bis einschließlich 15.07.2018 läuft die Frist zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW (siehe auch Vorlage Nr. 156/2018). Die Zusammenstellung relevanter geplanter Änderungen des LEP NRW befindet sich in Anlage 3 als Synopse. Ein wesentlicher Inhalt der Änderung ist das Einfügen des Grundsatzes: „Abstand von Bereichen/Flächen von Windenergieanlagen“. Dieser ist wie folgt formuliert: „Bei der planerischen Steuerung von Windenergieanlagen in Regionalplänen und in kommunalen Flächennutzungsplänen soll zu Allgemeinen Siedlungsbereichen und zu Wohnbauflächen den örtlichen Verhältnissen angemessen ein planerischer Vorsorgeabstand eingehalten werden. Hierbei ist ein Abstand von 1.500 Metern zu allgemeinen und reinen Wohngebieten vorzusehen. Dies gilt nicht für den Ersatz von Altanlagen (Repowering).“ Begründet wird die Einarbeitung des Grundsatzes in den LEP wie folgt: „Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau der Windenergie neu zu gestalten und die Akzeptanz für die Windenergie als wesentlichen Bestandteil der Energiewende zu fördern. Einen Beitrag dazu soll die Möglichkeit einer Abstandsregelung zu empfindlichen Wohnnutzungen leisten. Im LEP wird daher der Grundsatz neu geschaffen, der empfiehlt von den Vorranggebieten für die Windenergienutzung zu Allgemeinen Siedlungsbereichen in den Regionalplänen und von den Konzentrationszonen zu allgemeinen und reinen Wohngebieten in den Flächennutzungsplänen einen planerischen Vorsorgeabstand einzuhalten. Soweit die örtlichen Verhältnisse dies ermöglichen, ist ein Abstand von 1.500 Metern einzuhalten.“ (siehe Anlage 3 Seite 52). Zudem stellt der geplante Wegfall des Grundsatzes unter 10.2-3 Umfang der Flächenfestlegungen für die Windenergienutzung „Die von den Trägern der Regionalplanung zeichnerisch festgelegten Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie sollen mindestens folgende Flächenkulisse regionalplanerisch sichern: Planungsgebiet Arnsberg 18.000 ha Planungsgebiet Detmold 10.500 ha Planungsgebiet Düsseldorf 3.500 ha Planungsgebiet Köln 14.500 ha Planungsgebiet Münster 6.000 ha Planungsgebiet Regionalverband Ruhr 1.500 ha Vorlage Nr.: 155/2018 . Seite 3 / 3 eine elementare Änderung im LEP NRW dar, welche im Sinne der Stärkung der kommunalen Entscheidungskompetenz getroffen wurde (Vgl. Anlage 3 Seite 51-52). Für die laufende Potentialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim, welche durch das Büro Landschaftsplanung Döpel erarbeitet wird, wurde bisher ein Vorsorgeabstand von 1.000 Metern für die Ausarbeitung der Potentialflächen angesetzt. Das letzte Zwischenergebnis der Potentialstudie wurde in der gemeinsamen Sitzung vom 05.07.2017 des Umwelt- und Planungsausschusses (Vorlagen Nr. 204/2017) durch einen Vertreter des Büros erörtert. Es wurde einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen vor der Erarbeitung eines konkreten Beschlussvorschlages zur Abgrenzung von WEA-Konzentrationszonen in Pulheim die Auswirkungen der zu erwartenden veränderten Landesvorgaben auf die Konzentrationsplanungen zu prüfen. Mit in Kraft treten des neuen Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 08.05.2018 und dem darin enthaltenen Hinweis auf die Einführung eines Grundsatzes zum einzuhaltenden Vorsorgeabstand von 1.500 Metern zu Wohngebieten in den Landesentwicklungsplan NRW und der in der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung stehenden Synopse zu den geplanten Änderungen im LEP NRW sind die Auswirkungen der veränderten Landesvorgaben nun konkret. Die Verwaltung schlägt daher vor, die geplanten Änderungen der Grundsätze im Landesentwicklungsplan NRW in die laufende Potentialstudie Windkonzentrationsstudie für die Stadt Pulheim durch das beauftragte Planungsbüro einarbeiten zu lassen, um auf Basis der abschließenden und den neuen Grundsätzen angepassten Studie konkrete Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan bzw. als Grundlage für die Diskussion mit der Regionalplanungsbehörde zum Beschluss vorzulegen